Arbeitszeit berechnen — von der Stempeluhr zur Dezimalstunde
Die Arbeitszeit ergibt sich aus der Zeit zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende abzüglich der Pause. Für die Lohnabrechnung wird dieser Wert in Dezimalstunden gebraucht: 7 Stunden und 45 Minuten sind 7,75 — nicht 7,45. Ab mehr als 6 Stunden Arbeitszeit schreibt § 4 Arbeitszeitgesetz mindestens 30 Minuten Pause vor, ab mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten.
Arbeitszeit
8:00 h
Dezimalstunden
8
Anwesenheit
9:00 h
Wochenstunden
40 h
Monatsstunden
173,33 h
Dezimalstunden sind der Wert für die Lohnabrechnung: 7:45 Stunden entsprechen 7,75. Hinweise zu Pausen und Höchstarbeitszeit geben die gesetzliche Regel wieder und ersetzen keine arbeitsrechtliche Beratung. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können abweichen.
Direkt zum Tool: Arbeitszeitrechner öffnen
Formel
Ziehen Sie den Arbeitsbeginn vom Arbeitsende ab und rechnen Sie das Ergebnis in Minuten um. Davon ziehen Sie die Pausenminuten ab. Für Dezimalstunden teilen Sie die verbleibenden Minuten durch 60.
Arbeitszeit = (Ende − Beginn) − Pause; Dezimalstunden = Minuten / 60
- Beginn
- Arbeitsbeginn als Uhrzeit
- Ende
- Arbeitsende als Uhrzeit, bei Nachtschicht am Folgetag
- Pause
- Summe aller Ruhepausen in Minuten
Rechenbeispiel: Arbeitstag von 9:00 bis 17:15 Uhr
- 1
Anwesenheit ermitteln: von 9:00 bis 17:15 Uhr
= 8 Stunden 15 Minuten, also 495 Minuten
- 2
Pause abziehen: 495 Minuten minus 30 Minuten
= 465 Minuten
- 3
In Stunden und Minuten schreiben: 465 geteilt durch 60 ergibt 7 Rest 45
= 7:45 Stunden
- 4
In Dezimalstunden umrechnen: 465 geteilt durch 60
= 7,75 Dezimalstunden
Auf den Stundenzettel gehören 7,75 — nicht 7,45. Wer die Zeitschreibweise ungeprüft in ein Abrechnungssystem überträgt, verschenkt an diesem Tag 18 Minuten.
Typische Fehler
errorZeitangabe als Dezimalzahl eingetragen
7:45 Stunden sind 7,75 Dezimalstunden, weil 45 Minuten drei Viertel einer Stunde sind. Wer 7,45 einträgt, meldet 18 Minuten zu wenig. Bei 220 Arbeitstagen im Jahr summiert sich dieser eine Fehler auf mehr als acht volle Arbeitstage.
errorAnwesenheit als Arbeitszeit gemeldet
Ruhepausen sind keine Arbeitszeit und werden in der Regel nicht vergütet. Wer von 8 bis 17 Uhr im Betrieb ist und eine Stunde Mittagspause macht, hat neun Stunden Anwesenheit, aber acht Stunden Arbeitszeit. Führen Sie beide Werte getrennt.
errorNachtschicht ergibt eine negative Zeitspanne
Liegt das Arbeitsende vor dem Beginn, läuft die Schicht über Mitternacht. Rechnen Sie bis 24:00 Uhr und addieren Sie die Zeit des Folgetags. Aus 22:00 bis 6:00 Uhr werden so 8 Stunden statt minus 16.
errorPausenpflicht erst am Monatsende geprüft
Die Mindestpause richtet sich nach der Arbeitszeit des einzelnen Tages, nicht nach dem Monatsschnitt. Ein einzelner langer Tag ohne ausreichende Pause bleibt ein Verstoß, auch wenn der Monat insgesamt unauffällig aussieht.
Warum zwei Schreibweisen für dieselbe Zeit
Eine Arbeitszeit lässt sich auf zwei Arten notieren, und beide sehen fast gleich aus. Die Zeitschreibweise trennt Stunden und Minuten mit einem Doppelpunkt: 7:45. Die Dezimalschreibweise drückt die Minuten als Bruchteil einer Stunde aus: 7,75.
Der Unterschied wirkt harmlos, ist aber die häufigste Fehlerquelle auf Stundenzetteln. Wer die Zeitangabe mit einem Komma statt eines Doppelpunkts abschreibt, meldet aus 7:45 Stunden versehentlich 7,45 — und damit 18 Minuten zu wenig. Ein einzelner Tag fällt niemandem auf. Über ein Jahr mit 220 Arbeitstagen summiert sich derselbe Fehler auf mehr als acht volle Arbeitstage.
