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Arbeitszeitrechner — Arbeitszeit, Stunden und Dezimalstunden berechnen

Mit dem Arbeitszeitrechner ermitteln Sie aus Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pause Ihre tatsächliche Arbeitszeit — als Stundenangabe und als Dezimalwert für die Lohnabrechnung. Der Rechner prüft zusätzlich, ob die Pause der gesetzlichen Mindestdauer nach § 4 ArbZG entspricht und ob die Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG eingehalten ist. Nachtschichten über Mitternacht werden korrekt erfasst.

menu_book Ausführlicher Ratgeber: Arbeitszeitrechner erklärt
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Arbeitszeit

8:00 h

Dezimalstunden

8

Anwesenheit

9:00 h

Wochenstunden

40 h

Monatsstunden

173,33 h

Dezimalstunden sind der Wert für die Lohnabrechnung: 7:45 Stunden entsprechen 7,75. Hinweise zu Pausen und Höchstarbeitszeit geben die gesetzliche Regel wieder und ersetzen keine arbeitsrechtliche Beratung. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können abweichen.

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Wenn Pausen oder Höchstarbeitszeit nicht eingehalten werden
Der Rechner zeigt die gesetzlichen Grenzen. Ob Ihr Arbeitgeber sie einhalten muss und was Sie tun können, wenn er es nicht tut, ist eine arbeitsrechtliche Frage.
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Was der Arbeitszeitrechner berechnet

Die reine Zeitspanne zwischen Kommen und Gehen kann jede Uhr. Für den Stundenzettel brauchen Sie zwei andere Größen: die Arbeitszeit nach Abzug der Pause und denselben Wert in Dezimalstunden.

Der Unterschied zwischen beiden Schreibweisen ist die häufigste Fehlerquelle bei der Zeiterfassung. Sieben Stunden und 45 Minuten schreibt man als Zeitangabe 7:45, als Dezimalwert aber 7,75. Wer die 7,45 in ein Abrechnungssystem einträgt, verschenkt bei jedem solchen Tag 18 Minuten. Über ein Jahr mit 220 Arbeitstagen summiert sich das auf mehr als acht volle Arbeitstage.

Anwesenheit ist nicht Arbeitszeit

Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit und werden in aller Regel nicht bezahlt. Wer von 8 bis 17 Uhr im Betrieb ist und eine Stunde Mittagspause macht, hat neun Stunden Anwesenheit, aber acht Stunden Arbeitszeit. Der Rechner weist beides getrennt aus, weil für Lohn und Arbeitsschutz unterschiedliche Werte gelten.

Die gesetzlichen Grenzen

Zwei Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes prüft der Rechner mit:

Ruhepausen nach § 4 ArbZG. Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Aufteilen ist erlaubt, solange jeder Abschnitt mindestens 15 Minuten dauert. Bis sechs Stunden besteht keine Pausenpflicht.

Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG. Die werktägliche Arbeitszeit soll acht Stunden nicht überschreiten. Zehn Stunden sind möglich, aber nur wenn im Schnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen die acht Stunden eingehalten werden. Genau dieser Ausgleich geht in der Praxis oft unter: Die einzelnen langen Tage fallen niemandem auf, der Durchschnitt wird nie gebildet.

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können abweichende Regelungen enthalten, teils günstigere, teils mit anderen Ausgleichszeiträumen. Der Rechner gibt die gesetzliche Grundregel wieder.

Nachtschichten und Schichtwechsel

Liegt das Arbeitsende vor dem Arbeitsbeginn, erkennt der Rechner eine Schicht über Mitternacht und rechnet bis zum Folgetag weiter. Aus 22:00 bis 06:00 Uhr werden so acht Stunden Anwesenheit statt einer negativen Zeitspanne.

Von der Tagesarbeitszeit zu Woche und Monat

Aus der Tagesarbeitszeit und den Arbeitstagen pro Woche ergeben sich Wochen- und Monatsstunden. Für den Monat wird die Woche mit dem Faktor 52 geteilt durch 12 hochgerechnet, also rund 4,33 Wochen. Acht Stunden an fünf Tagen ergeben damit 40 Wochenstunden und rund 173,33 Monatsstunden.

Dieser Monatswert ist die Grundlage, wenn aus einem Monatsgehalt ein Stundenlohn werden soll oder umgekehrt.

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Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen — abgeleitet aus dem Arbeitsschutzgesetz.

Die Form ist nicht vorgeschrieben; auch Papier ist zulässig. Die Aufzeichnung darf an Beschäftigte delegiert werden, die Verantwortung für ein funktionierendes System bleibt aber beim Arbeitgeber.

Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich

Vertrauensarbeitszeit bedeutet, dass die Lage der Arbeitszeit frei gestaltet wird — nicht, dass sie nicht erfasst wird. Beides schließt sich nicht aus.

