Steuerrechner 2026: Einkommensteuer, Grenzsteuersatz und Soli berechnen
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Der Steuerrechner 2026 berechnet die Einkommensteuer auf Ihr zu versteuerndes Einkommen nach dem Tarif des § 32a EStG. Bis 12.348 Euro bleibt das Einkommen 2026 steuerfrei, bei 40.000 Euro fallen im Grundtarif 7.209,63 Euro an. Der Rechner zeigt Grund- und Splittingtarif, Grenz- und Durchschnittssteuersatz, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer und hilft mit einer Hilfsrechnung, das zu versteuernde Einkommen aus dem Jahresbrutto abzuschätzen. Stand 2026.
Einkommensteuer 2026
8.835,71 €
auf 45.000 € zu versteuerndes Einkommen
Grenzsteuersatz
33,4 %
auf den nächsten Euro
Durchschnittssteuersatz
19,6 %
Einkommensteuer ÷ Einkommen
Solidaritätszuschlag
0,00 €
Kirchensteuer
0,00 €
Gesamtbelastung
8.835,71 €
19,6 %, 736,31 € im Monat
Netto nach Steuern
36.164,29 €
Tarifzonen 2026 (Grundtarif, § 32a EStG)
| Zone | Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz | Bezeichnung |
|---|---|---|---|
| 1 | 0 bis 12.348 € | 0 % | Grundfreibetrag, steuerfrei |
| 2 | 12.349 bis 17.799 € | 14 % bis ca. 24 % | Erste Progressionszone |
| 3 | 17.800 bis 69.878 € | ca. 24 % bis 42 % | Zweite Progressionszone |
| 4 | 69.879 bis 277.825 € | 42 % | Proportionalzone (Spitzensteuersatz) |
| 5 | ab 277.826 € | 45 % | Reichensteuer |
Rechtsgrundlage: § 32a EStG (Tarif 2026), § 3 und § 4 SolzG, § 51a EStG. Der Solidaritätszuschlag von 5,5 % fällt 2026 erst ab einer Einkommensteuer von 20.350 € (Splitting 40.700 €) an, in der Milderungszone höchstens 11,9 % des übersteigenden Betrags. Für Soli und Kirchensteuer werden Kinderfreibeträge abgezogen. Die Schätzung aus dem Brutto nutzt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € und den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 €; die Vorsorgeaufwendungen sind ein Näherungswert für Arbeitnehmer. Nicht enthalten: außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuer selbst, Progressionsvorbehalt. Stand 2026, ohne Gewähr.
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Mehr Infos baldEinkommensteuer 2026: steuerfrei bis 12.348 Euro, danach steigt der Satz von 14 auf 42 Prozent
Der Einkommensteuertarif ist in fünf Zonen gegliedert. Das zu versteuernde Einkommen bis zum Grundfreibetrag bleibt steuerfrei. Danach steigt der Grenzsteuersatz in zwei Progressionszonen von 14 auf 42 Prozent, bleibt dann konstant und springt für sehr hohe Einkommen auf 45 Prozent. Alle Zahlen auf dieser Seite stammen aus dem Rechner, Tarif nach § 32a EStG, Stand 2026. Eine individuelle Steuerberatung ersetzt der Rechner nicht.
Tarifzonen der Einkommensteuer 2026 im Grundtarif
| Zone | Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz | Bezeichnung |
|---|---|---|---|
| 1 | 0 bis 12.348 € | 0 % | Grundfreibetrag, steuerfrei |
| 2 | 12.349 bis 17.799 € | 14 % bis ca. 24 % | Erste Progressionszone |
| 3 | 17.800 bis 69.878 € | ca. 24 % bis 42 % | Zweite Progressionszone |
| 4 | 69.879 bis 277.825 € | 42 % | Proportionalzone, Spitzensteuersatz |
| 5 | ab 277.826 € | 45 % | Reichensteuer |
Wichtig für das Verständnis: Jeder Satz gilt nur für den Teil des Einkommens, der in der jeweiligen Zone liegt. Wer die Grenze zum Spitzensteuersatz überschreitet, zahlt 42 Prozent nur auf die Euro oberhalb von 69.878 Euro, nicht auf das gesamte Einkommen.