Deshalb weist der Rechner beide Werte nebeneinander aus. Auf den Stundenzettel gehört der Dezimalwert, weil Abrechnungssysteme so rechnen. Für die eigene Übersicht ist die Zeitschreibweise nützlicher, weil man sie unmittelbar mit der Uhr vergleichen kann.
Anwesenheit, Pause, Arbeitszeit
Drei Begriffe, die im Alltag oft vermischt werden, obwohl sie unterschiedliche Dinge meinen.
Die Anwesenheit ist die Spanne zwischen Kommen und Gehen. Sie interessiert den Arbeitsschutz nur mittelbar und die Lohnabrechnung gar nicht.
Die Pause ist die Unterbrechung, in der Sie über Ihre Zeit frei verfügen können. Sie zählt nicht zur Arbeitszeit und wird üblicherweise nicht bezahlt. Entscheidend ist die freie Verfügbarkeit: Wer sich während der Mittagspause bereithalten muss, macht keine Pause, sondern leistet Bereitschaft.
Die Arbeitszeit ist die Anwesenheit abzüglich der Pausen. Sie ist der Wert, der auf den Stundenzettel gehört und an dem sich sämtliche Grenzen des Arbeitszeitgesetzes bemessen.
Was das Arbeitszeitgesetz vorgibt
Ruhepausen nach § 4 ArbZG
Ab mehr als sechs Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, ab mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Die Pause darf aufgeteilt werden, solange jeder Abschnitt mindestens 15 Minuten dauert.
Zwei Punkte werden dabei regelmäßig übersehen. Erstens muss die Pause die Arbeitszeit tatsächlich unterbrechen — an den Schluss gelegt ist sie keine Pause, sondern Feierabend. Zweitens bemisst sich die Pflicht am einzelnen Tag, nicht am Monatsdurchschnitt.
Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG
Die werktägliche Arbeitszeit soll acht Stunden nicht überschreiten. Zehn Stunden sind möglich, aber an eine Bedingung geknüpft: Innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen muss der Durchschnitt bei acht Stunden werktäglich liegen.
Genau dieser Ausgleich geht in der Praxis unter. Die einzelnen langen Tage fallen niemandem auf, und der Durchschnitt wird nie gebildet. Wer seine Zeiten selbst dokumentiert, hat hier einen Vorteil — er kann die Frage jederzeit beantworten.
Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können abweichen, teils zugunsten der Beschäftigten, teils mit anderen Ausgleichszeiträumen. Der Rechner gibt die gesetzliche Grundregel wieder.
Nachtschichten richtig erfassen
Liegt das Arbeitsende vor dem Arbeitsbeginn, läuft die Schicht über Mitternacht. Rechnerisch führt das schnell zu einem negativen Ergebnis, wenn man stur subtrahiert: 6:00 minus 22:00 Uhr ergibt minus 16 Stunden.
Richtig ist, bis Mitternacht zu rechnen und die Zeit des Folgetags zu addieren. Von 22:00 bis 24:00 Uhr sind es zwei Stunden, von 0:00 bis 6:00 Uhr sechs weitere, zusammen acht Stunden Anwesenheit. Der Rechner erkennt diesen Fall automatisch und weist ihn aus.
Von der Tagesarbeitszeit zu Woche und Monat
Aus Tagesarbeitszeit und Arbeitstagen pro Woche ergibt sich die Wochenarbeitszeit. Für den Monat wird die Woche mit dem Faktor 52 geteilt durch 12 hochgerechnet, also rund 4,33 Wochen — nicht mit vier, wie oft angenommen. Der Unterschied beträgt immerhin ein Drittel einer Woche pro Monat.
Acht Stunden an fünf Tagen ergeben damit 40 Wochenstunden und rund 173,33 Monatsstunden. Dieser Monatswert ist die Brücke zwischen Stundenlohn und Monatsgehalt: Wer wissen will, was sein Monatsgehalt pro Stunde bedeutet, teilt es durch diesen Wert.
Häufige Fragen: Arbeitszeitrechner
Wie rechne ich Minuten in Dezimalstunden um? expand_more
Wie viel Pause steht mir zu? expand_more
Darf ich die Pause ans Ende legen und früher gehen? expand_more
Wie lange darf ich am Tag höchstens arbeiten? expand_more
Zählt der Weg zur Arbeit als Arbeitszeit? expand_more
Wie komme ich von Tagesstunden auf Monatsstunden? expand_more