Erfasst werden müssen Beginn, Ende und Dauer. Wer wann arbeitet, bleibt davon unberührt.

Elf Stunden Ruhezeit

Zwischen zwei Arbeitstagen sind nach § 5 ArbZG mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit einzuhalten. In bestimmten Branchen kann auf zehn verkürzt werden, mit Ausgleich.

Praktisch relevant wird das beim abendlichen Beantworten von Mails: Eine Unterbrechung der Ruhezeit setzt diese neu in Gang. Wer um 22 Uhr noch arbeitet, darf regulär erst ab 9 Uhr wieder beginnen.

Gleitzeit und Arbeitszeitkonto

Beim Arbeitszeitkonto werden Plus- und Minusstunden verrechnet. Die Rahmenbedingungen — Kappungsgrenzen, Ausgleichszeiträume, Verfall — regeln Arbeits-, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Verfallsklauseln sind nur wirksam, wenn eine realistische Möglichkeit zum Abbau bestand. Wer wegen Arbeitsanfall nie abbauen konnte, verliert die Stunden nicht.

Reisezeit ist nicht automatisch Arbeitszeit

Bei Dienstreisen kommt es darauf an: Steuern Sie selbst das Fahrzeug, ist es in der Regel Arbeitszeit. Sind Sie Beifahrer oder im Zug und können frei über die Zeit verfügen, häufig nicht.

Vergütungsfragen und arbeitsschutzrechtliche Einordnung können dabei auseinanderfallen — was arbeitszeitrechtlich nicht zählt, kann vergütungspflichtig sein und umgekehrt.

Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft

Bereitschaftsdienst am vom Arbeitgeber bestimmten Ort zählt vollständig als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, auch wenn nichts zu tun ist.

Rufbereitschaft zu Hause zählt dagegen nur mit den tatsächlichen Einsätzen — solange die Reaktionszeit die Freizeitgestaltung nicht erheblich einschränkt. Diese Grenze hat der Europäische Gerichtshof mehrfach präzisiert.

Spartipps: Arbeitszeitrechner

  1. 01 Rechnen Sie in Dezimalstunden, wenn Sie Zeiten weitergeben: 7:45 Stunden sind 7,75 — nicht 7,45. Dieser Übertragungsfehler ist die häufigste Ursache für falsche Stundenzettel.
  2. 02 Notieren Sie Pausen getrennt von der Anwesenheit. Wer Anwesenheit als Arbeitszeit meldet, überzeichnet seine Stunden und bekommt bei einer Prüfung Erklärungsbedarf.
  3. 03 Prüfen Sie bei regelmäßig langen Tagen den Sechsmonatsschnitt. Über 8 Stunden täglich ist zulässig, aber nur wenn der Durchschnitt stimmt — dieser Ausgleich wird in der Praxis oft vergessen.

Häufige Fragen: Arbeitszeitrechner

Wie rechne ich Arbeitszeit in Dezimalstunden um? expand_more
Teilen Sie die Minuten durch 60 und addieren Sie das Ergebnis zu den vollen Stunden. 7 Stunden und 45 Minuten ergeben 45 geteilt durch 60 gleich 0,75, also 7,75 Dezimalstunden. Lohnabrechnungssysteme rechnen fast immer mit diesem Format.
Wie viel Pause ist gesetzlich vorgeschrieben? expand_more
Nach § 4 Arbeitszeitgesetz sind bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Die Pause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Bis 6 Stunden Arbeitszeit besteht keine Pausenpflicht.
Zählt die Pause zur Arbeitszeit? expand_more
Nein. Ruhepausen sind keine Arbeitszeit und werden in der Regel nicht vergütet. Deshalb unterscheidet der Rechner zwischen Anwesenheit und tatsächlicher Arbeitszeit. Anders liegt es bei Bereitschaftszeiten, in denen Sie sich zur Verfügung halten müssen.
Wie lange darf ich am Tag höchstens arbeiten? expand_more
§ 3 Arbeitszeitgesetz nennt 8 Stunden werktäglich als Regel. Bis zu 10 Stunden sind zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Über 10 Stunden hinaus ist die werktägliche Arbeitszeit nicht zulässig.
Wie berechne ich eine Nachtschicht über Mitternacht? expand_more
Der Rechner erkennt automatisch, dass die Schicht über Mitternacht läuft, wenn das Arbeitsende vor dem Arbeitsbeginn liegt. Aus 22:00 bis 06:00 Uhr werden dann 8 Stunden Anwesenheit statt einer negativen Zeitspanne.
Wie komme ich von der Tagesarbeitszeit auf Monatsstunden? expand_more
Der Rechner multipliziert die Tagesarbeitszeit mit den Arbeitstagen pro Woche und rechnet die Woche mit dem Faktor 52 geteilt durch 12 auf den Monat hoch. Bei 8 Stunden an 5 Tagen ergibt das rund 173,33 Monatsstunden.

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