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Erwerbsminderungsrente 2026 berechnen: Formel, Abschlag und Hinzuverdienst

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Die Erwerbsminderungsrente 2026 ergibt sich aus Entgeltpunkten mal Zugangsfaktor mal Rentenartfaktor mal Rentenwert von 42,52 Euro; mit 30 Entgeltpunkten und vollem Abschlag von 10,8 Prozent sind das 1.137,84 Euro brutto im Monat. Der Rechner berücksichtigt die Zurechnungszeit bis 66 Jahre und 3 Monate, unterscheidet volle und teilweise Erwerbsminderung und zeigt Ihre Hinzuverdienstgrenze für 2026. Die Entgeltpunkte finden Sie in Ihrer Renteninformation.

menu_book Ausführlicher Ratgeber: Erwerbsminderungsrente erklärt

Brutto-EM-Rente im Monat

1.446,00 €

17.351,99 € im Jahr

Abschlag

− 10,8 %

36 Monate vor 65, 175,08 € im Monat

Hinzuverdienstgrenze 2026

20.763,75 €

im Jahr, rund 1.730,31 € im Monat

Entgeltpunkte gesamt

38,13

28 eigene + 10,13 aus Zurechnungszeit

Zurechnungszeit

135 Monate

bis 66 Jahre und 3 Monate

Rentenformel

38,13 × 0,892 × 1

× 42,52 € Rentenwert

Rechtsgrundlage: §§ 43, 64, 77 und 253a SGB VI. Rentenformel: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert (42,52 € ab 1. Juli 2026). Beginnt die Rente vor dem 65. Geburtstag, sinkt der Zugangsfaktor um 0,3 % je Monat, höchstens um 10,8 %. Die Zurechnungszeit bei Rentenbeginn 2026 reicht bis 66 Jahre und 3 Monate und wird mit dem bisherigen Durchschnitt an Entgeltpunkten je Jahr bewertet. Hinzuverdienstgrenze 2026: 20.763,75 € (voll) bzw. mindestens 41.527,50 € (teilweise) im Jahr; darüber werden 40 % angerechnet. Brutto vor Kranken- und Pflegeversicherung und Steuer. Stand 2026, ohne Gewähr.

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Erwerbsminderungsrente 2026: Entgeltpunkte mal 42,52 Euro, abzüglich bis zu 10,8 Prozent

Die Erwerbsminderungsrente, oft EM-Rente oder früher EU-Rente genannt, folgt derselben Rentenformel wie die Altersrente. Der Unterschied liegt in zwei Stellschrauben: Die Zurechnungszeit schreibt Ihnen fiktive Beitragsjahre gut, und der Abschlag kürzt die Rente fast immer um den Höchstsatz. Alle Werte auf dieser Seite gelten Stand 2026, der Rentenwert ab dem 1. Juli 2026. Verbindlich ist nur der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Berechnung der Erwerbsminderungsrente: die Rentenformel Schritt für Schritt

Die Monatsrente ergibt sich aus vier Faktoren:

Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert

  • Entgeltpunkte: Ein Jahr mit Durchschnittsverdienst bringt einen Punkt. Hinzu kommen die Punkte aus der Zurechnungszeit.
  • Zugangsfaktor: 1,0 ohne Abschlag, je Monat vor dem 65. Geburtstag 0,003 weniger, höchstens bis 0,892.
  • Rentenartfaktor: 1,0 bei voller, 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderung.
  • Aktueller Rentenwert: 42,52 Euro seit dem 1. Juli 2026.

Voll erwerbsgemindert ist, wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann; teilweise erwerbsgemindert, wer drei bis unter sechs Stunden schafft.

Erwerbsminderungsrente Höhe: Tabelle nach Entgeltpunkten

Die folgende Tabelle zeigt die Bruttorente bei Rentenbeginn mit 50 Jahren, also mit vollem Abschlag von 10,8 Prozent. Die Entgeltpunkte sind hier bereits die Gesamtsumme einschließlich Zurechnungszeit.

