rechnerportal
Start / Glossar / Freibetrag
F

Freibetrag

Der Teil eines Erwerbs oder Einkommens, der steuerfrei bleibt — Steuern fallen nur auf den übersteigenden Betrag an.

Beispiel

Erbt ein Kind 500.000 Euro, bleiben dank des Freibetrags von 400.000 Euro nur 100.000 Euro steuerpflichtig — die Erbschaftsteuer beträgt 11.000 Euro statt 55.000.

Freibetrag einfach erklärt

Ein Freibetrag stellt einen festen Teil der Bemessungsgrundlage steuerfrei: Nur was darüber hinausgeht, wird besteuert. Das unterscheidet ihn von der Freigrenze — wird eine Freigrenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, beim Freibetrag immer nur der übersteigende Teil.

Am bekanntesten sind die persönlichen Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 16 ErbStG): 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für jedes Kind, 200.000 Euro für Enkel, 20.000 Euro für Geschwister und Nichtverwandte. Sie gelten pro Erwerber — und bei Schenkungen sogar alle zehn Jahre aufs Neue, was sie zum wichtigsten Instrument der Vermögensnachfolge macht.

Freibeträge begegnen einem aber überall im Steuerrecht: der Grundfreibetrag der Einkommensteuer, der Sparer-Pauschbetrag für Kapitalerträge oder die Freibeträge für Versorgungsbezüge. Gemeinsames Prinzip: Sie schützen ein Existenz- oder Schonvermögen, bevor der Fiskus zugreift.

Für die Praxis heißt das: Erst den passenden Freibetrag abziehen, dann den Steuersatz anwenden. Die Rechner für Erbschaft- und Schenkungsteuer erledigen beides in einem Schritt und zeigen den steuerfreien und den steuerpflichtigen Teil getrennt aus.