Pendlerpauschale
Die steuerliche Entfernungspauschale für den Arbeitsweg: 0,30 EUR/km für die ersten 20 km und 0,38 EUR/km ab dem 21. Kilometer.
BeispielBei 30 km einfachem Arbeitsweg ergibt sich eine jährliche Pauschale von ca. 2.500 EUR (230 Arbeitstage).
Pendlerpauschale einfach erklärt
Die Pendlerpauschale, offiziell Entfernungspauschale genannt, ist ein steuerlicher Freibetrag für den täglichen Arbeitsweg. Arbeitnehmer können pro Arbeitstag und Entfernungskilometer 0,30 EUR für die ersten 20 Kilometer und 0,38 EUR ab dem 21. Kilometer als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dabei zählt nur die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht der Hin- und Rückweg.
Die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Ob Sie mit dem Auto, dem Fahrrad, öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß zur Arbeit gelangen, spielt für die Berechnung keine Rolle. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können alternativ die tatsächlichen Ticketkosten angesetzt werden, wenn diese höher als die Pauschale sind. Die Pendlerpauschale wird als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angegeben und mindert das zu versteuernde Einkommen.
Für Fernpendler mit langen Arbeitswegen ergibt sich durch die erhöhte Pauschale ab dem 21. Kilometer eine spürbare Steuerentlastung. Zusätzlich können Geringverdiener, die keine Einkommensteuer zahlen, seit 2021 eine Mobilitätsprämie von 14 Prozent der erhöhten Pauschale beantragen. Die Anzahl der anrechenbaren Arbeitstage liegt je nach Arbeitsmodell typischerweise zwischen 200 und 230 Tagen pro Jahr.
Häufige Fragen zur Pendlerpauschale
Wie hoch ist die Pendlerpauschale pro Kilometer?▼
Für die ersten 20 Kilometer beträgt die Pauschale 0,30 EUR pro Entfernungskilometer. Ab dem 21. Kilometer erhöht sie sich auf 0,38 EUR pro Kilometer. Es zählt immer nur die einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg zusammen.
Gilt die Pendlerpauschale auch für Fahrradfahrer?▼
Ja, die Pendlerpauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Sie gilt gleichermaßen für Auto, Fahrrad, Bus, Bahn oder sogar den Fußweg. Entscheidend ist nur die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Wie viele Arbeitstage kann ich ansetzen?▼
Bei einer 5-Tage-Woche akzeptiert das Finanzamt in der Regel 230 Arbeitstage, bei einer 6-Tage-Woche 280 Tage. Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage werden dabei bereits pauschal berücksichtigt. Homeoffice-Tage müssen separat abgezogen werden.
Kann ich Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale kombinieren?▼
Ja, aber nicht für denselben Tag. An Tagen, an denen Sie ins Büro fahren, setzen Sie die Pendlerpauschale an. An reinen Homeoffice-Tagen können Sie die Homeoffice-Pauschale von 6 EUR pro Tag (maximal 1.260 EUR im Jahr) geltend machen.
Was ist die Mobilitätsprämie?▼
Die Mobilitätsprämie ist eine Alternative zur Pendlerpauschale für Geringverdiener, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Sie beträgt 14 Prozent der erhöhten Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer und wird als direkte Auszahlung gewährt.