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SMARD: Neukundenpreise für Strom und Gas steigen im April 2026

Die Bundesnetzagentur meldet über SMARD im April 2026 steigende Neukundenpreise bei Strom und Gas. Was Haushalte jetzt bei Tarifvergleich, Preisänderung und dynamischen Tarifen prüfen sollten.

RE
Redaktion
14. Mai 2026
SMARD: Neukundenpreise für Strom und Gas steigen im April 2026

Die von der Bundesnetzagentur über SMARD veröffentlichten Modellwerte zeigen für April 2026 eine klare Gegenbewegung bei Neuabschlüssen: Der Strompreis für Neukunden stieg auf 34,89 Cent pro kWh, nach 33,87 Cent pro kWh im März. Beim Gas lag der Neukundenpreis bei 10,77 Cent pro kWh, nach 9,62 Cent pro kWh im Vormonat.

Für viele Haushalte ist das ein praktischer Hinweis: Wer gerade einen neuen Strom- oder Gasvertrag sucht, sollte nicht mehr mit den günstigeren März-Werten rechnen.

Die wichtigsten aktuellen Zahlen

Laut SMARD entwickelten sich die modellierten Haushaltskundenpreise im April 2026 so:

  • Strom für Neukunden: 34,89 ct/kWh
  • Strom für Bestandskunden: 34,92 ct/kWh
  • Dynamischer Strompreis: 32,88 ct/kWh
  • Gas für Neukunden: 10,77 ct/kWh
  • Gas für Bestandskunden: 10,4 ct/kWh

Zum Vergleich nennt die Bundesnetzagentur für März 2026 unter anderem diese Werte:

  • Strom für Neukunden: 33,87 ct/kWh
  • Dynamischer Strompreis: 35,94 ct/kWh
  • Gas für Neukunden: 9,62 ct/kWh

SMARD verweist als wichtigen Hintergrund auf gestiegene Gas-Großhandelspreise infolge des Iran-Konflikts.

Warum das für Verbraucher wichtig ist

Die Meldung ist kein allgemeiner Alarm für alle bestehenden Verträge. Laut SMARD blieben die Bestandskundenpreise bei Strom und Gas im April weitgehend stabil. Betroffen ist die Entwicklung zunächst vor allem dort, wo Haushalte neu abschließen, umziehen oder nach einer Kündigung einen neuen Tarif suchen.

Gerade dann können schon wenige Zehntel Cent pro Kilowattstunde die Jahreskosten merklich verschieben. Mit unserem Stromkostenrechner und dem Gasrechner lässt sich direkt prüfen, was Ihr Verbrauch bei einem höheren Arbeitspreis bedeutet.

1. Neuverträge sollten jetzt mit April-Werten gerechnet werden

Wer in den vergangenen Wochen noch mit älteren oder günstigeren Vergleichswerten kalkuliert hat, sollte seine Rechnung aktualisieren. Bei Strom liegt der Neukundenwert laut SMARD inzwischen fast auf dem Niveau der Bestandskunden. Beim Gas ist der Abstand zum März besonders deutlich.

Für Verbraucher bedeutet das vor allem:

  1. Vergleichsportale und Angebote nicht mit alten Preisannahmen bewerten
  2. Jahresverbrauch sauber einsetzen, statt nur auf den monatlichen Abschlag zu schauen
  3. Grundpreis und Arbeitspreis gemeinsam vergleichen

Für die Einordnung hilft auch unser Glossarbeitrag zum Strompreis. Beim Gas ist zusätzlich der Beitrag zum Gasverbrauch nützlich, wenn Sie Ihren Jahresbedarf besser abschätzen möchten.

2. Preisänderung im laufenden Vertrag bleibt ein eigener Fall

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Neukundenpreisen und einer Preiserhöhung im bestehenden Vertrag. Wenn Ihr Anbieter einen laufenden Tarif anpasst, gelten die Verbraucherrechte der Bundesnetzagentur.

Die Behörde weist darauf hin, dass Preisänderungen in der Regel einen Monat vor Wirksamwerden mitgeteilt werden müssen. Außerdem muss der Lieferant über Grund, Voraussetzungen und Umfang der Änderung informieren. In der Regel besteht bei einer Preisänderung auch ein Sonderkündigungsrecht.

