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Ehevertrag Kostenrechner — Notarkosten nach GNotKG berechnen

Ehevertrag Kostenrechner: Berechnen Sie die Notarkosten für Ihren Ehevertrag — mit Gütertrennung, Versorgungsausgleich und Unterhaltsverzicht nach der Gebührentabelle B des GNotKG.

Ehepartner 1

Reinvermögen (§ 100 GNotKG): 50.000,00 €

Ehepartner 2

Reinvermögen (§ 100 GNotKG): 30.000,00 €

Gütertrennung / Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Grundregelung (2,0-fache Gebühr)

Pflicht

Versorgungsausgleich ausschließen

Zusätzlich 0,5-fache Gebühr

Unterhaltsverzicht / -begrenzung

Zusätzlich 0,5-fache Gebühr

Gesamtkosten (brutto)

545,02 €

Notargebühren (netto)

458,00 €

Geschäftswert

80.000,00 €

Kostenaufstellung (GNotKG)
1,0-fache Gebühr (Tabelle B, GW 80.000,00 €)219,00 €
Beurkundung Güterstand (2,0-fache Gebühr)438,00 €
Gebühren gesamt438,00 €
Auslagenpauschale (Post/Telekom)20,00 €
Zwischensumme (netto)458,00 €
Umsatzsteuer (19 %)87,02 €
Gesamtkosten (brutto)545,02 €

Berechnung nach Gebührentabelle B, Anlage 2 GNotKG (Stand 2024). Vereinfachte Darstellung — bei komplexen Vertragsinhalten können zusätzliche Gebühren anfallen. Anwaltskosten für die Beratung sind nicht enthalten. Verbindlich ist die Kostenrechnung des Notars.

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Die Notarkosten sind der kleinere Teil
Was ein Ehevertrag kostet, richtet sich nach dem Geschäftswert. Was er regeln soll, entscheidet sich davor.
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Ehevertrag-Kosten berechnen — Schritt für Schritt

  1. Vermögen beider Partner eingeben — Tragen Sie das Bruttovermögen und die Verbindlichkeiten beider Ehepartner ein. Zum Vermögen zählen Immobilien, Geldanlagen, Wertpapiere und wertvoller Besitz. Der Rechner berechnet automatisch das Reinvermögen nach § 100 GNotKG.

  2. Vertragsinhalte wählen — Die Güterstandsregelung ist Pflichtbestandteil jedes Ehevertrags. Optional können Sie zusätzlich den Versorgungsausgleich ausschließen und einen Unterhaltsverzicht vereinbaren. Jede zusätzliche Regelung erhöht die Gebühren.

  3. Kosten ablesen — Der Rechner zeigt die Gesamtkosten inklusive Mehrwertsteuer, aufgeschlüsselt in Beurkundungsgebühr, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Die Berechnung folgt exakt der Gebührentabelle B des GNotKG.

Ehevertrag Kosten — was Sie wissen müssen

Ein Ehevertrag muss in Deutschland notariell beurkundet werden (§ 1408 BGB). Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und nicht verhandelbar — sie richten sich nach dem Geschäftswert und der Gebührentabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG).

Der Geschäftswert entspricht dem Reinvermögen beider Ehepartner zusammen. Verbindlichkeiten werden abgezogen, aber maximal bis zur Hälfte des Bruttovermögens. Wer also 100.000 € Vermögen und 80.000 € Schulden hat, wird mit 50.000 € (= 50 % von 100.000 €) bewertet, nicht mit 20.000 €.

Für die Beurkundung des Güterstandsvertrags fällt die 2,0-fache Gebühr an. Werden zusätzlich Versorgungsausgleich oder Unterhalt geregelt, kommen jeweils weitere Gebühren hinzu. Die Gesamtkosten liegen typischerweise zwischen 300 € (geringes Vermögen) und 4.000 € (hohes Vermögen).

