rechnerportal
Start / Glossar / Sozialabgaben
S

Sozialabgaben

Die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die etwa 20 % des Bruttolohns ausmachen.

Beispiel

Bei 4.000 EUR Bruttolohn betragen die Sozialabgaben des Arbeitnehmers ca. 800 EUR monatlich.

Sozialabgaben einfach erklärt

Sozialabgaben sind die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam an die Sozialversicherungsträger zahlen. Sie umfassen vier Säulen: die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. In der Regel teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge je zur Hälfte.

Im Jahr 2026 liegen die Beitragssätze für Arbeitnehmer bei etwa 14,6 % für die Krankenversicherung (plus kassenindividueller Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,5 %), 3,4 % für die Pflegeversicherung (mit Zuschlag für Kinderlose), 18,6 % für die Rentenversicherung und 2,6 % für die Arbeitslosenversicherung. Von diesen Sätzen trägt der Arbeitnehmer jeweils die Hälfte, sodass der Gesamtabzug vom Bruttolohn rund 20 bis 21 % beträgt.

Sozialabgaben werden nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt diese 2026 bei 66.150 EUR Jahresbrutto, für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 96.600 EUR (West) bzw. 96.600 EUR (Ost, seit der Angleichung). Einkommen oberhalb dieser Grenzen ist beitragsfrei – ein Aspekt, der bei der Gehaltsplanung eine wichtige Rolle spielt.

Häufige Fragen zu Sozialabgaben

Wie hoch sind die Sozialabgaben 2026 in Prozent?

Der Gesamtbeitragssatz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen liegt 2026 bei rund 40 bis 42 % des Bruttolohns. Der Arbeitnehmeranteil beträgt etwa 20 bis 21 %, aufgeteilt auf Krankenversicherung (ca. 8,55 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (1,7 % bzw. 2,3 % für Kinderlose).

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Verdienen Sie mehr als diese Grenze, zahlen Sie auf den darüber liegenden Betrag keine weiteren Sozialabgaben. Für die Krankenversicherung liegt die Grenze 2026 bei 66.150 EUR jährlich, für die Rentenversicherung bei 96.600 EUR.

Müssen Selbstständige Sozialabgaben zahlen?

Selbstständige sind grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig, müssen sich aber eigenständig kranken- und pflegeversichern. Eine Rentenversicherungspflicht besteht nur für bestimmte Berufsgruppen wie Handwerker, Künstler oder Publizisten. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind jedoch möglich.

Wie wirken sich Sozialabgaben auf das Nettoeinkommen aus?

Sozialabgaben werden zusammen mit der Lohnsteuer direkt vom Bruttolohn abgezogen. Bei einem Bruttolohn von 4.000 EUR gehen rund 800 EUR an Sozialabgaben ab. Zusammen mit der Lohnsteuer (je nach Steuerklasse) bleibt häufig nur 60 bis 70 % des Bruttoeinkommens als Nettolohn übrig.

Zahlen Minijobber Sozialabgaben?

Bei einem Minijob (bis 556 EUR monatlich, Stand 2026) zahlt der Arbeitgeber pauschale Sozialabgaben. Der Minijobber selbst ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, kann sich aber auf Antrag befreien lassen. Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge fallen für Minijobber nicht an.