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Alltag · Ratgeber

Bürgergeld berechnen — Regelbedarf, Unterkunft und Freibeträge

Der Bürgergeld-Anspruch ist die Differenz zwischen dem Bedarf und dem anrechenbaren Einkommen. Der Bedarf setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf je Person der Bedarfsgemeinschaft und den angemessenen Kosten der Unterkunft. Vom Erwerbseinkommen bleibt ein nach Höhe gestaffelter Freibetrag anrechnungsfrei, sodass Arbeit den Anspruch nicht vollständig aufzehrt.

Voraussichtlicher Anspruch monatlich

1.163,00

Regelbedarf

563,00

Unterkunft

600,00

Gesamtbedarf

1.163,00

Anrechenbares Einkommen

0,00

Überschlagsrechnung nach den Regelbedarfsstufen 2026 und den Freibeträgen des § 11b SGB II. Mehrbedarfe, Vermögensprüfung und die Angemessenheit der Unterkunftskosten bleiben unberücksichtigt. Verbindlich ist allein der Bescheid des Jobcenters.

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Formel

Addieren Sie die Regelbedarfe aller Personen der Bedarfsgemeinschaft und die Warmmiete. Ziehen Sie davon das anrechenbare Einkommen ab, also das Nettoeinkommen abzüglich des Erwerbstätigenfreibetrags.

Anspruch = Regelbedarf + Unterkunft − anrechenbares Einkommen

Regelbedarf
pauschaler Betrag je Person nach Alter und Stellung im Haushalt
Unterkunft
angemessene Bruttowarmmiete

Rechenbeispiel: alleinstehende Person ohne Einkommen

  1. 1

    Regelbedarf der Stufe 1 für eine alleinstehende Person

    = 563

  2. 2

    Angemessene Kosten der Unterkunft ansetzen

    = 500

  3. 3

    Gesamtbedarf aus beiden Posten

    = 1063

  4. 4

    Anrechenbares Einkommen abziehen, hier keines vorhanden

    = 0

  5. 5

    Verbleibender Anspruch

    = 1063

Ohne Einkommen entspricht der Anspruch dem vollen Bedarf aus Regelbedarf und Unterkunftskosten.

Typische Fehler

errorDie tatsächliche Miete voll angesetzt

Das Jobcenter übernimmt die Unterkunftskosten nur bis zu einer örtlich festgelegten Angemessenheitsgrenze. Diese unterscheidet sich je nach Kommune und Haushaltsgröße erheblich. Wer über der Grenze wohnt, erhält nach einer Übergangszeit nur noch den angemessenen Betrag.

errorErwerbseinkommen voll gegengerechnet

Vom Bruttoeinkommen bleiben 100 Euro pauschal frei, dazu 20 Prozent zwischen 100 und 520 Euro, 30 Prozent zwischen 520 und 1.000 Euro und 10 Prozent darüber bis zur Obergrenze. Bei einem Minijob über 520 Euro bleiben so 184 Euro anrechnungsfrei.

errorKinder mit dem Erwachsenensatz gerechnet

Für Kinder gelten eigene Regelbedarfsstufen nach Alter, die deutlich unter dem Erwachsenensatz liegen. Wer für alle Haushaltsmitglieder denselben Betrag ansetzt, überschätzt den Anspruch einer Familie erheblich.

Bedarf minus Einkommen

Die Grundformel des Bürgergeldes ist einfach: Was jemand zum Leben braucht, minus dem, was er selbst hat. Kompliziert wird es an beiden Enden dieser Rechnung.

Auf der Bedarfsseite steht der Regelbedarf, ein pauschaler Betrag je Person. Er ist nach Alter und Stellung im Haushalt gestaffelt: Alleinstehende erhalten den höchsten Satz, Partner in einer Bedarfsgemeinschaft jeweils etwas weniger, Kinder je nach Alter deutlich weniger. Für 2025 und 2026 gilt jeweils eine Nullrunde, die Beträge stehen unverändert seit Januar 2024.

Dazu kommen die Kosten der Unterkunft. Anders als der Regelbedarf sind sie keine Pauschale, sondern werden in tatsächlicher Höhe übernommen — allerdings nur, soweit sie als angemessen gelten. Was angemessen ist, legt jede Kommune selbst fest.

Warum sich Arbeit trotzdem lohnt

Auf der Einkommensseite sorgt der Erwerbstätigenfreibetrag dafür, dass nicht jeder verdiente Euro den Anspruch um einen Euro senkt. Die ersten 100 Euro bleiben vollständig frei, darüber staffelt sich der Freibetrag in drei Stufen mit sinkenden Sätzen.

Praktisch bedeutet das: Bei einem Minijob mit 520 Euro bleiben 184 Euro anrechnungsfrei, bei 1.000 Euro sind es 328 Euro. Wer die Staffel kennt, kann abschätzen, was von einer zusätzlichen Arbeitsstunde tatsächlich im Haushalt ankommt.

Oberhalb von 1.200 Euro brutto — mit Kindern 1.500 Euro — wächst der Freibetrag nicht weiter. Ab dieser Schwelle mindert jeder zusätzliche Netto-Euro den Anspruch vollständig. Das ist der Punkt, an dem sich Mehrarbeit finanziell nicht mehr auszahlt, solange der Anspruch noch besteht.

Wer knapp über der Anspruchsgrenze liegt, sollte den Kinderzuschlag prüfen: Er richtet sich an genau die Haushalte, deren Einkommen für die Eltern reicht, aber nicht für die Kinder, und schließt damit die Lücke oberhalb des Bürgergeldes.

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Häufige Fragen: Buergergeld-Rechner

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft? expand_more
Alle Personen, die im Haushalt zusammenleben und füreinander einstehen: Partner, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder. Für sie wird der Bedarf gemeinsam berechnet und das Einkommen aller berücksichtigt. Volljährige Kinder bilden in der Regel eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Wird Vermögen angerechnet? expand_more
Ja, aber erst oberhalb von Freigrenzen und nach einer Karenzzeit im ersten Bezugsjahr. Selbstgenutztes Wohneigentum angemessener Größe, ein angemessenes Auto und Altersvorsorge in bestimmtem Umfang bleiben geschützt. Der Rechner bildet die Vermögensprüfung nicht ab.
Welche Mehrbedarfe gibt es zusätzlich? expand_more
Alleinerziehende, Schwangere, Menschen mit bestimmten Erkrankungen und Personen mit Behinderung erhalten Zuschläge auf den Regelbedarf. Auch dezentrale Warmwasserbereitung wird gesondert vergütet. Diese Mehrbedarfe sind hier nicht enthalten und erhöhen den tatsächlichen Anspruch.

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