Ehegattensplitting Rechner 2026: Splittingvorteil und Splittingtabelle
Stand: Rechenweg mit automatischen Tests geprüftMethodik
Der Ehegattensplitting Rechner zeigt, wie viel Einkommensteuer ein Ehepaar durch die Zusammenveranlagung gegenüber zwei Einzelveranlagungen spart. Verdient ein Partner 60.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und der andere nichts, beträgt der Splittingvorteil 2026 genau 5.798,97 Euro. Geben Sie beide Einkommen ein, und der Rechner vergleicht Grundtarif und Splittingtarif, zeigt Grenz- und Durchschnittssteuersatz und bezieht Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ein. Stand 2026, Tarif nach § 32a EStG.
Splittingvorteil im Jahr
1.384,81 €
davon Einkommensteuer 1.384,81 €
Steuer bei Einzelveranlagung
15.804,07 €
ESt 14.233,23 € + 1.570,84 €
Steuer bei Zusammenveranlagung
14.419,26 €
ESt 14.419,26 € auf 80.000 €
Grenzsteuersatz Splitting
31,7 %
einzeln: A 38,6 %, B 24,7 %
Durchschnittssteuersatz
18,0 %
einzeln zusammen 19,8 %
Soli und Kirchensteuer (Splitting)
0,00 €
Einzelveranlagung: 0,00 €
Rechtsgrundlage: § 32a Abs. 5 EStG (Splittingverfahren), Tarif 2026 mit Grundfreibetrag 12.348 €. Beim Splitting wird die Steuer auf die Hälfte des gemeinsamen Einkommens berechnet und verdoppelt; der Vorteil ist umso größer, je ungleicher die Einkommen sind. Solidaritätszuschlag 5,5 % ab einer Einkommensteuer von 20.350 € (Splitting 40.700 €) mit Milderungszone. Das zu versteuernde Einkommen ist das Einkommen nach Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen, nicht das Brutto. Stand 2026, ohne Gewähr.
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Mehr Infos baldEhegattensplitting spart umso mehr, je ungleicher die beiden Einkommen verteilt sind
Beim Splittingtarif zahlt ein Ehepaar zusammen das Doppelte der Steuer, die auf die Hälfte des gemeinsamen Einkommens entfällt. Weil der Einkommensteuertarif mit steigendem Einkommen steiler wird, sinkt dadurch die Last des Besserverdienenden stärker, als sie beim anderen Partner steigt. Alle Zahlen auf dieser Seite stammen aus dem Rechner, Tarif 2026 nach § 32a EStG, Stand 2026.
Splittingverfahren nach § 32a Abs. 5 EStG: halbieren, besteuern, verdoppeln
Das Verfahren lässt sich in drei Schritten nachvollziehen. Zuerst werden die zu versteuernden Einkommen beider Ehegatten addiert. Dann wird die Summe halbiert und auf diese Hälfte der ganz normale Grundtarif angewendet. Zuletzt wird die so ermittelte Steuer verdoppelt. Bei 60.000 Euro gemeinsamem Einkommen ergibt die Hälfte 30.000 Euro. Darauf entfallen im Grundtarif 2026 genau 4.217,13 Euro, verdoppelt 8.434,26 Euro. Das ist der Wert, den die Splittingtabelle für 60.000 Euro ausweist.
Aus diesem Aufbau folgt, dass im Splitting auch der Grundfreibetrag doppelt zählt. Ein Paar bleibt bis zu einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 24.696 Euro steuerfrei, das ist zweimal der Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Gleiches gilt für alle Zonengrenzen: Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent beginnt im Splitting erst beim doppelten Wert der Grenze im Grundtarif. Wer allein verdient, rutscht deshalb deutlich später in die hohen Progressionsstufen.
