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Basiszinssatz

Der von der Bundesbank halbjährlich festgestellte Referenzzinssatz nach § 247 BGB — Grundlage für Verzugszinsen und viele Vertragsklauseln.

Beispiel

Bei einem Basiszinssatz von 1,27 Prozent beträgt der Verzugszins für Verbrauchergeschäfte 6,27 Prozent — auf 10.000 Euro und 90 Tage Verzug sind das 154,60 Euro.

Basiszinssatz einfach erklärt

Der Basiszinssatz ist ein gesetzlicher Referenzzinssatz nach § 247 BGB. Die Deutsche Bundesbank stellt ihn jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu fest, orientiert an der Zinsentwicklung der Europäischen Zentralbank, und veröffentlicht ihn im Bundesanzeiger und auf bundesbank.de.

Seine wichtigste Anwendung sind die Verzugszinsen: Wer eine fällige Rechnung nicht bezahlt, schuldet nach § 288 BGB den Basiszinssatz plus 5 Prozentpunkte (bei Verbrauchergeschäften) beziehungsweise plus 9 Prozentpunkte (zwischen Unternehmen). Der Aufschlag ist fix — die Marktanbindung kommt allein über den Basiszins.

Der Satz kann auch negativ sein: In der Niedrigzinsphase lag er jahrelang bei minus 0,88 Prozent. Der Verzugszins blieb trotzdem positiv, weil die Prozentpunkte voll addiert werden — für Verbraucher ergab das damals 4,12 Prozent.

Wichtig für alle Berechnungen: Immer den aktuell gültigen Wert nachschlagen, denn ein veralteter Basiszins verfälscht jede Zinsforderung. Der Verzugszinsen-Rechner führt den Satz deshalb als Eingabefeld — so bleibt die Rechnung auch nach der nächsten Anpassung korrekt.