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BAföG-Rechner — Anspruch und Höhe für Studierende überschlagen

Der BAföG-Rechner ermittelt aus Wohnsituation, Elterneinkommen und eigenem Verdienst die voraussichtliche monatliche Förderung. Grundlage sind die Bedarfssätze 2026 mit einem Höchstsatz von 992 Euro.

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Voraussichtliche Förderung monatlich

862,00

Davon die Hälfte als Zuschuss, die andere Hälfte als zinsloses Darlehen: 431,00

Grundbedarf

475,00

Wohnpauschale

380,00

Gesamtbedarf

992,00

Anrechnung Eltern

130,00

Überschlagsrechnung mit den Bedarfssätzen 2026: Grundbedarf 475 €, Wohnpauschale 380 € auswärts beziehungsweise 59 € bei den Eltern, Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung 137 €. Zusätzliche Freibeträge für Geschwister, Vermögen und Sonderfälle bleiben unberücksichtigt. Verbindlich ist der Bescheid des Amts für Ausbildungsförderung.

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Woraus sich der Bedarf zusammensetzt

Der BAföG-Bedarf ist kein einzelner Betrag, sondern eine Summe aus drei Bausteinen. Der Grundbedarf von 475 Euro deckt den Lebensunterhalt. Dazu kommt eine Wohnpauschale, die stark davon abhängt, wo Sie wohnen: 380 Euro bei eigener Wohnung, aber nur 59 Euro im Elternhaus. Der dritte Baustein ist ein Zuschlag von 137 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung.

Zusammen ergibt das den Höchstsatz von 992 Euro. Der Unterschied zwischen eigener Wohnung und Elternhaus beträgt allein 321 Euro monatlich — das ist der mit Abstand größte Hebel in der ganzen Rechnung.

Wie Einkommen angerechnet wird

Vom Nettoeinkommen der Eltern bleibt ein Freibetrag anrechnungsfrei: 2.540 Euro bei verheirateten oder zusammenlebenden Eltern, 1.690 Euro bei Alleinerziehenden. Was darüber liegt, wird zur Hälfte auf den Bedarf angerechnet.

Diese Halbierung ist wichtig zu verstehen. Verdienen die Eltern 500 Euro mehr als den Freibetrag, sinkt die Förderung nicht um 500, sondern um 250 Euro. Es lohnt sich also fast immer, den Antrag zu stellen, auch wenn das Elterneinkommen auf den ersten Blick zu hoch scheint.

Eigenes Einkommen bleibt bis 603 Euro monatlich frei — dieser Wert ist 2026 mit dem Mindestlohn gestiegen. Ein Minijob mindert die Förderung also nicht.

Nicht abgebildet sind in dieser Überschlagsrechnung die zusätzlichen Freibeträge für Geschwister in Ausbildung sowie die Vermögensprüfung. Beides kann den tatsächlichen Anspruch noch verändern.

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Halb Zuschuss, halb zinsloses Darlehen

Studierende erhalten BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen. Schüler-BAföG wird dagegen in der Regel als Vollzuschuss gezahlt.

Die Rückzahlung ist zusätzlich der Höhe nach gedeckelt: Mehr als ein festgelegter Höchstbetrag muss nicht zurückgezahlt werden, unabhängig davon, wie lange gefördert wurde.

Die Rückzahlung beginnt spät

Sie setzt erst fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer ein, in festen Monatsraten. Wer sein Einkommen unterhalb einer Freigrenze hat, wird auf Antrag freigestellt.

Diese Freistellung muss aktiv beantragt und regelmäßig verlängert werden — sie läuft nicht automatisch weiter. Versäumnisse führen zu Mahnkosten und Säumniszuschlägen.

Elternabhängig — mit Ausnahmen

Die Förderung richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen der Eltern, gemindert um Freibeträge. Elternunabhängig wird gefördert, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt — etwa nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit oder ab einem bestimmten Alter bei Ausbildungsbeginn.

Maßgeblich ist das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres. Ist es aktuell deutlich niedriger, kann ein Aktualisierungsantrag gestellt werden.

Wenn Eltern nicht zahlen

Weigern sich Eltern, den ermittelten Beitrag zu leisten, kann Vorausleistung beantragt werden: Das Amt zahlt und holt sich das Geld bei den Eltern.

Das ist kein Ausnahmefall, sondern ein vorgesehener Weg. Viele Studierende kennen ihn nicht und verzichten deshalb ganz auf den Antrag.

Der Leistungsnachweis nach dem vierten Semester

Ab dem fünften Fachsemester wird ein Nachweis über den üblichen Studienfortschritt verlangt. Ohne ihn endet die Förderung.

Verzögerungen durch Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft, Kinderbetreuung oder Gremienarbeit können anerkannt werden — dafür muss aber rechtzeitig ein Antrag gestellt werden, nicht rückwirkend.

Antrag früh stellen

Gefördert wird ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend. Wer im November für das Wintersemester beantragt, verliert Oktober.

Ein formloser Antrag reicht zunächst, um die Frist zu wahren — die Unterlagen können nachgereicht werden. Das ist der praktisch wichtigste Tipp zum BAföG überhaupt.

BAföG: Anspruch und Rückzahlung

  1. 01 Stellen Sie den Antrag früh: BAföG wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend.
  2. 02 Nur die Hälfte ist Darlehen, und die Rückzahlung ist auf 10.010 Euro gedeckelt — unabhängig davon, wie viel Sie insgesamt erhalten haben.
  3. 03 Ein Nebenjob bis 603 Euro monatlich bleibt vollständig anrechnungsfrei.

Häufige Fragen zum BAföG

Warum bekomme ich weniger als den Höchstsatz von 992 Euro? expand_more
Der Höchstsatz gilt für auswärts wohnende Studierende mit eigener Kranken- und Pflegeversicherung und ohne anrechenbares Elterneinkommen. Verdienen die Eltern über dem Freibetrag, wird die Hälfte des übersteigenden Betrags angerechnet und mindert die Förderung entsprechend.
Muss ich BAföG vollständig zurückzahlen? expand_more
Nein. Die Hälfte ist ein Zuschuss, den Sie behalten. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Staatsdarlehen, und dessen Rückzahlung ist auf 10.010 Euro begrenzt. Wer lange gefördert wurde, zahlt also anteilig weniger zurück.
Ändern sich die Sätze in nächster Zeit? expand_more
Ja. Die im August 2026 beschlossene Reform greift zum 1. April 2027. Dann steigt die Wohnpauschale von 380 auf 440 Euro und der Höchstsatz auf rund 1.075 Euro. Für Anträge bis dahin gelten die hier hinterlegten Sätze.

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