Entgeltpunkte gesamtvolle EM-Rente ohne AbschlagAbschlag 10,8 %volle EM-Rente bruttoteilweise EM-Rente brutto
20850,40 €91,84 €758,56 €379,28 €
301.275,60 €137,76 €1.137,84 €568,92 €
401.700,80 €183,69 €1.517,11 €758,56 €

Auf das Jahr gerechnet ergibt die volle Rente mit 30 Entgeltpunkten 13.654,02 Euro brutto, mit 40 Entgeltpunkten 18.205,36 Euro. Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist exakt halb so hoch wie die volle bei gleichen Punkten.

Abschlag bei der Erwerbsminderungsrente: warum fast alle 10,8 Prozent tragen

Der Abschlag bemisst sich am Abstand zum 65. Geburtstag. Je Monat beträgt er 0,3 Prozent, die Obergrenze liegt bei 36 Monaten und damit 10,8 Prozent. Wer vor dem 62. Geburtstag erwerbsgemindert wird, und das ist die große Mehrheit, erhält den vollen Abschlag. Ein Unterschied entsteht nur bei spätem Rentenbeginn. Beispiel mit 30 Entgeltpunkten:

Rentenbeginn mitAbschlagsmonateAbschlagZugangsfaktorvolle EM-Rente brutto
60 Jahren3610,8 %0,8921.137,84 €
62 Jahren3610,8 %0,8921.137,84 €
63 Jahren247,2 %0,9281.183,76 €
64 Jahren123,6 %0,9641.229,68 €

Der Abschlag bleibt dauerhaft bestehen, auch wenn die Erwerbsminderungsrente später in eine Altersrente übergeht.

Zurechnungszeit 2026: wie jüngere Versicherte auf mehr Entgeltpunkte kommen

Ohne Zurechnungszeit hätte eine 45-Jährige mit 20 Entgeltpunkten nur eine sehr kleine Rente. Die Zurechnungszeit reicht bei Rentenbeginn 2026 bis zum Alter von 66 Jahren und 3 Monaten. Für diese Monate schreibt die Rentenversicherung Punkte nach Ihrem bisherigen Durchschnitt gut. Der Rechner setzt dafür vereinfacht die durchschnittlichen Entgeltpunkte je Jahr an, die Sie eingeben; die Rentenversicherung verwendet eine genauere Gesamtleistungsbewertung.

Falleigene EntgeltpunkteDurchschnitt je JahrZurechnungszeitPunkte aus Zurechnungvolle EM-Rente brutto
Beginn mit 45 Jahren200,8255 Monate17,001.403,33 €
Beginn mit 55 Jahren301,0135 Monate11,251.564,52 €

Im ersten Fall steigt die Summe auf 37 Entgeltpunkte, im zweiten auf 41,25.

Hinzuverdienstgrenze Erwerbsminderungsrente 2026

Die Grenzen hängen an der Bezugsgröße von 3.955 Euro im Monat. Bei voller Erwerbsminderung sind 3/8 der 14-fachen Bezugsgröße anrechnungsfrei, das ergibt 20.763,75 Euro im Kalenderjahr oder 1.730,31 Euro im Monatsschnitt. Bei teilweiser Erwerbsminderung sind es mindestens 6/8, also 41.527,50 Euro im Jahr oder 3.460,63 Euro im Monat. Wer darüber liegt, muss mit einer teilweisen Anrechnung auf die Rente rechnen. Bei voller Erwerbsminderung gilt außerdem die zeitliche Grenze: Eine Tätigkeit von drei Stunden täglich oder mehr kann den Anspruch selbst in Frage stellen.

