Wie viele Arbeitsstunden hat ein Jahr wirklich? Bezahlt gegen gearbeitet
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Bei 40 Wochenstunden bezahlt der Arbeitgeber 2.080 Stunden im Jahr. Tatsächlich gearbeitet werden 2026 in Nordrhein-Westfalen nach acht Feiertagen auf Arbeitstagen und 30 Urlaubstagen nur 1.784 Stunden. Die Differenz von 296 Stunden ist bezahlte Freizeit. Bei 52.000 Euro Gehalt liegt der Stundenlohn deshalb bei 25,00 Euro, je geleisteter Stunde bei 29,15 Euro.
Tatsächliche Arbeitsstunden 2026
1.784 h
223 Arbeitstage à 8 h
Bezahlte Stunden pro Jahr
2.080 h
Wochenstunden × 52
Stunden pro Monat
173,33 h
bezahlt (× 13 ÷ 3), tatsächlich ⌀ 148,7 h
Arbeitstage im Kalenderjahr
261
Feiertage auf Arbeitstagen
8
Nordrhein-Westfalen
Stundenlohn brutto
—
Jahresgehalt eingeben
Rechenweg
- Stunden je Arbeitstag: 40 h ÷ 5 Tage = 8 h
- Arbeitstage 2026 (Mo bis Fr): 261
- Minus Feiertage auf Arbeitstagen (Nordrhein-Westfalen): 261 − 8 = 253
- Minus Urlaub und Krankheit: 253 − 30 − 0 = 223 Tage
- Tatsächliche Jahresarbeitsstunden: 223 × 8 h = 1.784 h
- Bezahlte Stunden: 40 h × 52 Wochen = 2.080 h, je Monat 40 × 13 ÷ 3 = 173,33 h
Gesetzliche Feiertage 2026 (Nordrhein-Westfalen)
| Do, 01.01.2026 | Neujahr | zählt |
| Fr, 03.04.2026 | Karfreitag | zählt |
| Mo, 06.04.2026 | Ostermontag | zählt |
| Fr, 01.05.2026 | Tag der Arbeit | zählt |
| Do, 14.05.2026 | Christi Himmelfahrt | zählt |
| Mo, 25.05.2026 | Pfingstmontag | zählt |
| Do, 04.06.2026 | Fronleichnam | zählt |
| Sa, 03.10.2026 | Tag der Deutschen Einheit | kein Arbeitstag |
| So, 01.11.2026 | Allerheiligen | kein Arbeitstag |
| Fr, 25.12.2026 | 1. Weihnachtstag | zählt |
| Sa, 26.12.2026 | 2. Weihnachtstag | kein Arbeitstag |
Bezahlt werden Urlaub, Feiertage und Krankheit trotzdem: Lohnabrechnung und Stundenlohn rechnen deshalb mit Wochenstunden × 52. Die tatsächliche Jahresarbeitszeit zeigt, wie viele Stunden wirklich gearbeitet werden. Einzelne Tage zählt der Arbeitstage-Rechner, Tagesarbeitszeit und Pausen der Arbeitszeitrechner.
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Mehr Infos baldDirekt zum Tool: Arbeitsstunden pro Jahr öffnen
Formel
Bezahlte Stunden sind Wochenstunden mal 52. Tatsächliche Stunden sind die Arbeitstage des Jahres minus Feiertage auf Arbeitstagen, minus Urlaub und Krankheit, mal Stunden je Arbeitstag. Der Stundenlohn ist das Jahresgehalt geteilt durch die bezahlten Stunden.
Bezahlt = Wochenstunden × 52; Tatsächlich = (Arbeitstage − Feiertage − Urlaub − Krankheit) × Stunden je Tag
- Arbeitstage
- alle Tage von Montag bis zum letzten Arbeitstag der Woche im Kalenderjahr
- Feiertage
- gesetzliche Feiertage des Bundeslands, die auf einen Arbeitstag fallen
Rechenbeispiel: 40 Stunden, NRW 2026, 30 Urlaubstage, 52.000 Euro
- 1
Stunden je Arbeitstag bei 40 Wochenstunden und fünf Tagen
= 8 Stunden
- 2
Tage von Montag bis Freitag im Jahr 2026 zählen
= 261 Arbeitstage
- 3
Feiertage in Nordrhein-Westfalen auf Arbeitstagen abziehen
= 8 Feiertage, es bleiben 253 Soll-Arbeitstage
- 4
30 Urlaubstage abziehen
= 223 Arbeitstage
- 5
Tatsächliche Jahresarbeitszeit: Arbeitstage mal 8 Stunden
= 1.784 Stunden
- 6
Bezahlte Jahresarbeitszeit: 40 Stunden mal 52 Wochen
= 2.080 Stunden, im Monat 173,33 Stunden
- 7
Stundenlohn aus 52.000 Euro, einmal je bezahlter und einmal je geleisteter Stunde
= 25 Euro und 29,15 Euro
Von 2.080 bezahlten Stunden werden 1.784 tatsächlich gearbeitet. Wer Gehälter vergleicht, rechnet mit 25,00 Euro; wer ein Angestelltengehalt mit einem Honorar vergleicht, das nur geleistete Stunden vergütet, mit 29,15 Euro.
