Wer 2026 eine neue Photovoltaik-Anlage auf dem Haus plant, sollte einen Punkt früh kennen: Für viele kleinere Anlagen mit weniger als 25 kW installierter Leistung gilt laut § 9 EEG 2023 eine Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung. Das betrifft vor allem neue Anlagen, die der Einspeisevergütung oder dem Mieterstromzuschlag zugeordnet sind.
Für Verbraucher ist das wichtig, weil die Regel die Anlagenplanung nicht wertlos macht, aber die Rechnung verändert. Entscheidend sind dann noch stärker Eigenverbrauch, Speicher und die Frage, wie oft hohe PV-Spitzen überhaupt ins Netz abgegeben werden sollen.
Was die 60-Prozent-Regel laut EEG genau sagt
Das EEG formuliert in § 9 für bestimmte kleinere Anlagen eine klare Vorgabe: Am Verknüpfungspunkt mit dem Netz ist die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen.
Wichtig ist dabei die praktische Einordnung:
- Es geht um die maximale Einspeisung ins Netz.
- Es geht nicht automatisch darum, dass 40 Prozent des Solarstroms pauschal verloren sind.
- Eigenverbrauch im Haus und ein Batteriespeicher können die Wirkung der Begrenzung deutlich verändern.
Für Haushalte heißt das: Die Nennleistung der Anlage bleibt wichtig, aber noch wichtiger wird, wie viel Strom Sie selbst nutzen oder zeitversetzt speichern können.
Für welche Anlagen die Regel 2026 besonders relevant ist
Besonders relevant ist die Vorgabe für Haushalte, die ihre Anlage neu errichten und die klassische Einspeisevergütung nutzen wollen. Eine wichtige Übergangsregel steht in § 100 EEG: § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 3 ist nicht anzuwenden auf Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden.
Praktisch bedeutet das:
- Ältere Anlagen fallen nicht automatisch unter diese neue 60-Prozent-Regel.
- Neuere Anlagen ab dem 25. Februar 2025 sollten die Vorgabe bei der Planung von Anfang an berücksichtigen.
- Für viele Hausdachanlagen im Jahr 2026 ist die Regel deshalb ein echter Planungsfaktor.
Warum das nicht nur eine Formalie ist
Die Begrenzung wirkt sich vor allem auf Stunden mit sehr hoher Solarproduktion aus. Genau solche Phasen sind im Markt kein Randfall mehr. Laut SMARD gab es im 1. Quartal 2026 insgesamt 172 Viertelstunden mit negativen Strompreisen. Gleichzeitig lag der Anteil der Erneuerbaren an der Stromerzeugung bei 52,8 Prozent.
Für Verbraucher heißt das: Hohe PV-Spitzen in einzelnen Stunden sind energiewirtschaftlich inzwischen ein reales Thema. Die 60-Prozent-Regel ist deshalb keine rein theoretische Vorschrift, sondern Teil einer Stromwelt mit mehr Solarstrom, mehr Preisschwankungen und mehr Bedarf an Flexibilität.
Was das für die Planung einer Hausanlage praktisch bedeutet
1. Die Anlagengröße sollte nicht nur nach Dachfläche gewählt werden
Wer nur auf maximale Modulleistung schaut, übersieht schnell die wichtigere Frage: Wie viel des erzeugten Stroms wird im eigenen Haushalt tatsächlich genutzt?
Für eine erste Einordnung helfen unser Photovoltaik-Rechner, der PV-Speicher-Rechner und der Glossarbeitrag zum Eigenverbrauch.
2. Speicher können durch die Regel interessanter werden
Wenn hohe Mittagsüberschüsse nicht vollständig ins Netz abgegeben werden sollen oder können, steigt der praktische Wert eines Speichers oft. Das bedeutet nicht, dass sich jeder Speicher automatisch rechnet. Aber die 60-Prozent-Grenze macht die Frage nach Eigenverbrauch statt Netzeinspeisung wichtiger als in einer rein unbegrenzten Einspeiselogik.
Für eine überschlägige Rechnung passt unser PV-Speicher-Rechner.
3. Die Einspeisevergütung bleibt relevant, aber nicht mehr als einzige Kennzahl
Viele Haushalte bewerten eine PV-Anlage zuerst nach der Vergütung für eingespeisten Strom. Das bleibt sinnvoll, reicht aber 2026 oft nicht mehr aus. Denn wenn die maximale Einspeisung gesetzlich begrenzt wird, verschiebt sich der Blick stärker auf selbst genutzten Solarstrom, Speicherung und zeitliche Nutzung im Haushalt.
