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Altersteilzeit Blockmodell Rechner: Aufstockung, Rentenbeiträge und Netto

Stand: Rechenweg mit automatischen Tests geprüftMethodik

Der Altersteilzeit Blockmodell Rechner zeigt: Sie erhalten die Hälfte Ihres Bruttogehalts plus mindestens 20 Prozent Aufstockung, bei 4.000 Euro brutto also 2.000 Euro Gehalt und 400 Euro steuerfreien Aufstockungsbetrag. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber Rentenbeiträge auf 80 Prozent des halbierten Gehalts. Der Rechner ermittelt das geschätzte Netto, die Aufteilung in Arbeits- und Freistellungsphase und wie viel Prozent Ihrer bisherigen Rentenbeiträge weiterfließen, wahlweise mit tariflichem Netto-Ziel.

menu_book Ausführlicher Ratgeber: Altersteilzeit-Rechner erklärt

Netto in der Altersteilzeit

1.912,50 €

65,4 % des bisherigen Nettos von 2.925,00 €

Teilzeitbrutto (Regelarbeitsentgelt)

2.250,00 €

daraus Netto 1.462,50 €

Aufstockungsbetrag

450,00 €

20 % des Teilzeitbruttos, steuerfrei

Weniger Netto als bisher

-1.012,50 €

im Monat

Zusätzlicher RV-Beitrag des Arbeitgebers

334,80 €

auf 1.800,00 € (80 % des Regelarbeitsentgelts)

Rentenbeiträge gesamt

90 %

753,30 € statt 837,00 € in Vollzeit

Blockmodell über 48 Monate: 24 Monate Arbeitsphase in Vollzeit, dann 24 Monate Freistellung, jeweils mit 1.912,50 € netto. Aufstockung und RV-Zusatzbeitrag kosten den Arbeitgeber über die Laufzeit rund 37.670,40 €.

Rechtsgrundlage: § 3 Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Der Arbeitgeber muss das Regelarbeitsentgelt (halbes Brutto) um mindestens 20 % aufstocken und zusätzliche Rentenbeiträge auf 80 % des Regelarbeitsentgelts zahlen (höchstens bis 90 % der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450,00 €, Beitragssatz 18,6 %). Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und beitragsfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das Netto wird hier über eine feste Nettoquote geschätzt, nicht über die Lohnsteuertabelle; Tarifverträge sehen oft höhere Aufstockungen vor. Stand 2026, ohne Gewähr.

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Altersteilzeit im Blockmodell: halbes Gehalt plus 20 Prozent Aufstockung und 90 Prozent der Rentenbeiträge

Altersteilzeit halbiert die Arbeitszeit in den letzten Jahren vor der Rente, ohne dass das Einkommen auf die Hälfte fällt. Der Arbeitgeber stockt nach dem Altersteilzeitgesetz das Gehalt auf und zahlt zusätzliche Rentenbeiträge. Voraussetzung ist unter anderem ein Alter von mindestens 55 Jahren und eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht. Die Werte auf dieser Seite gelten Stand 2026, verbindlich sind Ihr Vertrag und Ihre Gehaltsabrechnung.

Blockmodell oder Gleichverteilungsmodell bei der Altersteilzeit

Im Blockmodell arbeiten Sie die erste Hälfte der Laufzeit voll weiter und sind in der zweiten Hälfte ganz freigestellt. Die Bezüge bleiben über die gesamte Laufzeit gleich. Im Gleichverteilungsmodell arbeiten Sie die ganze Zeit mit halber Stundenzahl. Finanziell sind beide Modelle identisch, die Aufstockung und die Rentenbeiträge unterscheiden sich nicht.

LaufzeitModellArbeitsphaseFreistellungsphase
36 MonateBlockmodell18 Monate Vollzeit18 Monate frei
48 MonateBlockmodell24 Monate Vollzeit24 Monate frei
48 MonateGleichverteilung48 Monate halbe Stundenkeine

Das Blockmodell ist in der Praxis verbreiteter, weil es einen früheren tatsächlichen Ausstieg aus dem Arbeitsleben ermöglicht.

