Grunderwerbsteuer
Die Steuer auf den Erwerb von Grundstücken und Immobilien, je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
BeispielBei einem Kaufpreis von 300.000 EUR und 6 % Grunderwerbsteuer werden 18.000 EUR fällig.
Grunderwerbsteuer einfach erklärt
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf von Grundstücken, Häusern oder Eigentumswohnungen anfällt. Sie wird vom jeweiligen Bundesland erhoben und ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Länder. Die Steuerpflicht entsteht mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags – erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer wird die Eigentumsübertragung im Grundbuch vollzogen.
Die Steuersätze variieren je nach Bundesland erheblich: Bayern und Sachsen liegen mit 3,5 % am günstigsten, während Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und das Saarland mit 6,5 % den Höchstsatz verlangen. Bei einem Immobilienkauf von 400.000 EUR bedeutet das einen Unterschied von 14.000 EUR zu 26.000 EUR – ein erheblicher Kostenfaktor, den Käufer unbedingt in ihre Finanzplanung einbeziehen sollten.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Befreiungen von der Grunderwerbsteuer. Verkäufe zwischen Ehepartnern oder in gerader Verwandtschaftslinie (z. B. Eltern an Kinder) sind steuerfrei. Auch Erbschaften und Schenkungen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer, sondern der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Bei Kaufpreisen unter 2.500 EUR fällt ebenfalls keine Grunderwerbsteuer an – diese Freigrenze ist allerdings in der Praxis bei Immobilien kaum relevant.
Häufig gestellte Fragen zur Grunderwerbsteuer
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in meinem Bundesland?▼
Die Grunderwerbsteuer liegt zwischen 3,5 % (Bayern, Sachsen) und 6,5 % (u. a. Brandenburg, NRW, Schleswig-Holstein). Baden-Württemberg und Niedersachsen erheben 5 %, Hamburg 5,5 %, Berlin und Hessen 6 %. Den genauen Satz finden Sie beim Finanzamt Ihres Bundeslandes.
Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?▼
Nach Beurkundung des Kaufvertrags informiert der Notar das Finanzamt. Dieses verschickt den Steuerbescheid in der Regel innerhalb von 6 bis 8 Wochen. Ab Zustellung haben Sie üblicherweise einen Monat Zahlungsfrist. Erst nach Zahlung erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbucheintragung.
Kann man die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?▼
Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist die Grunderwerbsteuer nicht steuerlich absetzbar. Bei vermieteten Immobilien zählt sie jedoch zu den Anschaffungsnebenkosten und wird über die Abschreibung (AfA) des Gebäudes steuerlich berücksichtigt. Bei gewerblich genutzten Immobilien ist sie ebenfalls als Betriebsausgabe absetzbar.
Wer ist von der Grunderwerbsteuer befreit?▼
Befreit sind Übertragungen zwischen Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern, Verkäufe in gerader Verwandtschaftslinie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel), Erwerbe von Todes wegen (Erbschaft) sowie Kaufpreise unter 2.500 EUR. Auch bei Scheidungen kann eine Befreiung greifen, wenn die Immobilie im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung übertragen wird.
Wird die Grunderwerbsteuer auf den gesamten Kaufpreis berechnet?▼
Grundsätzlich ja – die Bemessungsgrundlage ist der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis inklusive aller Gegenleistungen. Bewegliche Gegenstände wie Einbauküche, Markise oder Sauna können jedoch separat ausgewiesen werden und reduzieren die Bemessungsgrundlage. Achten Sie darauf, realistische Werte anzusetzen, da das Finanzamt diese prüfen kann.