Kündigungsfrist Arbeitnehmer Rechner: Betriebszugehörigkeit und Kündigungsfrist berechnen
Stand: Rechenweg mit automatischen Tests geprüftMethodik
Der Kündigungsfrist Arbeitnehmer Rechner gibt die kurze Antwort vorweg: Als Arbeitnehmer kündigen Sie nach § 622 Abs. 1 BGB mit vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, gleich wie lange Sie im Betrieb sind. Ihr Arbeitgeber muss nach § 622 Abs. 2 BGB je nach Betriebszugehörigkeit einen bis sieben Monate einhalten. Der Rechner ermittelt aus Eintrittsdatum und Stichtag die Betriebszugehörigkeit in Jahren, Monaten und Tagen, die gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers und die Termine für das 10-, 25- und 40-jährige Dienstjubiläum.
Betriebszugehörigkeit
5 Jahre, 9 Monate, 4 Tage
69 Monate oder 2.103 Tage gesamt
Gesetzliche Kündigungsfrist
Arbeitgeber: 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats
§ 622 Abs. 2 BGB, gestaffelt nach vollen Jahren der Betriebszugehörigkeit
Arbeitnehmer: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB)
Nächstes Jubiläum
6 Jahre
1. Januar 2027
10 Jahre
1. Januar 2031
noch offen
25 Jahre
1. Januar 2046
noch offen
40 Jahre
1. Januar 2061
noch offen
Arbeits- und Tarifverträge können längere Fristen vorsehen, für Arbeitnehmer aber keine längeren als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB). In der Probezeit gilt eine Frist von zwei Wochen. Keine Rechtsberatung.
Betriebszugehörigkeit bestimmt die Kündigungsfrist des Arbeitgebers, nicht die des Arbeitnehmers
Das Bürgerliche Gesetzbuch behandelt beide Seiten ungleich. Wer als Arbeitnehmer kündigt, hält immer vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende ein. Wer als Arbeitgeber kündigt, muss umso länger warten, je länger der Beschäftigte im Betrieb ist: von einem Monat nach zwei Jahren bis zu sieben Monaten nach zwanzig Jahren. Der Rechner ermittelt die Betriebszugehörigkeit taggenau, ordnet sie der richtigen Stufe zu und nennt die Jubiläumstermine.
Kündigungsfrist Arbeitgeber nach § 622 Abs. 2 BGB: die acht Stufen der Betriebszugehörigkeit
Maßgeblich sind die vollen Jahre, die das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt des Kündigungszugangs bestanden hat. Ein Tag vor dem Jahrestag gilt noch die niedrigere Stufe.
| Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist des Arbeitgebers | Kündigungstermin |
|---|---|---|
| unter 2 Jahre | 4 Wochen | zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats |
| ab 2 Jahre | 1 Monat | zum Ende eines Kalendermonats |
| ab 5 Jahre | 2 Monate | zum Ende eines Kalendermonats |
| ab 8 Jahre | 3 Monate | zum Ende eines Kalendermonats |
| ab 10 Jahre | 4 Monate | zum Ende eines Kalendermonats |
| ab 12 Jahre | 5 Monate | zum Ende eines Kalendermonats |
| ab 15 Jahre | 6 Monate | zum Ende eines Kalendermonats |
| ab 20 Jahre | 7 Monate | zum Ende eines Kalendermonats |
Ab der zweiten Stufe entfällt der 15. als Kündigungstermin. Eine Kündigung, die am 3. März zugeht, wirkt bei einem Monat Frist also zum 30. April, nicht zum 3. April und nicht zum 15. April. Bei vier Monaten Frist wäre der 31. Juli der frühestmögliche Termin.
Kündigungsfrist Arbeitnehmer: vier Wochen zum 15. oder Monatsende, egal wie lange im Betrieb
Für die Eigenkündigung gilt nach § 622 Abs. 1 BGB immer die Grundfrist von vier Wochen. Vier Wochen sind 28 Tage, nicht ein Monat. Eine Kündigung, die am 2. Juni zugeht, kann zum 30. Juni wirken; geht sie erst am 3. Juni zu, ist der nächste erreichbare Termin der 15. Juli.
Diese Frist verlängert sich nicht mit der Betriebszugehörigkeit. Ein Mitarbeiter mit 20 Jahren im Betrieb kündigt ebenso mit vier Wochen wie ein Kollege im zweiten Jahr. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitsvertrag die verlängerten Fristen ausdrücklich beidseitig vereinbart. Erlaubt ist das, weil § 622 Abs. 6 BGB lediglich verbietet, für den Arbeitnehmer eine längere Frist festzulegen als für den Arbeitgeber. Der Rechner zeigt daher beide Fristen nebeneinander an: die gesetzliche Arbeitgeberfrist aus der Tabelle und die Arbeitnehmerfrist von vier Wochen mit dem Hinweis auf abweichende Vertrags- oder Tarifregelungen.