Aufstockungsbetrag Altersteilzeit: Tabelle nach Bruttogehalt

Grundlage ist das Regelarbeitsentgelt, also die Hälfte des bisherigen Bruttogehalts. Darauf zahlt der Arbeitgeber mindestens 20 Prozent Aufstockung. Die Tabelle rechnet mit einer angenommenen Nettoquote von 65 Prozent vor und während der Altersteilzeit.

VollzeitbruttoRegelarbeitsentgeltAufstockung 20 %Netto bisherNetto in AltersteilzeitAnteil am bisherigen Netto
3.000 €1.500 €300 €1.950 €1.275 €65,38 %
4.000 €2.000 €400 €2.600 €1.700 €65,38 %
5.000 €2.500 €500 €3.250 €2.125 €65,38 %
6.000 €3.000 €600 €3.900 €2.550 €65,38 %
8.000 €4.000 €800 €5.200 €3.400 €65,38 %

Weil der Rechner eine feste Nettoquote ansetzt, ergibt sich überall derselbe Anteil. In der Wirklichkeit fällt die Steuer auf das halbierte Gehalt wegen des progressiven Tarifs überproportional, das tatsächliche Netto liegt daher meist etwas höher. Genauer lässt sich das halbe Gehalt mit dem Teilzeit-Gehalt-Rechner abschätzen; das Ergebnis tragen Sie als Nettoquote ein.

Rentenbeiträge in der Altersteilzeit: wie die RV-Aufstockung wirkt

Neben der Gehaltsaufstockung schreibt das Gesetz zusätzliche Rentenbeiträge vor. Bemessungsgrundlage sind 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts, höchstens die Differenz zwischen 90 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt. 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 8.450 Euro im Monat, der Beitragssatz bei 18,6 Prozent.

Vollzeitbruttozusätzliche BemessungZusatzbeitrag RenteRentenbeitrag gesamtbisher in Vollzeit
3.000 €1.200 €223,20 €502,20 €558,00 €
4.000 €1.600 €297,60 €669,60 €744,00 €
5.000 €2.000 €372,00 €837,00 €930,00 €
6.000 €2.400 €446,40 €1.004,40 €1.116,00 €

Bei hohen Gehältern greift die Obergrenze. Mit 9.000 Euro Vollzeitbrutto liegt das Regelarbeitsentgelt bei 4.500 Euro. 80 Prozent davon wären 3.600 Euro, die Grenze aus 90 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze abzüglich Regelarbeitsentgelt erlaubt aber nur 3.105 Euro. Der Zusatzbeitrag beträgt daher 577,53 Euro, der Rentenbeitrag gesamt 1.414,53 Euro. Bei 10.000 Euro brutto sinkt die zusätzliche Bemessung sogar auf 2.605 Euro und der Zusatzbeitrag auf 484,53 Euro, der Gesamtbeitrag bleibt bei 1.414,53 Euro. Weil auch der Vollzeitbeitrag an der Beitragsbemessungsgrenze endet, bei 1.571,70 Euro, bleibt das Verhältnis gleich.

In allen Fällen fließen damit 90 Prozent der bisherigen Rentenbeiträge weiter. Ihre spätere Rente fällt also nur wenig niedriger aus, als wenn Sie in Vollzeit weitergearbeitet hätten. Wie viel von der Rente netto übrig bleibt, zeigt der Rente-Brutto-Netto-Rechner.

Altersteilzeit Berechnung Beispiel: 4.000 Euro brutto, 48 Monate Blockmodell

Frau M. verdient 4.000 Euro brutto, ihr Netto liegt bei 2.600 Euro. Sie vereinbart 48 Monate Altersteilzeit im Blockmodell.

