Solidaritätszuschlag
Ein Zuschlag von 5,5 % auf die Einkommensteuer, der seit 2021 für die meisten Steuerzahler entfallen ist.
BeispielNur bei sehr hohem Einkommen (ab ca. 62.000 EUR zu versteuerndem Einkommen für Ledige) fällt noch Solidaritätszuschlag an.
Solidaritätszuschlag einfach erklärt
Der Solidaritätszuschlag, umgangssprachlich auch Soli genannt, ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer in Deutschland. Er wurde 1991 zunächst befristet eingeführt und ab 1995 dauerhaft erhoben, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu finanzieren. Der Zuschlag beträgt 5,5 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer und wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten oder über die Steuererklärung erhoben.
Seit dem 1. Januar 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Steuerzahler vollständig entfallen. Ledige mit einem zu versteuernden Einkommen bis etwa 62.000 EUR und Verheiratete bis etwa 124.000 EUR zahlen keinen Soli mehr. In einer Übergangszone (Milderungszone) wird der Zuschlag schrittweise angehoben, bis er bei sehr hohen Einkommen wieder die vollen 5,5 Prozent der Einkommensteuer erreicht. Kapitalgesellschaften zahlen den Soli weiterhin in voller Höhe.
Die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags hat für viele Arbeitnehmer eine spürbare Nettoentlastung gebracht. Bei einem Bruttoeinkommen von 50.000 EUR jährlich beträgt die Ersparnis mehrere Hundert Euro pro Jahr. Ob der Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß ist, war lange umstritten. Das Bundesverfassungsgericht hat die Forterhebung für Besserverdiener bisher nicht abschließend beanstandet, die politische Debatte über eine vollständige Abschaffung dauert jedoch an.
Häufige Fragen zum Solidaritätszuschlag
Wer muss den Solidaritätszuschlag noch zahlen?▼
Seit 2021 zahlen nur noch Ledige mit einem zu versteuernden Einkommen ab etwa 62.000 EUR und Verheiratete ab etwa 124.000 EUR den Solidaritätszuschlag. In der Milderungszone wird er schrittweise erhoben. Kapitalgesellschaften und Kapitalerträge unterliegen weiterhin dem vollen Soli.
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag?▼
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer. Er wird nicht auf das Einkommen selbst berechnet, sondern auf die Steuerschuld. Bei 10.000 EUR Einkommensteuer würde der volle Soli also 550 EUR betragen.
Was ist die Milderungszone beim Soli?▼
Die Milderungszone ist ein Übergangsbereich oberhalb der Freigrenze, in dem der Solidaritätszuschlag schrittweise ansteigt. Statt sofort die vollen 5,5 Prozent zu zahlen, wird der Soli in dieser Zone graduell erhöht, um einen harten Belastungssprung an der Freigrenze zu vermeiden.
Wird der Solidaritätszuschlag komplett abgeschafft?▼
Die vollständige Abschaffung wird politisch diskutiert, ist aber bisher nicht beschlossen. Einige Parteien fordern die komplette Streichung, da der ursprüngliche Zweck der Wiedervereinigungsfinanzierung erfüllt sei. Andere verweisen auf die Einnahmen von mehreren Milliarden Euro jährlich für den Bundeshaushalt.
Wie wirkt sich der Wegfall des Soli auf das Nettogehalt aus?▼
Für die meisten Arbeitnehmer hat der Wegfall des Soli seit 2021 eine Nettoerhöhung von etwa 1 bis 2 Prozent des Bruttogehalts gebracht. Bei einem Bruttolohn von 4.000 EUR monatlich bedeutet das eine Ersparnis von rund 30 bis 50 EUR pro Monat, je nach Steuerklasse und individueller Situation.