rechnerportal
Start / Glossar / Mietkaution
M

Mietkaution

Eine Sicherheitsleistung, die der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses hinterlegt. Sie darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen und muss vom Vermieter getrennt vom eigenen Vermögen angelegt und verzinst werden.

Beispiel

Bei einer Nettokaltmiete von 700 EUR darf die Mietkaution höchstens 2.100 EUR betragen.

Mietkaution einfach erklärt

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses an den Vermieter zahlt. Sie dient als Absicherung für den Fall, dass der Mieter seinen Pflichten nicht nachkommt – etwa wenn Miete offen bleibt, Schäden an der Wohnung entstehen oder Nebenkostennachzahlungen ausstehen. Nach Ende des Mietverhältnisses und ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung erhält der Mieter die Kaution samt Zinsen zurück.

Die Höhe der Kaution ist gesetzlich begrenzt: Sie darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Maßgeblich ist dabei die Miete ohne Betriebs- und Heizkosten. Bei einer Nettokaltmiete von 700 EUR sind also höchstens 2.100 EUR zulässig. Der Mieter hat außerdem das Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen – die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren in den beiden Folgemonaten.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen, üblicherweise auf einem speziellen Mietkautionskonto. So bleibt das Geld auch bei einer Insolvenz des Vermieters geschützt. Die anfallenden Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution. Wer wissen möchte, wie hoch die maximal zulässige Kaution für eine bestimmte Miete ist, kann den Mietkautions-Rechner nutzen und die monatlichen Raten gleich mitberechnen.

Häufige Fragen zu Mietkaution

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen, also die Miete ohne Betriebs- und Heizkosten. Bei 700 EUR Nettokaltmiete sind das maximal 2.100 EUR. Eine höhere Forderung ist unzulässig.

Kann ich die Kaution in Raten zahlen?

Ja. Der Mieter hat das gesetzliche Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren in den Folgemonaten.

Wie muss der Vermieter die Kaution anlegen?

Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen, meist auf einem Mietkautionskonto. So ist das Geld auch bei einer Insolvenz des Vermieters geschützt. Die Zinsen stehen dem Mieter zu.

Wann bekomme ich die Kaution zurück?

Nach Ende des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung muss der Vermieter die Kaution samt Zinsen zurückzahlen. Er darf eine angemessene Prüffrist von in der Regel drei bis sechs Monaten in Anspruch nehmen und offene Forderungen einbehalten.