Splittingvorteil berechnen: vier Aufteilungen von 60.000 Euro
Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen ist in allen vier Fällen gleich, 60.000 Euro. Im Splittingtarif zahlt das Paar immer 8.434,26 Euro. Was sich ändert, ist die Summe bei getrennter Veranlagung.
| Partner A | Partner B | Steuer einzeln | Steuer Splitting | Splittingvorteil |
|---|---|---|---|---|
| 60.000 € | 0 € | 14.233,23 € | 8.434,26 € | 5.798,97 € |
| 50.000 € | 10.000 € | 10.548,33 € | 8.434,26 € | 2.114,07 € |
| 40.000 € | 20.000 € | 8.780,47 € | 8.434,26 € | 346,21 € |
| 30.000 € | 30.000 € | 8.434,26 € | 8.434,26 € | 0,00 € |
Bei 50.000 und 10.000 Euro liegt Partner B unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro und zahlt einzeln keine Steuer. Der Vorteil kommt dann allein daher, dass im Splitting ein Teil seines ungenutzten Freibetrags und seiner niedrigen Progressionszone auf Partner A übergeht.
Splittingtabelle 2026: Einkommensteuer für Ehepaare nach Gesamteinkommen
Die folgende Ehegattensplitting-Tabelle gilt für ein Paar mit einem einzigen Einkommen, dem Fall mit dem größten Vorteil. Die Spalte ‘Splitting’ ist zugleich der Wert der Einkommensteuer-Splittingtabelle 2026 für jedes Paar mit diesem Gesamteinkommen, unabhängig von der Aufteilung.
| Gemeinsames zvE | Splittingtarif | Grundtarif (Alleinverdiener) | Vorteil Einkommensteuer | Durchschnittssatz Splitting |
|---|---|---|---|---|
| 30.000 € | 871,20 € | 4.217,13 € | 3.345,93 € | 2,90 % |
| 40.000 € | 3.141,68 € | 7.209,63 € | 4.067,95 € | 7,85 % |
| 60.000 € | 8.434,26 € | 14.233,23 € | 5.798,97 € | 14,06 % |
| 80.000 € | 14.419,26 € | 22.464,37 € | 8.045,11 € | 18,02 % |
| 100.000 € | 21.096,66 € | 30.864,37 € | 9.767,71 € | 21,10 % |
| 120.000 € | 28.466,46 € | 39.264,37 € | 10.797,91 € | 23,72 % |
| 150.000 € | 40.728,74 € | 51.864,37 € | 11.135,63 € | 27,15 % |
Splittingtarif und Soli: warum die doppelte Freigrenze zusätzlich spart
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuer, fällt aber erst oberhalb einer Freigrenze an. 2026 liegt sie bei 20.350 Euro Einkommensteuer im Grundtarif und 40.700 Euro im Splitting. Darüber folgt eine Milderungszone, in der der Soli höchstens 11,9 Prozent des übersteigenden Betrags ausmacht. Für den Alleinverdiener mit 100.000 Euro bedeutet das: einzeln 1.251,21 Euro Soli, im Splitting keinen. Der gesamte Vorteil steigt damit auf 11.018,92 Euro. Bei 150.000 Euro zahlt das Paar im Splitting erst 3,42 Euro Soli, einzeln wären es 2.852,54 Euro.
Grenzsteuersatz im Ehegattensplitting: was ein zusätzlicher Euro kostet
Im Splitting gilt für beide Partner derselbe Grenzsteuersatz, nämlich der Satz auf das halbe Gesamteinkommen. Bei 60.000 Euro gemeinsamem Einkommen sind das 28,20 Prozent. Einzeln veranlagt hätte der Alleinverdiener mit 60.000 Euro einen Grenzsteuersatz von 38,58 Prozent. Umgekehrt steigt der Grenzsteuersatz des geringer verdienenden Partners: Bei 40.000 und 20.000 Euro zahlt Partner B einzeln 24,74 Prozent auf den letzten Euro, im Splitting 28,20 Prozent. Das ist der Grund, warum sich ein Zuverdienst des zweiten Partners im Splitting weniger lohnt, als es der Einzeltarif vermuten lässt. Für die Planung eines Wiedereinstiegs nach der Elternzeit oder einer Teilzeitaufstockung ist deshalb der gemeinsame Grenzsteuersatz die richtige Größe, nicht der Einzelsatz des Partners, der mehr arbeiten möchte.
Steuervorteile der Heirat mit Kirchensteuer: ein Rechenbeispiel
Ein Paar verdient 52.000 und 18.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und zahlt 8 Prozent Kirchensteuer. Einzeln fallen 11.257,61 und 1.083,12 Euro Einkommensteuer an, zusammen 12.340,73 Euro. Im Splitting sind es 11.340,22 Euro. Der Splittingvorteil beträgt 1.000,51 Euro. Weil die Kirchensteuer auf die niedrigere Einkommensteuer berechnet wird, sinkt sie von 987,26 auf 907,22 Euro. Die Gesamtersparnis liegt bei 1.080,55 Euro im Jahr.
