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Netzanschlusspaket 2027: Neue Regeln für Wind- und Solaranlagen

Ab 2027 gelten neue Netzanschlussregeln für Wind- und Solaranlagen. Was das Netzanschlusspaket für Betreiber und Verbraucher konkret bedeutet.

RE
Redaktion
3. August 2026
Netzanschlusspaket 2027: Neue Regeln für Wind- und Solaranlagen

Das Bundeskabinett hat das Netzanschlusspaket (NAP) sowie die EEG-Novelle 2027 beschlossen: Die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen entfällt zum 1. Januar 2027, Betreiber erhalten dann nur noch Erlöse über den direkten Verkauf an der Strombörse. Für Haushalte und Gewerbetreibende, die aktuell eine Photovoltaikanlage planen oder finanzieren, ändern sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundlegend. Wer bislang auf eine planbare, feste Vergütung für eingespeisten Strom gesetzt hat, muss ab 2027 mit schwankenden Börsenpreisen kalkulieren. Bis das Gesetz endgültig verabschiedet ist, gilt noch das EEG 2023. Experten rechnen mit einer Verabschiedung erst Ende 2026, da der Bundestag im Herbst berät und Nachbesserungen als wahrscheinlich gelten.

Netzanschlusspaket und EEG 2027: Neue Regeln für Wind- und Solaranlagen ab Januar 2027

Das Bundeskabinett hat das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027) sowie ein Netzanschlusspaket (NAP) beschlossen. Beide Gesetzespakete sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, sofern der Bundestag sie bis Ende 2026 verabschiedet. Bis dahin gilt das EEG 2023 weiter. Der Bundestag berät über die Gesetze im Herbst 2026.

Was ändert sich konkret?

1. Feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen entfällt

Die wohl einschneidendste Änderung betrifft Besitzerinnen und Besitzer neuer Photovoltaikanlagen: Die feste staatliche Einspeisevergütung wird zum 1. Januar 2027 abgeschafft. Wer ab diesem Datum eine neue Anlage in Betrieb nimmt, erhält für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom nur noch Erlöse, wenn er diesen direkt an der Strombörse verkauft. Die Vergütungshöhe ist dann nicht mehr garantiert, sondern richtet sich nach den jeweiligen Marktpreisen. Für bereits bestehende Anlagen, die unter das EEG 2023 fallen, gilt die bisherige Regelung weiterhin.

Wer eine neue Photovoltaikanlage plant, sollte die Wirtschaftlichkeit daher sorgfältig prüfen. Mit dem Photovoltaik-Rechner lässt sich der mögliche Ertrag vorab kalkulieren, und der PV-Amortisations-Rechner zeigt, ab wann sich die Investition rechnet.

2. Mieterstromprojekte unter Druck

Kritiker, darunter der Energieanbieter Green Planet Energy, warnen, dass durch den Wegfall der Einspeisevergütung viele Mieterstromprojekte unwirtschaftlich werden könnten. Solche Projekte versorgen Mieterinnen und Mieter direkt mit lokal erzeugtem Solarstrom. Ohne garantierte Vergütung steigt das Planungsrisiko für kleinere Anlagenbetreiber erheblich. Wer einen PV-Speicher als Alternative zur Einspeisung erwägt, findet mit dem PV-Speicher-Rechner eine erste Orientierung.

3. Redispatch-Vorbehalt und Baukostenzuschüsse sollen Netzbelastung steuern

Das Netzanschlusspaket sieht vor, dass der Ausbau erneuerbarer Energien künftig stärker an die tatsächliche Netzkapazität gekoppelt wird. Konkret sollen ein sogenannter Redispatch-Vorbehalt sowie Baukostenzuschüsse (BKZ) eingesetzt werden, um Hotspot-Regionen zu entlasten und die Systemkosten zu begrenzen. Die Bundesnetzagentur soll dabei eine Festlegungskompetenz für die Ausgestaltung der Baukostenzuschüsse erhalten. Für Haushalte in netzbelasteten Regionen kann das bedeuten, dass der Anschluss einer neuen Solar- oder Windanlage an das öffentliche Netz mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

4. Netzanschlussverfahren soll schneller und digitaler werden

Neben den inhaltlichen Steuerungsinstrumenten enthält das Netzanschlusspaket Regelungen für ein beschleunigtes und stärker digitalisiertes Anschlussverfahren. Wer eine Balkonkraftwerk-Lösung als unkompliziertere Alternative zu einer größeren PV-Anlage prüft, kann den Balkonkraftwerk-Ertrag-Rechner nutzen, um den möglichen Eigenverbrauchsvorteil abzuschätzen.