Betriebszugehörigkeit berechnen: Beispiel Eintritt 1. April 2015 mit Dienstjubiläen
Für das Beispiel wählt der Rechner den Eintritt am 1. April 2015 und den Stichtag 1. Oktober 2026. Die Betriebszugehörigkeit beträgt 11 Jahre, 6 Monate und 0 Tage.
| Kennzahl | Ergebnis |
|---|---|
| Betriebszugehörigkeit | 11 Jahre, 6 Monate, 0 Tage |
| in Tagen | 4.201 Tage |
| in Monaten | 138 Monate |
| Kündigungsfrist Arbeitgeber | 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
| Kündigungsfrist Arbeitnehmer | 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats |
| nächstes volles Jahr | 12 Jahre am 1. April 2027 |
| 10-jähriges Dienstjubiläum | 1. April 2025, erreicht |
| 25-jähriges Dienstjubiläum | 1. April 2040 |
| 40-jähriges Dienstjubiläum | 1. April 2055 |
Am 1. April 2027 springt die Arbeitgeberfrist von vier auf fünf Monate. Wer die Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters plant oder als Betroffener den Zugang einer Kündigung einordnet, sollte diesen Stufenwechsel im Blick haben, denn er verschiebt das Vertragsende um einen vollen Monat.
Probezeit, Tarifvertrag und Arbeitsvertrag: wann die gesetzliche Kündigungsfrist nicht gilt
Drei Ausnahmen stehen über der Tabelle. Erstens die Probezeit: Ist sie vereinbart und dauert höchstens sechs Monate, beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag (§ 622 Abs. 3 BGB). Zweitens der Tarifvertrag: Er darf die gesetzlichen Fristen verkürzen oder verlängern, und viele Branchentarife tun das, etwa mit gestaffelten Fristen ab dem ersten Jahr oder mit Quartalsterminen. Welche Regel konkret greift, steht im jeweiligen Tarifvertrag; der Rechner bildet nur die gesetzliche Staffel ab.
Drittens der Arbeitsvertrag: Er darf längere Fristen als das Gesetz vorsehen, oft drei Monate zum Quartalsende für beide Seiten. Kürzere Fristen als vier Wochen sind einzelvertraglich nur bei Aushilfen für die ersten drei Monate zulässig; Kleinbetriebe mit höchstens 20 Beschäftigten dürfen auf die festen Termine zum 15. und Monatsende verzichten, die vier Wochen bleiben aber Untergrenze. Wer im Vertrag eine längere Frist für sich selbst als für den Arbeitgeber findet, darf sich auf die kürzere Arbeitgeberfrist berufen.
Zeiten vor dem 25. Lebensjahr zählen zur Betriebszugehörigkeit: das EuGH-Urteil von 2010
§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB bestimmte, dass Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Der Europäische Gerichtshof hat diese Vorschrift im Januar 2010 als unzulässige Altersdiskriminierung eingestuft. Seither dürfen deutsche Gerichte und Arbeitgeber sie nicht mehr anwenden, auch wenn der Satz weiterhin im Gesetzestext steht.
Für die Berechnung heißt das: Wer mit 17 als Auszubildender eingetreten ist und mit 30 gekündigt wird, hat 13 Jahre Betriebszugehörigkeit und Anspruch auf fünf Monate Frist, nicht auf zwei Monate für die fünf Jahre seit dem 25. Geburtstag. Der Rechner zählt deshalb ohne Altersgrenze ab dem Eintrittsdatum. Ausbildungszeiten im selben Betrieb gehören dazu, wenn das Arbeitsverhältnis nahtlos an die Ausbildung anschloss.
Wie lange im Betrieb: Merkhilfe für Kündigungsfrist und Dienstjubiläum
Für den Überschlag reicht die Regel: Die Frist in Monaten steigt bei 2, 5, 8, 10, 12, 15 und 20 Jahren jeweils um einen Monat. Die ersten drei Stufen liegen drei Jahre auseinander, dann folgen Zweierschritte, zum Schluss ein Fünferschritt. Wer sich die Reihe 2-5-8-10-12-15-20 merkt, kann jede Betriebszugehörigkeit im Kopf einordnen.
