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Mietpreisspiegel

Eine amtliche Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten, die als Orientierung für Mieterhöhungen und Neuvermietungen dient.

Beispiel

Der Mietpreisspiegel zeigt z. B. in München ca. 19,50 EUR/m² und in Berlin ca. 12,50 EUR/m² Durchschnittsmiete.

Mietpreisspiegel einfach erklärt

Der Mietpreisspiegel (auch Mietspiegel genannt) ist eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten in einer Gemeinde. Er bildet ab, welche Mieten für Wohnungen verschiedener Größe, Lage und Ausstattung in den vergangenen Jahren vereinbart oder angepasst wurden. Seit der Reform des Mietspiegelrechts 2022 sind Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen, um Transparenz auf dem Mietmarkt zu schaffen.

Rechtlich gibt es zwei Varianten: den einfachen und den qualifizierten Mietspiegel. Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und bietet vor Gericht eine Vermutungswirkung – das bedeutet, er wird als korrekt angenommen, solange das Gegenteil nicht bewiesen wird. Ein einfacher Mietspiegel dient als Orientierung, hat aber keine vergleichbare rechtliche Beweiskraft.

Für Mieter und Vermieter ist der Mietpreisspiegel ein zentrales Instrument. Vermieter dürfen die Miete nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen (Kappungsgrenze: maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren, in angespannten Märkten 15 Prozent). Mieter können anhand des Mietspiegels prüfen, ob eine geforderte Mieterhöhung gerechtfertigt ist. Auch bei Neuvermietungen in Gebieten mit Mietpreisbremse dient er als Referenzwert – die Miete darf dort höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Häufige Fragen zum Mietpreisspiegel

Wo finde ich den Mietpreisspiegel meiner Stadt?

Den Mietspiegel Ihrer Stadt finden Sie in der Regel auf der Website der Stadtverwaltung, beim örtlichen Mieterverein oder beim Amt für Wohnungswesen. Viele Großstädte bieten auch Online-Rechner an, in denen Sie Lage, Baujahr und Ausstattung eingeben können, um Ihre ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln.

Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Mietspiegel?

Ein einfacher Mietspiegel wird von der Gemeinde oder von Interessenverbänden erstellt und dient als Orientierung. Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach wissenschaftlichen Methoden erhoben und alle zwei Jahre aktualisiert. Vor Gericht hat der qualifizierte Mietspiegel eine Vermutungswirkung und ist daher deutlich aussagekräftiger.

Kann mein Vermieter die Miete über den Mietspiegel hinaus erhöhen?

Bei bestehenden Mietverträgen darf die Miete nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel angehoben werden – und maximal um 20 Prozent (in angespannten Märkten 15 Prozent) innerhalb von drei Jahren. Ausnahmen gelten bei Modernisierungsmaßnahmen, bei denen bis zu 8 Prozent der Kosten jährlich auf die Miete umgelegt werden dürfen.

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Neuvermietungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie gilt nicht für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen. Die Regelung ist bis Ende 2029 verlängert und betrifft zahlreiche deutsche Großstädte.

Wie oft wird der Mietpreisspiegel aktualisiert?

Ein qualifizierter Mietspiegel muss alle zwei Jahre angepasst und alle vier Jahre komplett neu erstellt werden. Einfache Mietspiegel haben keinen festen Aktualisierungsrhythmus. Die Datenerhebung berücksichtigt Mietverträge, die in den letzten sechs Jahren neu abgeschlossen oder geändert wurden.