Steuersätze nach Einkommen: Grund- und Splittingtarif im Vergleich
Die folgende Tabelle zeigt die Einkommensteuer 2026 für typische Werte des zu versteuernden Einkommens, ohne Kirchensteuer und ohne Kinder.
| zvE | Steuer Grundtarif | Grenzsatz | Durchschnitt | Soli | Steuer Splitting | Grenzsatz | Durchschnitt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 20.000 € | 1.570,84 € | 24,74 % | 7,85 % | 0 € | 0,00 € | 0 % | 0 % |
| 40.000 € | 7.209,63 € | 31,65 % | 18,02 % | 0 € | 3.141,68 € | 24,74 % | 7,85 % |
| 60.000 € | 14.233,23 € | 38,58 % | 23,72 % | 0 € | 8.434,26 € | 28,18 % | 14,06 % |
| 80.000 € | 22.464,37 € | 42,00 % | 28,08 % | 251,61 € | 14.419,26 € | 31,66 % | 18,02 % |
| 120.000 € | 39.264,37 € | 42,00 % | 32,72 % | 2.159,54 € | 28.466,46 € | 38,58 % | 23,72 % |
Im Splittingtarif fällt bei keinem dieser Werte Soli an, weil die Freigrenze dort bei 40.700 Euro Einkommensteuer liegt. Wie viel ein Ehepaar durch die Zusammenveranlagung spart, zeigt der Ehegattensplitting-Rechner für jede Aufteilung der beiden Einkommen.
Zu versteuerndes Einkommen berechnen: vom Brutto zum zvE
Der Tarif setzt am zu versteuernden Einkommen an, kurz zvE. Für Arbeitnehmer ergibt es sich vereinfacht so: Jahresbrutto minus Werbungskosten, mindestens die Arbeitnehmer-Pauschale von 1.230 Euro, minus Sonderausgaben, mindestens 36 Euro, minus Vorsorgeaufwendungen für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Der zvE-Rechner in der Hilfsrechnung schätzt die Vorsorgeaufwendungen aus den Arbeitnehmeranteilen 2026.
| Jahresbrutto | Werbungskosten | Sonderausgaben | Vorsorge (geschätzt) | zvE |
|---|---|---|---|---|
| 40.000 € | 1.230 € | 36 € | 7.800 € | 30.934 € |
| 55.000 € | 1.230 € | 36 € | 10.725 € | 43.009 € |
Was bedeutet zu versteuerndes Einkommen also im Alltag? Es ist der Betrag, der nach allen Abzügen übrig bleibt und auf den das Finanzamt den Tarif anwendet. Im Steuerbescheid steht er als eigene Zeile. Wer dort nachschaut, kann den Wert direkt in den Rechner übernehmen und die festgesetzte Steuer nachprüfen. Bei Ehepaaren steht dort das gemeinsame zvE beider Partner.
Weitere Abzüge wie Unterhaltsleistungen, Spenden oder außergewöhnliche Belastungen senken das zvE zusätzlich. Tragen Sie diese über das Feld für Sonderausgaben oder direkt beim zvE ein.
Grenzsteuersatz berechnen: was vom nächsten Euro übrig bleibt
Der Grenzsteuersatz ist die wichtigste Zahl für Entscheidungen: Lohnt sich eine Gehaltserhöhung, eine Überstunde, eine abzugsfähige Ausgabe? Der Rechner ermittelt ihn aus dem Tarif rund um Ihr zvE. Bei 40.000 Euro im Grundtarif liegt er bei 31,65 Prozent, bei 80.000 Euro bei 42 Prozent. Ein Durchschnittssteuersatz von 18,02 Prozent bei 40.000 Euro bedeutet dagegen nur, dass insgesamt knapp ein Fünftel des zvE an Einkommensteuer anfällt.
Für Einmalzahlungen wie eine Abfindung gilt eine Sonderregel, die Fünftelregelung. Den Effekt zeigt der Abfindungsrechner.
Soli-Freigrenze 2026: ab welchem Einkommen der Zuschlag beginnt
Seit 2021 zahlt die große Mehrheit keinen Solidaritätszuschlag mehr. 2026 liegt die Freigrenze bei 20.350 Euro Einkommensteuer im Grundtarif. Der Rechner zeigt, wo das im zvE liegt und wie die Milderungszone wirkt:
- 70.000 Euro zvE: 18.264,37 Euro Einkommensteuer, kein Soli
- 75.000 Euro zvE: 20.364,37 Euro Einkommensteuer, 1,71 Euro Soli
- 80.000 Euro zvE: 22.464,37 Euro Einkommensteuer, 251,61 Euro Soli
- 90.000 Euro zvE: 26.664,37 Euro Einkommensteuer, 751,41 Euro Soli
- 100.000 Euro zvE: 30.864,37 Euro Einkommensteuer, 1.251,21 Euro Soli
Kinder senken die Bemessungsgrundlage für Soli und Kirchensteuer. Der Rechner zieht dafür 9.756 Euro je Kind bei Zusammenveranlagung ab, bei Einzelveranlagung die Hälfte.
