Maklercourtage
Die Provision für den Immobilienmakler, die seit 2020 bei Kaufverträgen zu gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer getragen wird.
BeispielBei 3,57 % Maklercourtage (inkl. MwSt.) pro Partei fallen bei einem Kaufpreis von 300.000 EUR je 10.710 EUR an.
Maklercourtage einfach erklärt
Die Maklercourtage (auch Maklerprovision genannt) ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Sie wird als prozentualer Anteil des Kaufpreises berechnet und ist erst bei tatsächlichem Vertragsabschluss fällig. In Deutschland ist die Courtage nicht gesetzlich festgelegt, hat sich aber je nach Bundesland auf 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises eingependelt (inklusive Mehrwertsteuer).
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt für den Kauf von Wohnimmobilien das neue Provisionsrecht: Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, die an Verbraucher verkauft werden, darf der Käufer maximal den gleichen Provisionssatz wie der Verkäufer tragen. Beauftragt der Verkäufer den Makler allein, muss er mindestens die Hälfte der Courtage selbst zahlen. Dieses Bestellerprinzip für Kaufverträge soll Käufer vor einseitiger Kostenbelastung schützen.
Bei Mietwohnungen gilt seit 2015 bereits das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. In der Praxis bedeutet das, dass Mieter in den meisten Fällen keine Provision mehr zahlen müssen, da der Vermieter den Auftrag erteilt. Die Maklercourtage für Vermietungen beträgt maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Kaufimmobilien bleibt die Courtage ein erheblicher Kostenfaktor, der bei der Finanzierungsplanung unbedingt berücksichtigt werden sollte.
Häufige Fragen zur Maklercourtage
Wie hoch ist die Maklercourtage beim Immobilienkauf?▼
Die Gesamtprovision liegt je nach Region bei 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Diese wird seit 2020 bei Wohnimmobilien zu gleichen Teilen auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt – also jeweils rund 2,975 bis 3,57 Prozent pro Partei.
Was ist das Bestellerprinzip?▼
Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt hat. Bei Mietwohnungen gilt es seit Juni 2015 uneingeschränkt. Beim Kauf von Wohnimmobilien wurde 2020 eine abgeschwächte Variante eingeführt: Der Käufer muss höchstens den gleichen Anteil zahlen wie der Verkäufer.
Kann ich die Maklercourtage verhandeln?▼
Grundsätzlich ja. Die Maklerprovision ist gesetzlich nicht festgelegt und kann individuell vereinbart werden. Besonders bei hochpreisigen Immobilien oder in weniger nachgefragten Lagen haben Käufer und Verkäufer Verhandlungsspielraum. Achten Sie darauf, die Vereinbarung schriftlich im Maklervertrag festzuhalten.
Ist die Maklercourtage steuerlich absetzbar?▼
Beim Kauf einer selbstgenutzten Immobilie ist die Courtage nicht steuerlich absetzbar. Bei vermieteten Objekten kann sie als Anschaffungsnebenkosten über die Abschreibung geltend gemacht werden. Mieter konnten die Maklercourtage früher als Werbungskosten absetzen – seit dem Bestellerprinzip ist dies praktisch entfallen.
Wann wird die Maklercourtage fällig?▼
Die Courtage wird erst fällig, wenn ein wirksamer Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt. Bei Kaufimmobilien ist der Zeitpunkt der notariellen Beurkundung entscheidend. Allein eine Besichtigung oder eine mündliche Zusage lösen keine Zahlungspflicht aus. Die Zahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.