Abfindung
Eine einmalige Geldzahlung, die Arbeitnehmer bei Kündigung, Aufhebungsvertrag, Sozialplan oder gerichtlichem Vergleich erhalten können.
BeispielBei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit, 4.000 EUR Bruttomonatsgehalt und Faktor 0,5 ergibt sich eine grobe Modell-Abfindung von 20.000 EUR.
Abfindung einfach erklärt
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, meist im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Anders als oft vermutet gibt es in Deutschland keinen allgemeinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung. Sie entsteht typischerweise durch Verhandlung, einen Aufhebungsvertrag, einen Sozialplan, einen gerichtlichen Vergleich oder besondere gesetzliche Regelungen.
In der Praxis wird häufig mit der bekannten Faustformel gearbeitet: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Diese 0,5-Formel ist aber keine starre Vorschrift. Je nach Branche, Unternehmen, Verhandlungsmacht, Alter, Betriebszugehörigkeit und Kündigungsrisiko kann der Faktor deutlich darunter oder darüber liegen.
Für Arbeitnehmer ist wichtig, zwischen Brutto- und Netto-Abfindung zu unterscheiden. Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig, auch wenn keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Deshalb wird häufig geprüft, ob die Fünftelregelung die Steuerlast abmildern kann. Wer ein Angebot bewerten will, sollte deshalb nie nur auf die genannte Bruttosumme schauen.