Typische Fehler
errorSollstunden und tatsächliche Stunden verwechselt
Die Sollstunden von 2.024 berücksichtigen nur die Feiertage, nicht den Urlaub. Für Kapazitäts- und Projektplanung zählen die tatsächlichen 1.784 Stunden, für Arbeitszeitkonten häufig die Sollstunden. Prüfen Sie, welche Zahl Ihr Arbeitgeber meint.
errorDurchschnittlichen Monat aus den tatsächlichen Stunden für die Lohnabrechnung genutzt
Die tatsächlichen 1.784 Stunden durch 12 ergeben 148,67 Stunden im Monat. Lohnabrechnungen rechnen aber mit 173,33 Stunden, weil Urlaub und Feiertage bezahlt werden. Für Zuschläge und Überstundenvergütung gilt deshalb der höhere Wert.
Woher die Lücke zwischen bezahlten und geleisteten Arbeitsstunden kommt
Ein Arbeitsvertrag nennt Wochenstunden, keine Jahresstunden. Weil Urlaub, gesetzliche Feiertage und Krankheit mit Entgeltfortzahlung bezahlt werden, rechnet die Lohnabrechnung so, als würde in jeder der 52 Wochen voll gearbeitet. Daraus entstehen bei 40 Wochenstunden die 2.080 bezahlten Stunden. Die geleisteten Stunden sind eine Zählgröße: Kalender aufschlagen, Arbeitstage zählen, freie Tage abziehen.
Die Lücke von 296 Stunden im Beispiel setzt sich aus drei Teilen zusammen. Erstens hat 2026 genau 261 Tage von Montag bis Freitag, nicht 260, wie 52 mal 5 vermuten lässt. Zweitens fallen in Nordrhein-Westfalen acht Feiertage auf diese Tage, das sind 64 Stunden. Drittens kosten 30 Urlaubstage 240 Stunden. Zusammen ergibt das den Unterschied zwischen 2.080 und 1.784 Stunden, wenn man den zusätzlichen Arbeitstag wieder hinzurechnet.
Wofür Sie welche Jahresstundenzahl brauchen
Die bezahlte Zahl ist die richtige Basis für alles, was mit Lohn zu tun hat: Stundenlohn, Mindestlohnprüfung, Vergleich zweier Stellenangebote mit unterschiedlicher Wochenarbeitszeit. Die tatsächliche Zahl ist die richtige Basis für Planung: Wie viele Projektstunden kann ein Team im Jahr leisten, was kostet eine produktive Stunde, lohnt sich die Selbstständigkeit bei einem bestimmten Stundensatz?
Beim Wechsel in die Selbstständigkeit wird die Lücke besonders wichtig. Ein Honorar wird nur für geleistete Stunden gezahlt, Urlaub und Feiertage bringen nichts ein. Wer 52.000 Euro Angestelltengehalt ersetzen will, muss deshalb mindestens 29,15 Euro je Stunde erzielen, noch bevor Sozialversicherung, Akquise und unbezahlte Verwaltungszeit eingerechnet sind. Auch beim Bundesland lohnt ein zweiter Blick: In Bayern und Baden-Württemberg liegen 2026 neun Feiertage auf Arbeitstagen, in Berlin und Hamburg sieben.
Bei Teilzeit gilt dieselbe Logik, nur hängt die Lücke stärker von der Verteilung der Arbeitstage ab. Wer von Montag bis Donnerstag arbeitet, verliert durch Feiertage am Freitag keinen Arbeitstag, wer nur montags bis mittwochs arbeitet, bekommt von Christi Himmelfahrt und Fronleichnam nichts ab. Die bezahlten Stunden bleiben davon unberührt, weil sie allein aus den vertraglichen Wochenstunden folgen.