Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien entfällt ab Juli 2026, Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt. Ab 2029 gilt eine Grüngasquote, beginnend bei 10 Prozent. Für Eigentümer und Mieter ändert sich durch das neue Gesetz viel: Wer eine Immobilie besitzt, kann künftig wieder frei zwischen Wärmepumpe, Gas- oder Ölheizung wählen. Entscheiden sich Vermieter für eine fossile Heizung, müssen sie allerdings die Hälfte der laufenden Zusatzkosten, darunter CO₂-Preis, Netzentgelte und Kosten für biogene Kraftstoffe, selbst tragen. Da der CO₂-Preis langfristig steigt, drohen fossile Heizungen für beide Seiten teurer zu werden. Umweltverbände warnen zudem vor Rückschritten beim Klimaschutz und haben Klagen gegen die Gesetzesänderungen angekündigt.
Heizungsgesetz: Ölheizungen wieder erlaubt – das bedeutet das für Mieter und Eigentümer
Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet. Bundesrat und Bundestag stimmten dem Gesetz noch am selben Tag zu. Damit ist der Kern des bisherigen Heizungsgesetzes – die sogenannte 65-Prozent-Regel – gestrichen. Eigentümer dürfen künftig wieder frei zwischen Wärmepumpe, Gas- und Ölheizung wählen. Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz; Klagen gegen die Gesetzesänderungen werden erwartet.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Die 65-Prozent-Regel entfällt. Bislang musste jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Paragraf 71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der diese Anforderungen enthielt, wird durch das GModG gestrichen.
Gas- und Ölheizungen sind wieder uneingeschränkt zulässig. Eigentümer können sich ab sofort ohne pauschale Technologiepflicht für eine fossile Heizung entscheiden.
Ab 2029 gilt eine steigende Grüngasquote. Als neues Steuerungsinstrument tritt eine Beimischungspflicht für biogene und synthetische Gase in Kraft, die mit einem Startwert von 10 Prozent eingeführt wird und schrittweise ansteigen soll.
Bestehende Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden. Wer bereits eine funktionierende Anlage betreibt, ist von der Reform nicht betroffen.
Praktische Folgen für Verbraucher
1. Mieter: hälftige Kostenbeteiligung des Vermieters
Die schwarz-rote Koalition hat eine Kostenbremse für Mieter vereinbart. Entscheidet sich ein Vermieter für den Einbau einer neuen fossilen Gas- oder Ölheizung, trägt er künftig die Hälfte der laufenden Zusatzkosten – konkret: die Hälfte der CO₂-Abgabe, der Netzentgelte und der Kosten für biogene Kraftstoffe. Die andere Hälfte liegt weiterhin beim Mieter. Ursprünglich war eine vollständige Überwälzung auf Mieter im Gespräch. Wer seine monatliche Warmmiete einschätzen möchte, kann den Warmmiete-Rechner nutzen.
2. Eigentümer: CO₂-Preis steigt weiter
Auch wenn die Technologiepflicht wegfällt, bleibt der CO₂-Preis ein zentraler Kostenfaktor. Wer sich für eine fossile Heizung entscheidet, wird langfristig höhere Brennstoffkosten einkalkulieren müssen, da der CO₂-Preis planmäßig weiter ansteigt. Einen direkten Kostenvergleich zwischen den Heizsystemen liefert der Gasheizung-vs-Wärmepumpe-Rechner sowie der Ölheizung-vs-Wärmepumpe-Rechner. Aktuelle Heizölpreise lassen sich unter Heizöl abrufen.
3. Wärmepumpen-Förderung bleibt vorerst bestehen
Wer sich für eine Wärmepumpe entscheidet, kann weiterhin staatliche Förderung beantragen. Laut den Reformplänen sollen die Förderprogramme mindestens bis 2029 fortgeführt werden, allerdings mit angepassten Boni: Bis 2030 plant die Regierung eine Einsparung von rund 2,1 Milliarden Euro bei der Heizungsförderung; Geringverdiener und Familien sollen stärker profitieren. Wer die passende Anlagengröße ermitteln möchte, findet Orientierung im Wärmepumpe-Größe-Rechner und im Wärmepumpe-Leistung-Rechner.
4. Heizkosten konkret berechnen
Unabhängig von der Wahl des Heizsystems lohnt es sich, die tatsächlichen Jahreskosten zu ermitteln. Der Heizkosten-Haus-Rechner und der Heizkosten-Wohnung-Rechner helfen dabei, Verbrauch und Kosten realistisch einzuschätzen. Wer auf Pellets setzt, findet passende Werkzeuge im Pelletverbrauch-Rechner und im Brennwert-Pellets-Rechner.
Quellen
- Heizungsgesetz 2026: Änderungen & Folgen für Hausbesitzer – checkfox.de
- Heizungsgesetz: Mieter und Vermieter sollen Kosten teilen – lto.de
- Neues “Heizungsgesetz” beschlossen: Was sich jetzt ändern soll – zdfheute.de
Häufige Fragen
Was hat der Bundestag beim Heizungsgesetz konkret beschlossen?
Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet. Der Bundesrat stimmte noch am selben Tag zu. Das Kernstück des bisherigen Gesetzes – Paragraf 71 mit der sogenannten 65-Prozent-Regel – wird gestrichen. Eigentümer dürfen künftig wieder frei entscheiden, ob sie eine Wärmepumpe, eine Gas- oder eine Ölheizung einbauen lassen. Die Änderung tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft.
Was bedeutet das Ende der 65-Prozent-Regel für Hausbesitzer?
Bisher musste jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Pflicht entfällt ab Juli 2026 vollständig. Bestehende Heizungsanlagen müssen nicht ausgetauscht werden. Neu ist jedoch eine steigende Grüngasquote, die ab 2029 gilt und bei 10 Prozent startet. Förderungen für Wärmepumpen bleiben mindestens bis 2029 bestehen.
Wer zahlt die laufenden Heizkosten, wenn ein Vermieter eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut?
Die Kosten werden künftig hälftig aufgeteilt. Mieterinnen und Mieter tragen weiterhin einen Teil der Ausgaben für den CO₂-Preis, die Netzentgelte und biogene Kraftstoffe – jedoch nur noch zur Hälfte. Die andere Hälfte dieser Kostenarten muss der Vermieter übernehmen. Diese Regelung soll verhindern, dass Mieter allein die finanziellen Risiken einer fossilen Heizungswahl tragen.
Wird fossiles Heizen durch die Reform langfristig günstiger?
Nein. Der CO₂-Preis steigt in den kommenden Jahren weiter an, unabhängig von der Heizungsgesetz-Reform. Das bedeutet: Wer eine Gas- oder Ölheizung betreibt, zahlt auf lange Sicht mehr. Eigentümer, die sich jetzt für eine fossile Heizung entscheiden, müssen diese Kostenentwicklung bei ihrer Planung berücksichtigen. Umweltverbände warnen zudem vor einer möglichen Kostenfalle, vor allem für Mieterinnen und Mieter.
Gibt es rechtliche Risiken durch die neue Gesetzesregelung?
Ja, laut Berichten werden Klagen gegen die Gesetzesänderungen erwartet. Umweltverbände kritisieren Rückschritte beim Klimaschutz, da der Gebäudesektor bereits rund 40 Prozent der CO₂-Emissionen in Deutschland verursacht. Ob und in welcher Form die Regelungen gerichtlich angefochten werden, bleibt abzuwarten. Eigentümer und Mieter sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.
Dieser Artikel wurde von einem KI-System automatisiert erstellt. Kennzeichnung gemäß Art. 50 der EU-KI-Verordnung.