  1. Regelarbeitsentgelt: 2.000 Euro brutto im Monat.
  2. Netto aus dem halben Gehalt bei 65 Prozent Nettoquote: 1.300 Euro.
  3. Aufstockung 20 Prozent: 400 Euro, steuer- und abgabenfrei.
  4. Netto in Altersteilzeit: 1.700 Euro, das sind 900 Euro weniger als bisher.
  5. Zusätzliche Rentenbeiträge: 297,60 Euro im Monat, Rentenbeitrag gesamt 669,60 Euro.
  6. Aufteilung: 24 Monate volle Arbeit, danach 24 Monate Freistellung.

Die Kosten des Arbeitgebers für Aufstockung und Zusatzbeitrag betragen über die gesamte Laufzeit 33.484,80 Euro.

Tarifliche Aufstockung: Netto-Ziel statt 20 Prozent

Viele Tarifverträge, etwa in der Metall- und Elektroindustrie oder im öffentlichen Dienst, gehen über das Gesetz hinaus und garantieren ein Netto-Ziel von 83 bis 90 Prozent des bisherigen Nettos. Im Beispiel von Frau M. mit 83 Prozent Netto-Ziel ergibt der Rechner eine Aufstockung von 858 Euro, das entspricht 42,9 Prozent des Regelarbeitsentgelts. Ihr Netto steigt damit auf 2.158 Euro, nur noch 442 Euro weniger als in Vollzeit. Welche Regel für Sie gilt, steht in Ihrem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung.

Altersteilzeit-Rechner von IG Metall, DRV und öffentlichem Dienst im Vergleich

Wer nach einem Altersteilzeit-Rechner der IG Metall, der Deutschen Rentenversicherung oder des öffentlichen Dienstes sucht, will meist wissen, welche Regeln der eigene Vertrag vorsieht. Die Grundrechnung ist überall dieselbe: halbes Brutto, Aufstockung, zusätzliche Rentenbeiträge. Unterschiede entstehen an drei Stellen. Erstens beim Satz der Aufstockung, gesetzlich 20 Prozent, tariflich oft ein Netto-Ziel. Zweitens bei der Frage, ob Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld mit aufgestockt werden. Drittens bei der Laufzeit und dem frühesten Beginn. Diesen Rechner stellen Sie für einen Tarif ein, indem Sie den Modus Netto-Ziel wählen und den dort genannten Prozentsatz eintragen. Eine Rentenauskunft der DRV ergänzt das Bild, weil sie zeigt, wie sich die 90 Prozent Rentenbeiträge auf Ihre Entgeltpunkte auswirken.

Altersteilzeit netto im Kopf überschlagen

Als Faustregel gilt bei der gesetzlichen Mindestaufstockung: Netto in Altersteilzeit gleich halbes Netto plus ein Zehntel des Bruttos. Bei 4.000 Euro brutto und 2.600 Euro netto sind das 1.300 Euro plus 400 Euro gleich 1.700 Euro. Die zusätzlichen Rentenbeiträge ergeben zusammen mit dem regulären Beitrag etwa 90 Prozent des Vollzeitbeitrags, solange Ihr Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Zeigt der Rechner deutlich mehr als 90 Prozent, prüfen Sie Ihre Eingaben.

Typische Fehler bei der Altersteilzeit-Berechnung

  • Aufstockung auf das volle Brutto gerechnet: Die 20 Prozent beziehen sich auf das halbierte Gehalt, nicht auf das bisherige.
  • Progressionsvorbehalt vergessen: Der steuerfreie Aufstockungsbetrag erhöht den Steuersatz. Den Effekt auf Ihre Jahressteuer schätzen Sie mit dem Einkommensteuer-Rechner.
  • Blockmodell als Teilzeit mit halber Arbeit missverstanden: In der Arbeitsphase arbeiten Sie voll, bezahlt wird aber nur die Hälfte plus Aufstockung.
  • Rentenabschlag übersehen: Wer direkt nach der Altersteilzeit vorzeitig in Rente geht, muss mit Abschlägen rechnen. Die Deutsche Rentenversicherung erstellt dazu eine Rentenauskunft.
  • Krankheit vor Beginn nicht bedacht: Wer wegen gesundheitlicher Probleme über Altersteilzeit nachdenkt, sollte auch die Erwerbsminderungsrente prüfen.