Das ist praktisch relevant, wenn ein neuer Abschlag oder ein neues Preisschreiben kommt. Dann lohnt sich nicht nur der Blick auf den Betrag, sondern auch auf Fristen, Preisgarantie und Wechseloptionen.

3. Dynamische Stromtarife waren im April günstiger als im März

Auffällig ist ein zweiter Punkt aus den SMARD-Daten: Der modellierte dynamische Strompreis sank im April auf 32,88 ct/kWh, nach 35,94 ct/kWh im März. Damit lag er im April unter dem modellierten Neukundenpreis für klassische Stromtarife.

Die Bundesnetzagentur erklärt dazu, dass dynamische Tarife beim Arbeitspreis direkt an die Großhandelspreise am Spotmarkt gekoppelt sind. Dadurch werden Preisschwankungen unmittelbar an Endkundinnen und Endkunden weitergegeben. Wer seinen Verbrauch flexibel in günstigere Stunden verschieben kann, kann dadurch profitieren. Ohne flexible Nutzung ist das Ergebnis im Alltag aber nicht automatisch besser.

Für Haushalte mit planbarem Verbrauch kann ein nüchterner Vergleich sinnvoll sein. Rechnen Sie typische Jahreskosten zuerst mit dem Stromkostenrechner durch und betrachten Sie dynamische Tarife als zusätzliche Option, nicht als pauschale Spargarantie.

Was Verbraucher jetzt konkret tun können

Aus der aktuellen Meldung ergeben sich drei naheliegende Schritte:

  • Neuvertrag nur mit aktuellen April-Werten beurteilen
  • Preisschreiben im Bestandstarif auf Frist und Sonderkündigung prüfen
  • Dynamische Tarife nur dann vertieft prüfen, wenn Verbrauch zeitlich verschiebbar ist

Wenn Sie die steigenden Energiekosten auf Ihr Haushaltsbudget einordnen möchten, hilft zusätzlich unser Inflationsrechner.

Unsere Einordnung

Die neuen SMARD-Zahlen sind vor allem für Haushalte relevant, die gerade aktiv nach einem Tarif suchen. Anders als in ruhigeren Phasen ist die Richtung bei Neukundenpreisen im April wieder nach oben gegangen. Das heißt nicht, dass jeder Vertrag sofort teurer wird. Es heißt aber, dass Vergleiche mit März-Werten schnell zu optimistisch sein können.

Besonders sinnvoll ist ein neuer Kostencheck für:

  • Haushalte vor Umzug oder Lieferantenwechsel
  • Verbraucher mit auslaufender Preisgarantie
  • Haushalte, die einen dynamischen Stromtarif ernsthaft prüfen wollen

Quellen

Häufige Fragen zu den SMARD-Neukundenpreisen im April 2026

Wie hoch war der Strompreis für Neukunden im April 2026?

SMARD weist für April 2026 einen modellierten Strompreis für Neukunden von 34,89 Cent pro Kilowattstunde aus. Im März lag der Wert noch bei 33,87 Cent pro Kilowattstunde.

Sind bestehende Strom- und Gasverträge automatisch teurer geworden?

Nicht automatisch. Laut SMARD blieben die modellierten Bestandskundenpreise im April 2026 bei Strom und Gas weitgehend stabil. Die aktuelle Aufwärtsbewegung betrifft zunächst vor allem Neuabschlüsse.

Was muss bei einer Preiserhöhung im laufenden Vertrag beachtet werden?

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Preisänderungen in der Regel einen Monat vorher angekündigt werden müssen. Außerdem müssen Grund, Voraussetzungen und Umfang der Änderung genannt werden. In der Regel besteht auch ein Sonderkündigungsrecht.

Warum ist der dynamische Strompreis im Artikel extra wichtig?

Weil der von SMARD ausgewiesene modellierte dynamische Strompreis im April 2026 mit 32,88 Cent pro Kilowattstunde unter dem modellierten Neukundenpreis klassischer Stromtarife lag. Das kann interessant sein, wenn der eigene Verbrauch zeitlich flexibel ist.

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