Zur Plausibilität der Tage: Ein Jahr hat rund 365 Tage, zehn Jahre rund 3.650, elf Jahre rund 4.015. Der Rechner liefert für 11 Jahre und 6 Monate 4.201 Tage, das passt zur Größenordnung. Für Jubiläen genügt der Blick auf das Eintrittsjahr: Eintrittsjahr plus 10, plus 25, plus 40 ergibt das Jubiläumsjahr, der Tag bleibt der Eintrittstag. Wer das Alter am Jubiläumstag wissen will, kombiniert das Ergebnis mit dem Altersrechner.
Berechnung der Betriebszugehörigkeit: typische Fehler bei Stichtag, Probezeit und Zugang
Der erste Fehler ist der falsche Stichtag. Für die Stufe zählt der Tag, an dem die Kündigung zugeht, nicht der Tag, an dem das Arbeitsverhältnis endet. Wer die Frist erst am Vertragsende erreicht hätte, bleibt in der niedrigeren Stufe. Ein Eintritt am 2. Oktober 2024 und ein Kündigungszugang am 1. Oktober 2026 ergeben nur ein volles Jahr, die Frist bleibt bei vier Wochen.
Der zweite Fehler ist die Gleichsetzung von vier Wochen und einem Monat. Vier Wochen sind 28 Tage; die Frist von einem Monat ab zwei Jahren ist länger und kennt keinen Termin zum 15. Der dritte Fehler betrifft die Probezeit: Sie gilt nicht automatisch, sondern nur, wenn sie im Vertrag steht. Ohne Vereinbarung sind es vom ersten Tag an vier Wochen. Und der vierte Fehler ist das Vergessen des Zugangs: Eine Kündigung wirkt erst, wenn sie beim Empfänger ankommt. Ein Brief, der am 30. September abgeschickt und am 2. Oktober zugestellt wird, geht im Oktober zu, und das Monatsende September ist verpasst.
Abfindung nach Betriebszugehörigkeit: die Faustformel 0,5 Monatsgehälter je Jahr
Einen allgemeinen Anspruch auf Abfindung kennt das deutsche Arbeitsrecht nicht. In Verhandlungen und vor dem Arbeitsgericht hat sich aber die Faustformel etabliert: ein halbes Bruttomonatsgehalt je Jahr Betriebszugehörigkeit. Bei 11 vollen Jahren sind das 5,5 Monatsgehälter, bei 11,5 Jahren 5,75. Dieselbe Formel steht in § 1a KSchG für den Fall, dass der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und die Abfindung im Kündigungsschreiben für den Verzicht auf eine Klage anbietet.
Die Betriebszugehörigkeit ist damit die wichtigste Stellgröße der Abfindung; der Abfindungsrechner setzt Ihr Monatsgehalt in die Formel ein. Beim Ausscheiden kommt außerdem der nicht genommene Urlaub ins Spiel: Der Urlaubstage-Auszahlen-Rechner ermittelt die Urlaubsabgeltung aus Resturlaub und Gehalt. Für alle drei Fragen brauchen Sie dasselbe Eintrittsdatum, mit dem dieser Rechner beginnt.
Betriebszugehörigkeit und Kündigungsfrist: drei Stichtagsfehler
- 01 Rechnen Sie die Betriebszugehörigkeit auf den Tag, an dem die Kündigung zugeht, nicht auf den Tag, an dem der Vertrag endet. Wer am 30. September kündigt und am 1. Oktober das fünfte Jahr voll hätte, bleibt in der Stufe mit einem Monat Frist.
- 02 Lesen Sie vor jeder Kündigung den Arbeitsvertrag und den Tarifvertrag: Beide dürfen längere Fristen als das Gesetz vorsehen, und der Arbeitsvertrag darf für Sie als Arbeitnehmer keine längere Frist festlegen als für den Arbeitgeber.
- 03 Notieren Sie sich das Dienstjubiläum aus dem Rechner im Kalender. Jubiläumszuwendungen und tarifliche Treueprämien knüpfen häufig an den exakten Stichtag an, nicht an das Kalenderjahr.
Häufige Fragen zu Kündigungsfrist, Betriebszugehörigkeit und Dienstjubiläum
Wie lange ist die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer? expand_more
Wie berechne ich die Betriebszugehörigkeit? expand_more
Welche Kündigungsfrist hat der Arbeitgeber nach 10 Jahren? expand_more
Zählen Zeiten vor dem 25. Geburtstag zur Betriebszugehörigkeit? expand_more
Wie berechne ich das Dienstjubiläum? expand_more
Gilt in der Probezeit eine kürzere Kündigungsfrist? expand_more
Wie hoch ist die Abfindung nach Betriebszugehörigkeit? expand_more
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