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Kirchensteuer

Eine Abgabe von 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % (übrige Bundesländer) auf die Lohnsteuer für Kirchenmitglieder.

Beispiel

Bei 500 EUR Lohnsteuer beträgt die Kirchensteuer 40 EUR (8 %) bzw. 45 EUR (9 %).

Kirchensteuer einfach erklärt

Die Kirchensteuer ist eine Abgabe, die Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften in Deutschland auf ihre Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer zahlen. Sie wird vom Staat im Auftrag der Kirchen eingezogen und direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Die Rechtsgrundlage findet sich im Grundgesetz (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 WRV), das den Religionsgemeinschaften das Recht einräumt, Steuern zu erheben. Betroffen sind Mitglieder der evangelischen und katholischen Kirche sowie einiger weiterer Religionsgemeinschaften.

Der Kirchensteuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer, in allen übrigen Bundesländern 9 %. Wichtig: Die Kirchensteuer wird auf die Lohnsteuer berechnet, nicht auf das Bruttoeinkommen. Bei einer Lohnsteuer von 600 EUR und einem Satz von 9 % fallen 54 EUR Kirchensteuer an. Es gibt zudem eine Kappungsregelung in vielen Bundesländern, die die Kirchensteuer bei hohen Einkommen auf 2,75–4 % des zu versteuernden Einkommens begrenzt.

Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe in voller Höhe steuerlich absetzbar, was die tatsächliche Belastung reduziert. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % mindert sich die effektive Kirchensteuer um diesen Prozentsatz. Wer aus der Kirche austreten möchte, muss dies persönlich beim Standesamt oder Amtsgericht erklären – je nach Bundesland. Die Kirchensteuer entfällt dann ab dem Folgemonat des Austritts. In einigen Bundesländern fällt eine Austrittsgebühr von 10–60 EUR an.

Häufig gestellte Fragen zur Kirchensteuer

Wie hoch ist die Kirchensteuer in meinem Bundesland?

In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Kirchensteuersatz 8 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer. In allen anderen Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) liegt er bei 9 %.

Wie trete ich aus der Kirche aus?

Der Kirchenaustritt muss persönlich beim Standesamt (in den meisten Bundesländern) oder beim Amtsgericht (z. B. in Hessen) erklärt werden. Bringen Sie Ihren Personalausweis mit. In einigen Bundesländern fällt eine Gebühr von 10–60 EUR an. Die Kirchensteuer entfällt ab dem Folgemonat. Der Austritt ist unabhängig vom persönlichen Glauben eine rein rechtliche Erklärung gegenüber dem Staat.

Kann ich die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?

Ja, die gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe in voller Höhe absetzbar. Das reduziert die tatsächliche Belastung erheblich. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % und 500 EUR Kirchensteuer sparen Sie durch die Absetzbarkeit etwa 210 EUR Einkommensteuer. Die effektive Belastung beträgt dann nur 290 EUR.

Wird Kirchensteuer auf Kapitalerträge erhoben?

Ja, seit 2015 wird die Kirchensteuer automatisch auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) erhoben. Die Bank fragt Ihre Religionszugehörigkeit einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern ab und führt die Kirchensteuer direkt mit der Abgeltungsteuer ab. Der Satz beträgt wie bei der Lohnsteuer 8 % oder 9 % auf die Kapitalertragsteuer.

Was ist das besondere Kirchgeld?

Das besondere Kirchgeld kann bei sogenannten glaubensverschiedenen Ehen erhoben werden – wenn ein Ehepartner Kirchenmitglied ist und der andere nicht. Da bei gemeinsamer Veranlagung das Einkommen des nicht-kirchensteuerpflichtigen Partners die Steuerlast beeinflusst, kann die Kirche ein zusätzliches Kirchgeld verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem gemeinsam zu versteuernden Einkommen.