Kostet Altersteilzeit Rente? Beiträge und Netto im Blockmodell 2026
Stand: Rechenweg mit automatischen Tests geprüftMethodik
Altersteilzeit kostet Rente, aber weniger als die halbe Arbeitszeit vermuten lässt. Der Arbeitgeber zahlt zusätzliche Rentenbeiträge auf 80 Prozent des halbierten Gehalts, sodass 90 Prozent des bisherigen Beitrags auf Ihr Rentenkonto fließen. Bei 4.000 Euro brutto sind das 669,60 statt 744 Euro im Monat. Netto bleiben mit gesetzlicher Aufstockung überschlägig 1.700 Euro.
Netto in der Altersteilzeit
1.912,50 €
65,4 % des bisherigen Nettos von 2.925,00 €
Teilzeitbrutto (Regelarbeitsentgelt)
2.250,00 €
daraus Netto 1.462,50 €
Aufstockungsbetrag
450,00 €
20 % des Teilzeitbruttos, steuerfrei
Weniger Netto als bisher
-1.012,50 €
im Monat
Zusätzlicher RV-Beitrag des Arbeitgebers
334,80 €
auf 1.800,00 € (80 % des Regelarbeitsentgelts)
Rentenbeiträge gesamt
90 %
753,30 € statt 837,00 € in Vollzeit
Blockmodell über 48 Monate: 24 Monate Arbeitsphase in Vollzeit, dann 24 Monate Freistellung, jeweils mit 1.912,50 € netto. Aufstockung und RV-Zusatzbeitrag kosten den Arbeitgeber über die Laufzeit rund 37.670,40 €.
Rechtsgrundlage: § 3 Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Der Arbeitgeber muss das Regelarbeitsentgelt (halbes Brutto) um mindestens 20 % aufstocken und zusätzliche Rentenbeiträge auf 80 % des Regelarbeitsentgelts zahlen (höchstens bis 90 % der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450,00 €, Beitragssatz 18,6 %). Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und beitragsfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das Netto wird hier über eine feste Nettoquote geschätzt, nicht über die Lohnsteuertabelle; Tarifverträge sehen oft höhere Aufstockungen vor. Stand 2026, ohne Gewähr.
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Formel
Halbieren Sie das Bruttogehalt zum Regelarbeitsentgelt. Die Aufstockung beträgt mindestens 20 Prozent davon. Für die Rente kommen zum Beitrag auf das Regelarbeitsentgelt 18,6 Prozent auf weitere 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts hinzu.
RV-Beitrag = Regelarbeitsentgelt × 18,6 % + Regelarbeitsentgelt × 80 % × 18,6 %
- Regelarbeitsentgelt
- halbes bisheriges Bruttogehalt während der Altersteilzeit
- 80 %
- zusätzliche Bemessung nach § 3 AltTZG, höchstens bis 90 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro
Rechenbeispiel: 4.000 Euro brutto, gesetzliche Aufstockung, 48 Monate
- 1
Regelarbeitsentgelt als halbes Bruttogehalt
= 2.000 Euro
- 2
Aufstockung um 20 Prozent, steuer- und beitragsfrei
= 400 Euro
- 3
Netto in der Altersteilzeit bei 65 Prozent Nettoquote plus Aufstockung
= 1.700 Euro
- 4
Zusätzliche Bemessungsgrundlage für die Rente
= 1.600 Euro
- 5
Zusätzlicher Rentenbeitrag des Arbeitgebers
= 297,60 Euro
- 6
Rentenbeitrag insgesamt statt 744 Euro in Vollzeit
= 669,60 Euro
- 7
Anteil am bisherigen Rentenbeitrag in Prozent
= 90
Während das Netto überschlägig auf gut 65 Prozent fällt, laufen die Rentenbeiträge zu 90 Prozent weiter. Der Rentenverlust ist damit deutlich kleiner als der Einkommensverlust.
Typische Fehler
errorDen Rentenverlust mit der halben Arbeitszeit gleichgesetzt
Wer nur die halbe Arbeitszeit sieht, erwartet auch halbe Rentenpunkte. Durch den Zusatzbeitrag des Arbeitgebers fließen aber 90 Prozent des bisherigen Beitrags weiter. Über vier Jahre fehlt so etwa so viel wie aus knapp fünf Monaten Vollzeit.
errorDie feste Nettoquote für bare Münze genommen
Der Rechner setzt für das halbe Gehalt dieselbe Nettoquote an wie für das volle. Tatsächlich sinkt die Steuerlast bei niedrigerem Brutto überproportional, der Progressionsvorbehalt auf die Aufstockung wirkt dagegen. Lassen Sie das echte Netto vor der Unterschrift durchrechnen.
errorDie Freistellungsphase als Rentenbeginn gezählt
Im Blockmodell arbeiten Sie 24 Monate voll und sind 24 Monate freigestellt. Auch in der Freistellung sind Sie weiter beschäftigt, beziehen Gehalt und zahlen Beiträge. Die Altersrente muss erst nach dem Ende der Freistellung beginnen und separat beantragt werden.
Warum der Arbeitgeber in die Rentenkasse nachlegt
Das Altersteilzeitgesetz will verhindern, dass der gleitende Ausstieg aus dem Beruf die spätere Rente zu stark schmälert. Deshalb reicht es nicht, das halbe Gehalt zu verbeitragen. Der Arbeitgeber muss zusätzlich Beiträge auf 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts zahlen, und zwar allein, ohne Arbeitnehmeranteil.
Im Beispiel bedeutet das: Auf 2.000 Euro Regelarbeitsentgelt fallen die normalen 18,6 Prozent an, dazu kommen 18,6 Prozent auf weitere 1.600 Euro. Rechnerisch ist das so, als würden Sie mit 3.600 Euro Brutto versichert sein. Das entspricht 90 Prozent Ihres Vollzeitgehalts.
Eine Grenze gibt es nach oben. Die zusätzliche Bemessung darf zusammen mit dem Regelarbeitsentgelt 90 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro nicht übersteigen. Erst bei sehr hohen Gehältern greift dieser Deckel. Bei 8.000 Euro brutto liegt die Summe noch darunter, auch dann bleibt es bei 90 Prozent.
Netto, Rente und Zeitpunkt zusammendenken
Für die Entscheidung zählen drei Größen: das Netto während der Laufzeit, die Rentenpunkte und der Zeitpunkt, zu dem Sie die Altersrente beginnen. Das Netto sinkt spürbar, die Rentenpunkte nur leicht. Im Beispiel verlieren Sie rund 900 Euro netto im Monat, beim Rentenbeitrag dagegen nur 74,40 Euro. Der größte Hebel für die spätere Rente ist oft der Rentenbeginn selbst, weil ein früherer Start dauerhafte Abschläge bringen kann.
Im Blockmodell hat das Timing besonderes Gewicht. Die Arbeitsphase muss vollständig abgeleistet sein, bevor die Freistellung beginnt. Wird das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet, etwa durch Krankheit oder Insolvenz, entsteht ein Störfall, der gesondert abgerechnet wird. Das angesparte Wertguthaben aus der Arbeitsphase wird dann ausgezahlt und nachträglich verbeitragt. Fragen Sie vor Vertragsschluss nach, wie Ihr Arbeitgeber dieses Guthaben gegen Insolvenz absichert, denn dazu ist er gesetzlich verpflichtet.
Die Zahlen hier sind eine überschlägige Orientierung auf dem Stand 2026. Für eine verbindliche Planung ziehen Sie die Rentenauskunft und die Regelungen Ihres Tarif- oder Arbeitsvertrags heran.