Steuerklasse
Die deutsche Lohnsteuerklasse (1–6) bestimmt die Höhe der monatlichen Lohnsteuer und hängt vom Familienstand ab.
BeispielLedige erhalten Steuerklasse 1, Verheiratete können zwischen 3/5 oder 4/4 wählen.
Steuerklasse einfach erklärt
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber monatlich von Ihrem Bruttolohn einbehält und ans Finanzamt abführt. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, die sich nach dem Familienstand und der Beschäftigungssituation richten. Die Steuerklasse beeinflusst nur die monatliche Vorauszahlung – die endgültige Steuerlast wird über die Einkommensteuererklärung festgelegt.
Steuerklasse 1 gilt für Ledige, Geschiedene und Verwitwete. Steuerklasse 2 erhalten Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag. Verheiratete können zwischen den Kombinationen 3/5 und 4/4 wählen – seit 2010 gibt es zusätzlich die Kombination 4/4 mit Faktorverfahren. Steuerklasse 5 ist das Gegenstück zu 3, und Steuerklasse 6 wird bei einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis vergeben.
Die Wahl der richtigen Steuerklassenkombination kann bei Ehepaaren einen erheblichen Unterschied im monatlichen Nettoeinkommen bewirken. Die Kombination 3/5 lohnt sich besonders, wenn ein Partner deutlich mehr verdient – der Besserverdienende wählt Klasse 3 mit niedrigeren Abzügen. Bei ähnlich hohen Gehältern ist die Kombination 4/4 oder 4/4 mit Faktor meist günstiger. Wichtig: Die Steuerklassenwahl ändert nicht die jährliche Gesamtsteuerlast, sondern nur deren monatliche Verteilung.
Häufige Fragen zur Steuerklasse
Welche Steuerklasse habe ich?▼
Ihre Steuerklasse hängt vom Familienstand ab: Ledige, Geschiedene und Verwitwete erhalten Klasse 1. Alleinerziehende bekommen Klasse 2. Verheiratete werden standardmäßig in Klasse 4 eingestuft, können aber die Kombination 3/5 beantragen. Klasse 6 gilt für Zweit- und Nebenjobs. Ihre aktuelle Steuerklasse steht auf Ihrer Lohnabrechnung oder beim Finanzamt in den ELStAM-Daten.
Wann lohnt sich die Kombination 3/5?▼
Die Kombination 3/5 lohnt sich, wenn ein Ehepartner mindestens 60 % des gemeinsamen Bruttoeinkommens verdient. Der besserverdienende Partner erhält Klasse 3 mit niedrigen Abzügen, der andere Klasse 5 mit höheren Abzügen. Insgesamt bleibt monatlich mehr Netto übrig. Allerdings ist bei dieser Kombination eine Steuererklärung Pflicht, und es kann zu Nachzahlungen kommen.
Wie kann ich die Steuerklasse wechseln?▼
Ein Steuerklassenwechsel ist seit 2020 mehrmals im Jahr möglich. Ehepaare können den Wechsel gemeinsam beim zuständigen Finanzamt beantragen – entweder vor Ort, per Post oder zunehmend auch online über das ELSTER-Portal. Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat nach der Bearbeitung.
Was ist das Faktorverfahren bei Steuerklasse 4?▼
Beim Faktorverfahren (Steuerklasse 4 mit Faktor) wird die voraussichtliche gemeinsame Steuerlast fair auf beide Partner verteilt. Das Finanzamt berechnet einen individuellen Faktor, der die Lohnsteuer so anpasst, dass am Jahresende weder hohe Nachzahlungen noch große Erstattungen anfallen. Dies ist besonders bei unterschiedlich hohen Gehältern eine gute Alternative zur Kombination 3/5.
Beeinflusst die Steuerklasse das Elterngeld oder Krankengeld?▼
Ja, Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld werden auf Basis des Nettoeinkommens berechnet. Eine günstige Steuerklasse führt zu einem höheren Nettolohn und damit auch zu höheren Lohnersatzleistungen. Deshalb kann ein rechtzeitiger Wechsel in Steuerklasse 3 vor der Geburt eines Kindes das Elterngeld deutlich steigern.