Beim Alleinverdiener mit 60.000 Euro und 9 Prozent Kirchensteuer sinkt die Gesamtlast von 15.514,22 auf 9.193,34 Euro, eine Ersparnis von 6.320,88 Euro.
Plausibilitätsprüfung für den Splittingvorteil
Zwei Kontrollen helfen, ein Ergebnis einzuordnen. Erstens: Bei gleich hohen Einkommen muss der Vorteil null sein. Zeigt eine Rechnung etwas anderes, sind Soli oder Kirchensteuer in unterschiedlicher Weise einbezogen. Zweitens: Der Vorteil in der Einkommensteuer kann 2026 unterhalb eines gemeinsamen Einkommens von 277.825 Euro nicht über 11.135,63 Euro steigen. Dieser Höchstwert gilt, sobald die Hälfte des Einkommens in der Proportionalzone mit 42 Prozent liegt, also ab rund 140.000 Euro Alleinverdienst.
Typische Fehler beim Ehegattensplitting Rechner
- Brutto statt zvE: Der Rechner erwartet das zu versteuernde Einkommen. Ein Jahresbrutto von 60.000 Euro ergibt nach Pauschbeträgen und Vorsorgeaufwendungen deutlich weniger. Die Hilfsrechnung im Einkommensteuer-Rechner zeigt den Weg vom Brutto zum zvE.
- Steuerklassen mit Steuertarif verwechseln: Die Kombination 3/5 oder 4/4 regelt nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Abgerechnet wird mit der Jahressteuer nach dem Splittingtarif. Was die Wahl für das Monatsnetto bedeutet, zeigt der Gehaltsrechner.
- Elterngeld vergessen: Lohnersatzleistungen sind steuerfrei, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz. Wer das Elterngeld im Jahr der Geburt bezieht, sollte das bei der Planung berücksichtigen.
Zusammenveranlagung und Kapitalerträge
Neben dem Tarif verdoppelt die Zusammenveranlagung den Sparerpauschbetrag auf 2.000 Euro. Zinsen und Dividenden unterliegen allerdings meist der Abgeltungsteuer und nicht dem Splittingtarif. Wie viel auf Kapitalerträge anfällt, berechnet der Kapitalertragsteuer-Rechner. Der gemeinsame Pauschbetrag lässt sich frei zwischen den Partnern aufteilen: Hat ein Partner kaum Erträge, kann der andere mehr als 1.000 Euro steuerfrei vereinnahmen, sofern beide einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen. Bei getrennter Veranlagung steht jedem Partner nur sein eigener Pauschbetrag von 1.000 Euro zu, ein ungenutzter Rest verfällt dann.
Splittingvorteil: drei Punkte, die Ehepaare oft falsch einschätzen
- 01 Der Splittingvorteil entsteht nur, wenn die Einkommen ungleich verteilt sind. Bei 30.000 und 30.000 Euro liegt er bei null, bei 60.000 und 0 Euro bei 5.798,97 Euro. Rechnen Sie Ihre tatsächliche Aufteilung durch, statt von Pauschalwerten auszugehen.
- 02 Die Steuerklassen 3 und 5 verändern nur den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht die Jahressteuer. Wer 3/5 wählt, muss eine Steuererklärung abgeben und sollte mit einer Nachzahlung rechnen, wenn die Aufteilung nicht zur Einkommensverteilung passt.
- 03 Auch der Solidaritätszuschlag profitiert: Die Freigrenze verdoppelt sich im Splitting auf 40.700 Euro Einkommensteuer. Bei 100.000 Euro Alleinverdienst fallen einzeln 1.251,21 Euro Soli an, zusammen veranlagt keiner.
Häufige Fragen zu Splittingtarif und Zusammenveranlagung
Wie funktioniert das Ehegattensplitting? expand_more
Wo finde ich die Splittingtabelle 2026? expand_more
Wie hoch ist der maximale Splittingvorteil 2026? expand_more
Gilt die Splittingtabelle auch für Rentner? expand_more
Lohnt sich das Splitting bei gleichem Einkommen? expand_more
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