Für eine verbindliche Berechnung Ihrer Bezüge wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung, für die Auswirkungen auf die Rente an die Deutsche Rentenversicherung.

Altersteilzeit: drei Punkte vor der Unterschrift

  1. 01 Lesen Sie vor der Unterschrift Ihren Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung. Viele Tarife sehen ein Netto-Ziel von 83 Prozent oder mehr vor; bei 4.000 Euro brutto sind das 858 statt 400 Euro Aufstockung im Monat.
  2. 02 Legen Sie für den Aufstockungsbetrag eine Steuerrücklage an. Er ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf Ihr Gehalt, was oft zu einer Nachzahlung führt.
  3. 03 Klären Sie im Blockmodell die Insolvenzsicherung Ihres Wertguthabens schriftlich. In der Arbeitsphase arbeiten Sie voll vor, das angesparte Guthaben muss der Arbeitgeber gegen Insolvenz absichern.

Fragen zu Aufstockung, Blockmodell und Netto in der Altersteilzeit

Wie hoch ist der Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit? expand_more
Nach dem Altersteilzeitgesetz mindestens 20 Prozent des Regelarbeitsentgelts, also des halbierten Bruttogehalts. Bei 4.000 Euro Vollzeitbrutto sind das 400 Euro, bei 5.000 Euro 500 Euro im Monat. Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei. Tarifverträge sehen häufig mehr vor, etwa ein Netto-Ziel zwischen 83 und 90 Prozent des bisherigen Nettos.
Wie funktioniert das Blockmodell bei Altersteilzeit? expand_more
Die Gesamtlaufzeit wird in zwei gleich lange Hälften geteilt. In der Arbeitsphase arbeiten Sie weiter in Vollzeit, erhalten aber nur das halbe Gehalt plus Aufstockung. In der Freistellungsphase arbeiten Sie nicht mehr und bekommen dieselben Bezüge weiter. Bei 48 Monaten Laufzeit sind das 24 Monate Arbeit und 24 Monate Freistellung.
Wie viel Netto bleibt bei Altersteilzeit? expand_more
Mit der gesetzlichen Mindestaufstockung und einer angenommenen Nettoquote von 65 Prozent bleiben bei 4.000 Euro brutto rund 1.700 Euro netto, das sind 65,38 Prozent des bisherigen Nettos von 2.600 Euro. Mit einem tariflichen Netto-Ziel von 83 Prozent steigt das Netto auf 2.158 Euro. Die tatsächliche Nettoquote hängt von Steuerklasse und Abgaben ab.
Wie viel Rentenbeiträge zahlt der Arbeitgeber in der Altersteilzeit? expand_more
Zusätzlich zum Beitrag auf das halbe Gehalt zahlt der Arbeitgeber Beiträge auf 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts, höchstens bis zur Differenz zwischen 90 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro und dem Regelarbeitsentgelt. Bei 4.000 Euro brutto sind das 297,60 Euro im Monat zusätzlich. Insgesamt fließen so 90 Prozent der bisherigen Rentenbeiträge.
Ist der Aufstockungsbetrag steuerfrei? expand_more
Ja, der Aufstockungsbetrag ist nach Paragraf 3 Nummer 28 Einkommensteuergesetz steuerfrei und beitragsfrei. Er unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das Finanzamt rechnet ihn zur Ermittlung Ihres Steuersatzes hinzu, und dieser höhere Satz gilt dann für das steuerpflichtige Gehalt. Sie sind deshalb zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Gibt es einen Altersteilzeit-Rechner für den öffentlichen Dienst? expand_more
Die gesetzlichen Mindestwerte sind im öffentlichen Dienst dieselben. Der Tarifvertrag zur Altersteilzeit sieht dort in der Regel eine höhere Aufstockung vor. Stellen Sie im Rechner dafür den Modus Netto-Ziel ein und tragen Sie den Prozentsatz aus Ihrem Tarifvertrag ein. Die genaue Höhe bestätigt Ihre Personalabteilung.
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