Praxisbeispiel: EM-Rente berechnen mit 55 Jahren

Herr K. ist 55 Jahre alt und seit Monaten krankgeschrieben. Nach dem Ende des Krankengelds, das der Krankengeld-Rechner abschätzt, stellt er einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente. Seine Renteninformation weist 30 Entgeltpunkte aus, im Schnitt hat er einen Punkt pro Jahr erworben.

  1. Zurechnungszeit bis 66 Jahre und 3 Monate: 135 Monate, das bringt 11,25 zusätzliche Entgeltpunkte. Summe 41,25.
  2. Rente ohne Abschlag: 41,25 x 42,52 Euro = 1.753,95 Euro.
  3. Abschlag 10,8 Prozent, weil er deutlich vor 62 ist: minus 189,43 Euro.
  4. Volle Erwerbsminderungsrente brutto: 1.564,52 Euro im Monat, 18.774,28 Euro im Jahr.

Davon gehen noch Kranken- und Pflegeversicherung ab. Den Nettobetrag liefert der Rente-Brutto-Netto-Rechner.

EU-Rente berechnen: was aus der alten Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente wurde

Wer nach einem EU-Rente-Rechner sucht, meint heute die Erwerbsminderungsrente. Die frühere Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und die Rente wegen Berufsunfähigkeit wurden 2001 abgelöst. Seitdem zählt nicht mehr der erlernte Beruf, sondern allein, wie viele Stunden Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten können. Die Rechenlogik mit Entgeltpunkten, Zugangsfaktor und Rentenwert gilt für beide Begriffe gleich, deshalb können Sie hier dieselben Werte eingeben.

Für den Brutto-Netto-Schritt gilt bei der Erwerbsminderungsrente dasselbe wie bei der Altersrente: Die Rentenversicherung behält den Arbeitnehmeranteil zur Kranken- und Pflegeversicherung direkt ein, und je nach übrigen Einkünften fällt Einkommensteuer an. Beziehen Sie neben der Rente ein Gehalt aus einer Teilzeitstelle, zählt beides zusammen für die Steuer. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente ist diese Kombination der Regelfall, denn 568,92 Euro brutto bei 30 Entgeltpunkten sind allein kaum ausreichend. Wie sich ein reduziertes Gehalt entwickelt, zeigt der Teilzeit-Rechner des Portals.

EM-Rente im Kopf überschlagen

Als Faustformel gilt: Ein Entgeltpunkt bringt bei vollem Abschlag 37,93 Euro volle EM-Rente im Monat (42,52 Euro mal 0,892). Runden Sie für den Kopf auf 38 Euro. Mit 30 Punkten landen Sie also bei gut 1.100 Euro, mit 40 Punkten bei gut 1.500 Euro. Teilweise Erwerbsminderung halbiert das Ergebnis. Liefert der Rechner bei unter 62 Jahren einen Zugangsfaktor über 0,892, stimmt das eingegebene Alter nicht.

Häufige Irrtümer bei der Erwerbsminderungsrente

  • Nur eigene Punkte gezählt: Die Renteninformation zeigt oft nur die bisher erworbenen Punkte. Die Zurechnungszeit kommt hinzu; im Praxisbeispiel sind es 11,25 von 41,25 Entgeltpunkten.
  • Abschlag vergessen: Fast jede EM-Rente ist um 10,8 Prozent gekürzt.
  • Brutto für Netto gehalten: Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuer mindern den Betrag.
  • Hinzuverdienst monatlich statt jährlich betrachtet: Die Grenze gilt für das Kalenderjahr, einzelne Monate mit mehr Verdienst können ausgeglichen werden.
  • Hinterbliebene nicht bedacht: Verstirbt ein EM-Rentner, richtet sich die Witwenrente nach seiner Erwerbsminderungsrente.

Reicht die Rente nicht zum Leben, kommen ergänzende Leistungen in Betracht; eine erste Orientierung bietet der Bürgergeld-Rechner. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, darunter fünf Jahre Versicherungszeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren, entscheidet die Deutsche Rentenversicherung. Lassen Sie sich dort vor dem Antrag beraten.