Hintergrund und Zeitplan

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte bereits im März 2026 erste Eckpunkte zu beiden Vorhaben an die Presse weitergegeben. Die inoffiziellen Entwürfe, die zuvor bekannt geworden waren, entsprechen laut dem Ministerium im Wesentlichen den nun beschlossenen Kabinettsplänen. Insider rechnen damit, dass der Bundestag nach den Herbstberatungen noch Nachbesserungen einfordert und die Gesetze erst gegen Ende 2026 endgültig verabschiedet werden.

Branchenvertreter kritisieren, dass der schleppende Netzausbau durch die neuen Regelungen zum Taktgeber für den Ausbau der erneuerbaren Energien werde, anstatt parallel beschleunigt zu werden. Investitionen in Wind- und Solarenergie in Milliardenhöhe könnten dadurch verzögert werden.


Quellen

Häufige Fragen

Was ist das Netzanschlusspaket und was soll es bewirken?

Das Netzanschlusspaket (NAP) ist eine gesetzliche Reform, die das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit der EEG-Novelle auf den Weg gebracht hat. Es soll den Anschluss von Wind- und Solaranlagen ans Stromnetz schneller und digitaler machen. Gleichzeitig sollen durch einen sogenannten Redispatch-Vorbehalt und Baukostenzuschüsse die Netzbelastung in stark ausgelasteten Regionen gesenkt und die Systemkosten begrenzt werden. Das Kabinett hat die Gesetze beschlossen; der Bundestag berät im Herbst 2026 darüber. In Kraft treten soll das Paket voraussichtlich zum 1. Januar 2027.

Was ändert sich ab 2027 für Betreiber neuer Photovoltaikanlagen?

Für neue Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, entfällt die bisher feste Einspeisevergütung. Wer überschüssigen Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, erhält künftig nur noch dann eine Vergütung, wenn er den Strom über die Strombörse verkauft. Bis Ende 2026 gilt weiterhin das EEG 2023 mit den bisherigen Förderbedingungen. Bestehende Anlagen sind von der Änderung nicht betroffen.

Was bedeutet der Redispatch-Vorbehalt für Anlagenbetreiber?

Ein Redispatch-Vorbehalt ermöglicht es Netzbetreibern, die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Anlagen zeitweise zu drosseln, wenn das Netz in bestimmten Regionen überlastet ist. Ziel ist es, sogenannte Hotspotregionen zu entlasten, in denen besonders viel Strom erzeugt, aber nicht vollständig abtransportiert werden kann. Für Betreiber kann das in der Praxis bedeuten, dass ihre Anlage gelegentlich weniger oder gar keinen Strom einspeisen darf, bis der Netzausbau aufgeholt hat.

Was sind Baukostenzuschüsse und wer legt sie fest?

Baukostenzuschüsse (BKZ) sind Zahlungen, die Betreiber neuer Erneuerbare-Energien-Anlagen unter Umständen leisten müssen, um sich an den Kosten für den notwendigen Netzausbau zu beteiligen. Sie sollen den Ausbau der erneuerbaren Energien gezielter steuern und die Gesamtkosten für das Stromnetz begrenzen. Die genaue Ausgestaltung der Baukostenzuschüsse soll die Bundesnetzagentur per Festlegung regeln, die dafür eine entsprechende Zuständigkeit erhält.

Wann treten die neuen Regeln endgültig in Kraft und was passiert bis dahin?

Der Bundestag berät im Herbst 2026 über das Netzanschlusspaket und die EEG-Novelle 2027. Fachkreise rechnen damit, dass im parlamentarischen Verfahren noch Nachbesserungen vorgenommen werden, sodass die Gesetze voraussichtlich erst Ende 2026 verabschiedet werden und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bis dahin gelten die bestehenden Regelungen des EEG 2023 unverändert weiter. Wer eine neue Photovoltaikanlage plant, sollte den Zeitpunkt der Inbetriebnahme daher sorgfältig prüfen.

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