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Kindergeld soll ab 2027 ohne Antrag starten: Was Familien bis dahin wissen müssen

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für antragsloses Kindergeld beschlossen. Für Familien wichtig: Die Umstellung soll erst 2027 stufenweise kommen, bis dahin läuft der Antrag weiter wie bisher.

RE
Redaktion
20. Mai 2026
Kindergeld soll ab 2027 ohne Antrag starten: Was Familien bis dahin wissen müssen

Für viele Eltern ist das eine der praktischsten Behörden-News des Jahres: Das Bundeskabinett hat am 18. März 2026 den Gesetzentwurf für antragsloses Kindergeld beschlossen. Nach Angaben von BMAS und BMF soll das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die automatische Auszahlung soll dann im Laufe des Jahres 2027 in zwei Stufen starten.

Wichtig für Familien heute: Bis dahin bleibt der Antrag der Normalfall. Auf der offiziellen Kindergeld-Seite der Bundesagentur für Arbeit ist weiterhin der reguläre Online-Antrag vorgesehen. Dort nennt die Familienkasse aktuell außerdem 259 Euro Kindergeld pro Kind und Monat.

Was genau beschlossen wurde

Der Gesetzentwurf soll den Kindergeldstart nach der Geburt deutlich vereinfachen. Laut BMF soll die Auszahlung künftig nicht mehr erst nach einem separaten Antrag beginnen, sondern automatischer angestoßen werden.

Dafür sollen Verwaltungsdaten besser zusammenlaufen:

  • Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt für jedes neugeborene Kind eine Steuer-ID
  • Die Information über die Geburt kommt laut BMF über Standesämter und Meldebehörden
  • Die Familienkasse soll danach die Auszahlung starten können, wenn die nötigen Voraussetzungen vorliegen
  • Entscheidend ist dabei unter anderem, dass eine IBAN bekannt ist

Das Ziel ist klar: weniger Papierkram in den ersten Wochen nach der Geburt.

So soll die Umstellung 2027 ablaufen

Das BMF beschreibt derzeit einen zweistufigen Start im Jahr 2027:

  1. Voraussichtlich ab März 2027 soll das Kindergeld für weitere Kinder automatisch ausgezahlt werden, wenn Eltern bereits mindestens ein älteres Kind haben und Kindergeld beziehen.
  2. Voraussichtlich ab November 2027 soll das Verfahren auch für erste Kinder greifen.

Für diese zweite Stufe nennt das BMF drei Voraussetzungen:

  • Mindestens ein Elternteil wohnt mit dem Kind gemeinsam im Inland
  • Von diesem Elternteil ist eine IBAN bekannt
  • Mindestens ein Elternteil arbeitet im Inland

Wichtig ist die Formulierung “voraussichtlich”: Das sind Planangaben aus dem Gesetzentwurf und keine bereits laufende Auszahlung.

Warum das für Familien relevant ist

Die Nachricht ist nützlich, weil sie zwei Dinge gleichzeitig klarer macht.

1. Langfristig weniger Bürokratie

Nach Berechnungen, auf die sich BMAS und BMF beziehen, könnten durch das neue Verfahren rund 300.000 Erstanträge pro Jahr entfallen. Gerade kurz nach der Geburt kann das für Familien spürbar Zeit sparen.

2. Kurzfristig gilt weiter das bisherige Verfahren

Wer 2026 ein Kind bekommt, sollte nicht darauf warten, dass das Kindergeld automatisch startet. Die Bundesagentur für Arbeit weist aktuell weiter auf den Online-Antrag hin. Mit Bund-ID kann dieser laut Familienkasse bereits heute direkt online übermittelt werden, also ohne Ausdruck und ohne Unterschrift.

3. Die Kontoverbindung wird wichtiger

Für die spätere automatische Auszahlung reicht die Geburt allein nicht aus. Nach Angaben des BMF muss auch eine IBAN vorliegen. Familien sollten deshalb damit rechnen, dass Kontodaten im Verfahren künftig eine noch wichtigere Rolle spielen.

Was Familien jetzt konkret tun können

Aus der aktuellen Behördenlage ergeben sich drei einfache Schritte:

  • Für Geburten 2026 weiter regulär Kindergeld beantragen
  • Online-Antrag der Familienkasse nutzen, wenn der Anspruch bereits besteht
  • Haushaltsbudget mit dem realen Kindergeldbetrag planen, aktuell also mit 259 Euro pro Kind und Monat laut Bundesagentur für Arbeit

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Unsere Einordnung

Der Kabinettsbeschluss ist eine echte Vereinfachung, aber noch keine Sofortumstellung für frischgebackene Eltern im Jahr 2026. Der praktische Nutzen liegt vor allem darin, dass Familien jetzt besser unterscheiden können zwischen dem politischen Beschluss und dem aktuell gültigen Verfahren.

Kurz gesagt: Die Richtung stimmt, aber bis zur automatischen Auszahlung müssen Eltern vorerst weiter selbst aktiv werden.

Quellen

Häufige Fragen zum antragslosen Kindergeld ab 2027

Kommt Kindergeld 2026 schon automatisch ohne Antrag?

Nein. Laut Bundesagentur für Arbeit läuft das Verfahren aktuell weiter über den regulären Antrag. Die geplante automatische Auszahlung soll erst 2027 stufenweise starten.

Ab wann soll das antragslose Kindergeld starten?

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die automatische Auszahlung ist im Jahr 2027 in zwei Stufen vorgesehen, zunächst voraussichtlich ab März für weitere Kinder und später voraussichtlich ab November auch für erste Kinder.

Wie viel Kindergeld gibt es aktuell pro Kind?

Die Bundesagentur für Arbeit nennt aktuell 259 Euro Kindergeld pro Kind und Monat.

Was müssen Eltern bis zur Umstellung beachten?

Für Geburten im Jahr 2026 sollten Eltern das Kindergeld weiterhin regulär beantragen. Mit Bund-ID kann der Online-Antrag laut Familienkasse bereits heute direkt online übermittelt werden.

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