Hausgeld
Das monatliche Wohngeld, das Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft (WEG) zahlen, um Betriebskosten, Verwaltung und die Instandhaltungsrücklage zu decken. Nur die Betriebskosten sind auf Mieter umlagefähig.
BeispielBei 80 m² Wohnfläche und einem Hausgeld von 3,50 EUR pro m² zahlt der Eigentümer 280 EUR im Monat, also 3.360 EUR im Jahr.
Hausgeld einfach erklärt
Das Hausgeld ist der monatliche Betrag, den jeder Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) an die Hausverwaltung zahlt. Mit diesem Geld werden alle Kosten gedeckt, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen – etwa Heizung und Warmwasser, Hausreinigung, Gartenpflege, Müllabfuhr, Versicherungen, die Verwaltervergütung und die Instandhaltungsrücklage. Die Höhe wird im jährlichen Wirtschaftsplan festgelegt und meist nach Miteigentumsanteilen auf die Eigentümer verteilt.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten. Vermietet ein Eigentümer seine Wohnung, darf er nur die echten Betriebskosten – also etwa Heizung, Wasser, Müll und Hausstrom – über die Nebenkostenabrechnung an den Mieter weitergeben. Die Verwaltungskosten und vor allem die Instandhaltungsrücklage muss der Eigentümer dagegen selbst tragen, da sie der Werterhaltung des Eigentums dienen.
Beim Wohnungskauf wird das Hausgeld oft unterschätzt, obwohl es die monatliche Belastung erheblich beeinflusst. Üblich sind je nach Lage, Baujahr und Ausstattung etwa 3 bis 5 EUR pro Quadratmeter. Wer abschätzen möchte, welche laufenden Kosten auf ihn zukommen, kann mit dem Hausgeld-Rechner schnell den monatlichen und jährlichen Betrag ermitteln und mit dem Nebenkosten-Rechner für Immobilien den umlagefähigen Anteil eingrenzen.
Häufige Fragen zu Hausgeld
Was ist im Hausgeld alles enthalten?▼
Im Hausgeld stecken die Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums wie Heizung, Wasser, Müll, Hausreinigung und Versicherungen, dazu die Verwaltervergütung und die Instandhaltungsrücklage. Die genaue Zusammensetzung steht im jährlichen Wirtschaftsplan der WEG.
Welcher Teil des Hausgelds ist auf Mieter umlagefähig?▼
Umlagefähig sind nur die echten Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung, etwa Heizung, Wasser, Müll und Hausstrom. Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage darf der Vermieter nicht auf den Mieter umlegen.
Wie hoch ist das Hausgeld im Durchschnitt?▼
Je nach Lage, Baujahr und Ausstattung liegt das Hausgeld meist zwischen 3 und 5 EUR pro Quadratmeter im Monat. Bei einer 80 m² großen Wohnung sind das rund 240 bis 400 EUR monatlich.
Wer legt die Höhe des Hausgelds fest?▼
Die Höhe ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan, den der Verwalter aufstellt und den die Eigentümergemeinschaft in der Eigentümerversammlung beschließt. Die Kosten werden in der Regel nach Miteigentumsanteilen verteilt.