Der Ehevertrag Kostenrechner berechnet die Notarkosten nach der offiziellen Gebührentabelle B des GNotKG. Geben Sie das Vermögen beider Partner ein, wählen Sie die gewünschten Vertragsinhalte und erhalten Sie eine transparente Kostenaufstellung inklusive Mehrwertsteuer.

3 Tipps: Ehevertrag-Kosten verstehen

  • Vermögen realistisch angeben: Der Geschäftswert bestimmt die Gebühren. Überhöhte Angaben kosten unnötig mehr — zu niedrige können die Wirksamkeit gefährden.
  • Klauseln gezielt wählen: Nicht jeder Ehevertrag braucht alle Regelungen. Jede zusätzliche Klausel kostet extra — besprechen Sie mit dem Notar, was für Ihre Situation sinnvoll ist.
  • Vor der Hochzeit abschließen: Ein Ehevertrag vor der Ehe ist rechtlich einfacher durchzusetzen und bei späteren Streitigkeiten weniger anfechtbar.

Wie der Notar den Geschäftswert ermittelt

Die Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert, nicht nach dem Aufwand. Nach § 100 GNotKG ist das das Reinvermögen beider Ehepartner zusammen. Schulden werden abgezogen, allerdings höchstens bis zur Hälfte des Bruttovermögens.

Wer 300.000 Euro Immobilienvermögen und 200.000 Euro Restschuld hat, kommt also nicht auf 100.000 Euro Geschäftswert, sondern auf 150.000. Diese Deckelung überrascht regelmäßig und ist der häufigste Grund, warum die tatsächliche Rechnung höher ausfällt als erwartet.

Warum die notarielle Beurkundung zwingend ist

§ 1408 Abs. 2 BGB verlangt die Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Partner. Eine privatschriftliche Vereinbarung über Güterstand oder Versorgungsausgleich ist unwirksam — auch wenn beide sie unterschrieben haben.

Der Formzwang ist kein Selbstzweck. Er soll übereilte Verzichte verhindern und sicherstellen, dass beide Seiten die Tragweite verstehen. Der Notar ist dabei zur neutralen Belehrung beider Seiten verpflichtet, nicht zur Interessenvertretung einer Seite.

Die drei Kernbereiche eines Ehevertrags

Geregelt werden üblicherweise Güterstand, Versorgungsausgleich und nachehelicher Unterhalt. Jeder Bereich lässt sich einzeln gestalten — ein Ehevertrag muss nicht alle drei erfassen.

Diese Trennung ist wichtig, weil die drei Bereiche rechtlich unterschiedlich fest sind. Am Güterstand lässt sich am meisten ändern, beim Unterhalt am wenigsten.

Modifizierte Zugewinngemeinschaft statt Gütertrennung

Gütertrennung wird häufig gewünscht und ist selten die beste Lösung. Sie beseitigt den Zugewinnausgleich vollständig — und damit auch erbschaftsteuerliche Vorteile, die die Zugewinngemeinschaft bietet.

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist meist passgenauer: Der gesetzliche Güterstand bleibt bestehen, einzelne Positionen werden herausgenommen. Typisch ist die Herausnahme eines Unternehmens oder einer geerbten Immobilie, während das übrige Vermögen weiter dem Ausgleich unterliegt.

Versorgungsausgleich: was ausgeschlossen werden kann

Der Versorgungsausgleich teilt die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Er lässt sich ausschließen oder modifizieren, unterliegt dabei aber der gerichtlichen Kontrolle.

Kritisch wird es, wenn ein Partner wegen Kindererziehung beruflich zurücksteckt und zugleich auf den Ausgleich verzichtet. Genau diese Konstellation halten Gerichte häufig für unwirksam — weil die Belastung einseitig verteilt ist.

Wann ein Ehevertrag unwirksam sein kann

Der Bundesgerichtshof prüft Eheverträge zweistufig: bei Abschluss auf Sittenwidrigkeit, bei Scheidung zusätzlich darauf, ob die Berufung darauf treuwidrig wäre.