Mit unserem Einspeisevergütung-Rechner können Sie die Vergütungsseite grob einordnen. Die Gesamtrechnung wird aber erst zusammen mit Eigenverbrauch und Speicher sinnvoll.
Was Smart Meter und negative Preise zusätzlich verändern
Ein zweiter wichtiger Punkt steht in § 51 EEG: Bei negativen Spotmarktpreisen verringert sich der anzulegende Wert auf null. Für Anlagen mit weniger als 100 kW gilt diese Regel laut Gesetz aber vor dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Anlage mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wird, noch nicht.
Das ist für Haushalte wichtig, weil die Bundesnetzagentur im Verbraucherportal erklärt:
- Alle Haushalte mit mehr als 6.000 kWh Jahresstromverbrauch erhalten künftig intelligente Messsysteme.
- Dynamische Stromtarife setzen ein intelligentes Messsystem voraus.
Quelle dafür ist die Verbraucherinformation der Bundesnetzagentur zum Messwesen.
Für neue PV-Haushalte bedeutet das: Die 60-Prozent-Regel ist das eine. Die Frage, wann ein intelligentes Messsystem eingebaut wird und wann negative Preisphasen für die Vergütung praktisch relevant werden, ist das andere.
Wichtig: Ausfallzeiten bei negativen Preisen werden laut EEG nicht einfach gestrichen
Das EEG enthält in § 51a eine wichtige Ausgleichsregel. Dort steht, dass sich der Vergütungszeitraum verlängert, bis das errechnete Zeitkontingent an auszugleichenden Volllastviertelstunden aufgebraucht ist.
Für Verbraucher heißt das vereinfacht: Bei negativen Preisphasen geht Vergütung nicht einfach ersatzlos verloren, sondern das Gesetz sieht einen zeitlichen Ausgleich über die Förderdauer vor. Das macht die Regel nicht belanglos, verhindert aber eine zu grobe Fehlinterpretation.
Unsere Einordnung
Für viele neue PV-Anlagen im Jahr 2026 ist die 60-Prozent-Einspeisegrenze ein echter Praxispunkt. Sie bedeutet nicht, dass sich eine Solaranlage plötzlich nicht mehr lohnt. Sie bedeutet aber, dass die Planung weniger von maximaler Einspeisung und stärker von Eigenverbrauch, Speicher und Lastverschiebung gedacht werden sollte.
Gerade für private Hausdächer ist deshalb die beste Reaktion kein Alarmismus, sondern eine sauberere Rechnung. Wer Anlagengröße, Speicher und Vergütung gemeinsam betrachtet, trifft meist die bessere Entscheidung als mit einem reinen Blick auf die Modulleistung.
Quellen
- EEG 2023 § 9 Technische Vorgaben
- EEG 2023 § 51 Verringerung des anzulegenden Werts bei negativen Preisen
- EEG 2023 § 51a Ausgleich des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen
- EEG 2023 § 100 Übergangsbestimmungen
- Bundesnetzagentur: Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
- SMARD: Der Strommarkt im 1. Quartal 2026
Häufige Fragen zur 60-Prozent-Regel für neue PV-Anlagen
Gilt die 60-Prozent-Regel für jede ältere PV-Anlage? ▼
Nein. Laut § 100 EEG gilt die neue Regel nicht für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden.
Bedeutet 60 Prozent Einspeisegrenze automatisch 40 Prozent weniger Solarertrag? ▼
Nein. Die Regel betrifft die maximale Einspeisung ins Netz am Verknüpfungspunkt. Eigenverbrauch und Speicher können dafür sorgen, dass deutlich weniger Ertrag verloren geht als viele zunächst vermuten.
Warum spielt ein Smart Meter bei neuen PV-Anlagen trotzdem eine wichtige Rolle? ▼
Weil laut Bundesnetzagentur intelligente Messsysteme für dynamische Stromtarife nötig sind und weil § 51 EEG bei negativen Preisen auf den Einbau eines intelligenten Messsystems abstellt.
Geht Vergütung bei negativen Strompreisen dauerhaft verloren? ▼
Nicht einfach ersatzlos. § 51a EEG sieht einen Ausgleich vor, indem sich der Vergütungszeitraum um auszugleichende Volllastviertelstunden verlängert.