Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit, die bei vorübergehendem Arbeitsausfall gezahlt wird. Es ersetzt rund 60 Prozent der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz, mit Kind rund 67 Prozent.
BeispielFällt das Nettoentgelt von 2.000 Euro auf 1.200 Euro, beträgt die Nettoentgeltdifferenz 800 Euro. Davon werden ohne Kind rund 60 Prozent, also etwa 480 Euro, als Kurzarbeitergeld gezahlt.
Kurzarbeitergeld einfach erklärt
Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die einspringt, wenn ein Betrieb seine Arbeitszeit vorübergehend reduzieren muss, etwa wegen Auftragsmangel oder unvermeidbarer Ereignisse. Statt Mitarbeiter zu entlassen, kann der Arbeitgeber Kurzarbeit anmelden. Die Beschäftigten arbeiten dann weniger und verlieren entsprechend einen Teil ihres Lohns. Diesen Verlust gleicht das Kurzarbeitergeld teilweise aus.
Die Höhe richtet sich nach der sogenannten Nettoentgeltdifferenz. Das ist die Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt, das normalerweise verdient würde, und dem reduzierten Nettoentgelt während der Kurzarbeit. Vom dieser Differenz werden rund 60 Prozent als Kurzarbeitergeld gezahlt. Beschäftigte mit mindestens einem Kind im Haushalt erhalten den erhöhten Satz von rund 67 Prozent. Berechnet wird dabei nicht mit dem tatsächlichen Netto, sondern mit pauschalierten Werten aus einer amtlichen Tabelle.
Kurzarbeitergeld ist selbst steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das kann dazu führen, dass im Rahmen der Steuererklärung eine Nachzahlung entsteht. Wer abschätzen möchte, wie viel netto während der Kurzarbeit zusammenkommt, kann den passenden Rechner nutzen und verschiedene Arbeitsausfälle durchspielen.
Häufige Fragen zu Kurzarbeitergeld
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?▼
Das Kurzarbeitergeld beträgt rund 60 Prozent der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz. Mit mindestens einem Kind im Haushalt steigt der Satz auf rund 67 Prozent.
Was ist die Nettoentgeltdifferenz?▼
Das ist der Unterschied zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt ohne Kurzarbeit und dem reduzierten Nettoentgelt während der Kurzarbeit. Auf diese Differenz wird der Prozentsatz angewendet.
Muss ich Kurzarbeitergeld versteuern?▼
Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Dadurch kann sich der Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen und eine Nachzahlung entstehen.
Wer beantragt das Kurzarbeitergeld?▼
Den Antrag stellt der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit. Er zahlt das Geld in der Regel mit der Lohnabrechnung aus und holt es sich anschließend erstattet.
Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Erklärung. Sätze, Grenzen und Regelungen können sich ändern.