Je näher eine Regelung am Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts liegt, desto eher fällt sie. Am wenigsten disponibel ist der Betreuungsunterhalt für gemeinsame Kinder, danach folgen Alters- und Krankheitsunterhalt sowie der Versorgungsausgleich. Der Zugewinnausgleich ist am ehesten abdingbar.

Riskant sind vor allem Verträge, die kurz vor der Hochzeit unterzeichnet werden, wenn ein Partner schwanger ist oder ein deutliches wirtschaftliches Gefälle besteht.

Sind die Notarkosten absetzbar?

In aller Regel nicht — sie zählen zur privaten Lebensführung. Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn der Vertrag überwiegend dem Schutz eines Betriebs dient. Dann können die Kosten anteilig Betriebsausgaben sein.

Da die Abgrenzung im Einzelfall schwierig ist und der Anteil begründet werden muss, gehört diese Frage vor der Beurkundung geklärt, nicht danach.

Ehevertrag: worauf Sie vorher achten sollten

  1. 01 Vermögen realistisch angeben: Der Geschäftswert bestimmt die Gebühren. Überhöhte Angaben kosten unnötig mehr — aber zu niedrige Angaben können Probleme bei der Wirksamkeit verursachen.
  2. 02 Klauseln gezielt wählen: Nicht jeder Ehevertrag braucht alle Regelungen. Überlegen Sie mit Ihrem Notar, welche Klauseln für Ihre Situation sinnvoll sind — jede zusätzliche Regelung kostet extra.
  3. 03 Ehevertrag vor der Hochzeit schließen: Vor der Ehe abgeschlossene Verträge sind rechtlich einfacher durchzusetzen als nachträgliche Änderungen.

Häufige Fragen zu Ehevertrag und Notarkosten

Was kostet ein Ehevertrag beim Notar? expand_more
Die Kosten richten sich nach dem Reinvermögen beider Ehepartner. Bei 80.000 € Gesamtvermögen liegen die Notarkosten bei ca. 540 € brutto. Bei 200.000 € sind es ca. 1.060 €. Hinzu kommen ggf. Gebühren für Versorgungsausgleich und Unterhaltsverzicht.
Wie berechnet der Notar den Geschäftswert? expand_more
Der Geschäftswert ergibt sich aus dem Reinvermögen beider Ehepartner (§ 100 GNotKG). Verbindlichkeiten werden abgezogen, aber maximal 50 % des Bruttovermögens. Das Reinvermögen beider Partner wird addiert.
Muss ein Ehevertrag notariell beurkundet werden? expand_more
Ja, ein Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er von einem Notar beurkundet wird (§ 1408 Abs. 2 BGB). Private schriftliche Vereinbarungen sind rechtlich unwirksam.
Was regelt ein Ehevertrag typischerweise? expand_more
Die drei Kernbereiche sind: Güterstand (Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft), Versorgungsausgleich (Ausschluss oder Modifikation der Rentenanwartschaften) und nachehelicher Unterhalt (Verzicht oder Begrenzung).
Kann ich die Notarkosten von der Steuer absetzen? expand_more
Grundsätzlich nein — Notarkosten für einen Ehevertrag sind Kosten der privaten Lebensführung. Ausnahme: Wenn der Ehevertrag primär zum Schutz eines Betriebsvermögens dient, können die Kosten als Betriebsausgaben absetzbar sein.
Kommen neben den Notarkosten weitere Kosten hinzu? expand_more
Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, beide Seiten neutral zu beraten. Wenn Sie zusätzlich einen eigenen Anwalt hinzuziehen, fallen dessen Kosten separat an. Das ist aber nicht verpflichtend.

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Vom Kostenrahmen zum Inhalt

Güterstand, Versorgungsausgleich und Unterhalt lassen sich sehr unterschiedlich gestalten.

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