Erwerbsminderungsrente: drei Hinweise vor dem Antrag

  1. 01 Holen Sie vor dem Antrag eine aktuelle Rentenauskunft ein. Darin stehen Ihre bisherigen Entgeltpunkte und eine Hochrechnung der Erwerbsminderungsrente, die bereits die Zurechnungszeit enthält.
  2. 02 Planen Sie den Hinzuverdienst mit Blick auf das Kalenderjahr. Bei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze 2026 bei 20.763,75 Euro im Jahr, bei teilweiser bei 41.527,50 Euro; ein Überschreiten führt zur Kürzung.
  3. 03 Prüfen Sie bei teilweiser Erwerbsminderung, ob Sie eine Teilzeitstelle finden können. Die halbe Rente allein reicht selten; mit 30 Entgeltpunkten sind es 568,92 Euro brutto.

Fragen zur Erwerbsminderungsrente 2026

Wie hoch ist eine Erwerbsminderungsrente 2026? expand_more
Das hängt von Ihren Entgeltpunkten ab. Mit 20 Entgeltpunkten ergibt die volle Erwerbsminderungsrente nach Abschlag 758,56 Euro brutto, mit 30 Entgeltpunkten 1.137,84 Euro und mit 40 Entgeltpunkten 1.517,11 Euro, jeweils Stand 1. Juli 2026. Die Zurechnungszeit erhöht die Punkte bei jüngeren Versicherten deutlich.
Wie wird die Erwerbsminderungsrente berechnet? expand_more
Die Rentenversicherung multipliziert die Entgeltpunkte einschließlich Zurechnungszeit mit dem Zugangsfaktor, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert. Der Zugangsfaktor sinkt um 0,003 je Monat vor dem 65. Geburtstag, höchstens auf 0,892. Der Rentenartfaktor beträgt 1,0 bei voller und 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderung. Der Rentenwert liegt seit Juli 2026 bei 42,52 Euro.
Wie hoch ist der Abschlag bei der EM-Rente? expand_more
0,3 Prozent für jeden Monat, den die Rente vor dem 65. Geburtstag beginnt, höchstens 10,8 Prozent. Das Maximum ist nach 36 Monaten erreicht, also bei Rentenbeginn vor dem 62. Geburtstag. Die meisten Erwerbsminderungsrenten beginnen früher und tragen daher den vollen Abschlag von 10,8 Prozent.
Wie viel darf ich 2026 zur Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen? expand_more
Bei voller Erwerbsminderung 20.763,75 Euro im Kalenderjahr, das entspricht 1.730,31 Euro im Monatsdurchschnitt. Bei teilweiser Erwerbsminderung mindestens 41.527,50 Euro im Jahr. Die Grenzen folgen aus der Bezugsgröße 2026 von 3.955 Euro im Monat. Bei voller Erwerbsminderung müssen Sie zudem die zeitliche Grenze von unter drei Stunden täglich einhalten.
Was ist die Zurechnungszeit? expand_more
Die Zurechnungszeit stellt Sie so, als hätten Sie bis zu einem bestimmten Alter weitergearbeitet. Bei Rentenbeginn 2026 reicht sie bis 66 Jahre und 3 Monate und steigt bis 2031 auf 67 Jahre. Für diese Zeit werden Entgeltpunkte nach Ihrem bisherigen Durchschnitt gutgeschrieben, was jüngeren Versicherten besonders hilft.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente netto? expand_more
Von der Bruttorente gehen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, deren Höhe vom Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse und Ihrer Kinderzahl abhängt. Die Erwerbsminderungsrente ist außerdem mit einem Besteuerungsanteil steuerpflichtig, der vom Rentenbeginn abhängt. Den genauen Nettobetrag berechnen Sie mit dem Rente-Brutto-Netto-Rechner des Portals.
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