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Notarkosten

Gesetzlich nach dem GNotKG geregelte Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch beim Immobilienkauf. Sie betragen grob 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises.

Beispiel

Bei einem Kaufpreis von 350.000 EUR fallen rund 5.250 bis 7.000 EUR für Notar und Grundbuch an.

Notarkosten einfach erklärt

Notarkosten fallen beim Kauf einer Immobilie zwingend an, denn in Deutschland muss jeder Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet werden. Der Notar setzt den Kaufvertrag auf, beurkundet ihn, überwacht die Zahlung und veranlasst die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch. Die Höhe der Gebühren ist nicht frei verhandelbar, sondern gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt – sie richtet sich nach dem Kaufpreis und ist damit bei jedem Notar gleich.

In der Praxis bestehen die Kosten aus zwei Teilen: den eigentlichen Notargebühren und den Grundbuchgebühren. Zusammen liegen sie grob bei 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 350.000 EUR sind das ungefähr 5.250 bis 7.000 EUR. Die Notargebühren machen davon den größeren Anteil aus, die Grundbuchkosten den kleineren. Wird der Kauf über ein Darlehen finanziert, kommen zusätzlich Kosten für die Eintragung der Grundschuld hinzu.

Die Notarkosten gehören neben Grunderwerbsteuer und einer eventuellen Maklerprovision zu den Kaufnebenkosten, die zusätzlich zum Kaufpreis aus Eigenkapital aufgebracht werden sollten. Da sie sich exakt nach dem GNotKG berechnen lassen, sind sie gut planbar. Wer die genaue Summe für sein Vorhaben ermitteln möchte, kann den Notarkosten-Rechner für den Hauskauf nutzen und das Ergebnis in die Gesamtkalkulation der Kaufnebenkosten einbeziehen.

Häufige Fragen zu Notarkosten

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf?

Inklusive Grundbuchgebühren liegen sie grob bei 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 350.000 EUR sind das rund 5.250 bis 7.000 EUR. Die genaue Höhe ergibt sich aus dem GNotKG.

Sind die Notarkosten verhandelbar?

Nein. Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt und richten sich nach dem Kaufpreis. Sie sind bei jedem Notar identisch und können nicht verhandelt werden.

Wer zahlt die Notarkosten, Käufer oder Verkäufer?

In der Regel trägt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten, da er die Beurkundung und die Eintragung ins Grundbuch in Auftrag gibt. Der Verkäufer zahlt meist nur die Kosten für die Löschung eventuell bestehender Belastungen.

Fallen zusätzliche Kosten bei einer Finanzierung an?

Ja. Wird der Kauf über ein Darlehen finanziert, muss eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen werden. Dafür fallen zusätzliche Notar- und Grundbuchgebühren an, die in der Gesamtkalkulation berücksichtigt werden sollten.