Seit 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Gleichzeitig liegt die aktuelle Verdienstgrenze im Minijob bei 603 Euro pro Monat. Das nennen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Minijob-Zentrale auf ihren aktuellen Infoseiten.
Für viele Haushalte ist das ein sehr praktisches Alltagsthema. Wer im Minijob arbeitet, zusätzlich zum Hauptjob Stunden übernimmt oder eine Teilzeitvereinbarung neu plant, sollte nicht nur auf den Stundenlohn schauen. Entscheidend ist auch, wie schnell zusätzliche Stunden die 603-Euro-Grenze berühren oder überschreiten können.
Was die offiziellen Stellen aktuell nennen
Das BMAS fasst die derzeit gültigen Werte klar zusammen:
- Gesetzlicher Mindestlohn seit 1. Januar 2026: 13,90 Euro brutto je Zeitstunde
- Nächste bereits genannte Anhebung: 14,60 Euro ab 1. Januar 2027
- Geltung: laut BMAS grundsätzlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland, auch für Minijobberinnen und Minijobber
Die Minijob-Zentrale ergänzt für den Minijob mit Verdienstgrenze:
- Aktuelle Verdienstgrenze: 603 Euro pro Monat
- Die Grenze ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn sowie an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden
- Wer genau den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro erhält, kann laut Minijob-Zentrale 43,38 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Verdienstgrenze von 603 Euro zu überschreiten
Warum das für Verbraucher wichtig ist
1. Mehr Stunden bedeuten nicht automatisch viel Spielraum
603 Euro im Monat wirken auf den ersten Blick nach einer runden Grenze. In der Praxis ist der Spielraum bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro aber begrenzt. Laut Minijob-Zentrale sind bei genau diesem Stundenlohn 43,38 Stunden pro Monat möglich.
Wer regelmäßig zusätzliche Schichten übernimmt, kommt deshalb relativ schnell an den Punkt, an dem der Durchschnittsverdienst nicht mehr zum klassischen Minijob passt. Gerade bei wechselnden Einsatzplänen lohnt sich ein genauer Blick auf Monatsstunden und Stundenlohn.
2. Die Minijob-Grenze steigt nicht frei, sondern nach einer festen Logik
Die Minijob-Zentrale erklärt ausdrücklich, dass die Verdienstgrenze dynamisch ist. Sie hängt am Mindestlohn und an einer angenommenen 10-Stunden-Woche.
Für Beschäftigte ist das wichtig, weil sich die Grenze nicht beliebig verhandeln lässt. Wer wissen will, ob ein Angebot noch als Minijob funktioniert, muss immer Stundenlohn und Arbeitszeit zusammen prüfen.
3. Auch kleine Änderungen können den Status verändern
Schon ein etwas höherer Stundenlohn oder einige zusätzliche Arbeitsstunden pro Monat können den durchschnittlichen Verdienst nach oben schieben. Das ist vor allem für Menschen relevant, die:
- einen Nebenjob ausüben
- im Einzelhandel, in der Gastronomie oder im Service unregelmäßige Schichten haben
- ihre Arbeitszeit im Laufe des Jahres mehrfach anpassen
- parallel einen Hauptjob und einen Minijob organisieren
4. Für die Monatsplanung zählt am Ende das Netto
Der Mindestlohn ist ein Bruttowert. Für den Alltag ist aber entscheidend, was nach Abzügen oder im Zusammenspiel mit anderen Einkünften übrig bleibt.
Wenn Sie das für Ihren Fall überschlagen möchten, helfen auf rechnerportal.net besonders der Netto-vom-Stundenlohn-Rechner, der Gehaltsrechner, der Teilzeit-Gehalt-Rechner und der Überstunden auszahlen Rechner. Passend dazu sind auch unsere Glossarbeiträge zu Bruttolohn, Nettolohn, Lohnsteuer und Sozialabgaben.
Was Beschäftigte jetzt konkret tun können
Aus den aktuellen Regeln ergeben sich vier naheliegende Schritte:
- Eigenen Stundenlohn prüfen, wenn Sie auf Mindestlohnbasis oder knapp darüber arbeiten.
- Monatsstunden mitführen, besonders bei schwankenden Schichtplänen.
- Nebenjob und Hauptjob getrennt sauber planen, wenn sich Arbeitszeiten ändern.
- Nicht nur brutto rechnen, sondern den voraussichtlichen Nettoeffekt mit einem Rechner überschlagen.
Unsere Einordnung
Der aktuelle Mindestlohn von 13,90 Euro ist für viele Beschäftigte keine abstrakte politische Zahl, sondern ein direkter Alltagswert. Besonders relevant wird er dort, wo Einkommen knapp kalkuliert sind und jede zusätzliche Schicht zählt.
Für Verbraucher ist der wichtigste Punkt deshalb nicht nur die neue Stundenvergütung. Entscheidend ist, dass die 603-Euro-Grenze im Minijob schnell erreicht werden kann, wenn Arbeitszeiten im Monat schwanken. Wer das früh mitrechnet, vermeidet böse Überraschungen bei der eigenen Monatsplanung.
Quellen
- BMAS: Der gesetzliche Mindestlohn - Ein Überblick
- BMAS: Einführung und Anpassungen des Mindestlohns
- Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze
- Minijob-Zentrale: Mindestlohn
Häufige Fragen zum Mindestlohn und Minijob 2026
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn seit Januar 2026? ▼
Laut BMAS liegt der gesetzliche Mindestlohn seit 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde.
Wie hoch ist die aktuelle Minijob-Grenze? ▼
Die Minijob-Zentrale nennt aktuell eine Verdienstgrenze von 603 Euro pro Monat.
Wie viele Stunden pro Monat sind bei 13,90 Euro im Minijob möglich? ▼
Laut Minijob-Zentrale sind bei genau 13,90 Euro Stundenlohn 43,38 Stunden pro Monat möglich, ohne die 603-Euro-Grenze zu überschreiten.
Welche Rechner helfen bei der Einordnung? ▼
Praktisch sind vor allem der Netto-vom-Stundenlohn-Rechner, der Gehaltsrechner, der Teilzeit-Gehalt-Rechner und der Überstunden auszahlen Rechner.