Praxisbeispiel: Steuer auf 55.000 Euro Brutto mit Kirchensteuer
Eine ledige Angestellte verdient 55.000 Euro brutto und zahlt 9 Prozent Kirchensteuer. Die Hilfsrechnung ergibt ein zvE von 43.009 Euro. Darauf fallen 8.177,83 Euro Einkommensteuer an. Der Grenzsteuersatz beträgt 32,70 Prozent, der Durchschnittssteuersatz 19,01 Prozent. Soli entsteht nicht, die Kirchensteuer liegt bei 736,00 Euro. Die Gesamtbelastung beträgt 8.913,83 Euro im Jahr oder 742,82 Euro im Monat. Nach Steuern bleiben vom zvE 34.095,17 Euro. Was davon nach Sozialabgaben monatlich auf dem Konto ankommt, rechnet der Gehaltsrechner aus.
Ein Ehepaar mit 120.000 Euro zvE, zwei Kindern und 9 Prozent Kirchensteuer zahlt 28.466,46 Euro Einkommensteuer. Wegen der Kinderfreibeträge sinkt die Bemessungsgrundlage für die Zuschläge auf 100.488 Euro, die Kirchensteuer beträgt 1.914,14 statt 2.561,98 Euro ohne Kinder.
Einkommensteuer 2026 und 2025: was sich geändert hat
Zum Jahreswechsel stieg der Grundfreibetrag von 12.096 auf 12.348 Euro, die Zonengrenzen wurden ebenfalls angehoben. Bei 40.000 Euro zvE sinkt die Steuer dadurch von 7.320,82 auf 7.209,63 Euro, bei 80.000 Euro von 22.688,08 auf 22.464,37 Euro. Die Soli-Freigrenze stieg von 19.950 auf 20.350 Euro. Der Rechner kann beide Jahre berechnen, etwa für eine Steuererklärung 2025.
Plausibilitätsprüfung und typische Fehler beim Steuerrechner
Zur Kontrolle hilft eine Faustregel: Bis 20.000 Euro zvE liegt die Einkommensteuer im Grundtarif unter 8 Prozent, bei 60.000 Euro knapp unter einem Viertel, bei 120.000 Euro bei knapp einem Drittel. Die häufigsten Fehler:
- Brutto als zvE eingeben: Das überschätzt die Steuer deutlich. Bei 40.000 Euro Brutto liegt das zvE nur bei 30.934 Euro, die Steuer bei 4.481,98 statt 7.209,63 Euro.
- Grenz- mit Durchschnittssatz verwechseln: 42 Prozent Spitzensteuersatz heißt nicht, dass 42 Prozent des Einkommens weggehen.
- Rente vergessen: Bei Rentnern ist nur der steuerpflichtige Anteil der Rente Teil des zvE. Wie viel das ist, zeigt der Rente-Brutto-Netto-Rechner.
- Kapitalerträge doppelt: Zinsen und Dividenden sind mit der Abgeltungsteuer meist abgegolten und gehören nicht ins zvE. Die Steuer darauf rechnet der Kapitalertragsteuer-Rechner separat aus.
Einkommensteuer 2026: drei Zahlen, die Sie kennen sollten
- 01 Der Grenzsteuersatz zeigt, was Werbungskosten wirklich bringen. Bei 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Grundtarif liegt er bei 38,58 Prozent: Jeder zusätzlich abgesetzte Euro spart dort rund 39 Cent Einkommensteuer.
- 02 Die Arbeitnehmer-Pauschale von 1.230 Euro zieht das Finanzamt automatisch ab. Belege lohnen sich erst, wenn Ihre Werbungskosten darüber liegen, etwa durch einen langen Arbeitsweg oder ein häusliches Arbeitszimmer.
- 03 Den Soli zahlen 2026 nur Alleinstehende mit mehr als 20.350 Euro Einkommensteuer. Wer knapp darüber liegt, zahlt wegen der Milderungszone nur einen kleinen Teil: bei 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen 1,71 Euro.
Häufige Fragen zu Grundfreibetrag, zvE und Steuersätzen 2026
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026? expand_more
Wie berechne ich das zu versteuernde Einkommen? expand_more
Was ist der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz? expand_more
Ab wann zahlt man den Spitzensteuersatz? expand_more
Wie viel Soli zahle ich 2026? expand_more
Wie viel Einkommensteuer zahlt man bei 50.000 Euro? expand_more
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