Einspeisevergütung
Die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantierte Vergütung je Kilowattstunde für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Sie ist ab Inbetriebnahme für 20 Jahre fest.
BeispielWer im Jahr 2026 eine Anlage mit Überschusseinspeisung betreibt, erhält für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde rund 7,9 Cent – 20 Jahre lang in gleicher Höhe.
Einspeisevergütung einfach erklärt
Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte Zahlung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen, der nicht selbst verbraucht, sondern ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Grundlage ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der Netzbetreiber zahlt dem Anlagenbetreiber für jede eingespeiste Kilowattstunde einen festen Betrag in Cent. Dieser Satz wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgelegt und bleibt dann für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr unverändert.
Man unterscheidet zwischen Überschusseinspeisung und Volleinspeisung. Bei der Überschusseinspeisung nutzt man möglichst viel Strom selbst und speist nur den Rest ein – die Vergütung ist hier niedriger. Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom verkauft und der Satz ist höher. Für die meisten privaten Haushalte ist die Überschusseinspeisung sinnvoller, weil selbst genutzter Strom oft deutlich mehr wert ist als die Vergütung: Man spart den vollen Netzstrompreis, der den Vergütungssatz klar übersteigt.
Die Höhe der Einspeisevergütung sinkt für neue Anlagen regelmäßig, da die Sätze über die Zeit degressiv angepasst werden. Wer eine Anlage plant, sollte deshalb wissen, welcher Satz gerade gilt. Mit unserem Einspeisevergütungs-Rechner können Sie ermitteln, welche Erlöse Sie für Ihren eingespeisten Solarstrom über die kommenden Jahre erwarten dürfen.
Häufige Fragen zu Einspeisevergütung
Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt? ▼
Die Einspeisevergütung ist ab dem Jahr der Inbetriebnahme für 20 volle Kalenderjahre plus das anteilige Inbetriebnahmejahr garantiert. Der zum Start festgelegte Satz bleibt über diesen gesamten Zeitraum unverändert, unabhängig davon, wie sich die Sätze für neue Anlagen später entwickeln.
Was ist der Unterschied zwischen Überschuss- und Volleinspeisung? ▼
Bei der Überschusseinspeisung verbraucht man so viel Solarstrom wie möglich selbst und speist nur den Rest ein – der Vergütungssatz ist dann niedriger. Bei der Volleinspeisung wird der komplette erzeugte Strom verkauft und der Satz fällt höher aus. Für Haushalte mit nennenswertem Eigenverbrauch ist die Überschusseinspeisung meist die wirtschaftlichere Variante.
Warum ist Eigenverbrauch oft wirtschaftlicher als Einspeisung? ▼
Wer Solarstrom selbst verbraucht, spart den vollen Strompreis aus dem Netz, der derzeit deutlich über dem Vergütungssatz liegt. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ist damit finanziell wertvoller als eine eingespeiste. Deshalb lohnt es sich, den Eigenverbrauch zum Beispiel durch zeitlich passenden Verbrauch oder einen Speicher zu erhöhen.
Sinkt die Einspeisevergütung im Laufe der Zeit? ▼
Für eine bereits in Betrieb genommene Anlage bleibt der Satz 20 Jahre fest. Die Sätze für neue Anlagen werden dagegen regelmäßig nach unten angepasst. Wer früher startet, sichert sich daher in der Regel einen höheren Satz für die gesamte Laufzeit.
Muss ich die Einspeisevergütung versteuern? ▼
Für viele kleine private Anlagen gilt seit 2022 eine steuerliche Erleichterung, sodass Einnahmen aus der Einspeisung einkommensteuerfrei bleiben und keine Umsatzsteuer anfällt. Maßgeblich sind die jeweils geltende Leistungsgrenze und die Nutzungsart. Bei Unsicherheit hilft eine kurze Rücksprache mit dem Steuerberater.