Wie viel Erwerbsminderungsrente bringen 30 Entgeltpunkte mit 55 Jahren?
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Mit 30 eigenen Entgeltpunkten, einem Punkt pro Jahr im Schnitt und Rentenbeginn mit 55 Jahren ergibt die volle Erwerbsminderungsrente 2026 rund 1.564,52 Euro brutto im Monat. Die Zurechnungszeit bis 66 Jahre und 3 Monate bringt 11,25 zusätzliche Punkte, der Abschlag von 10,8 Prozent kostet 189,43 Euro. Kranken- und Pflegeversicherung gehen noch ab.
Brutto-EM-Rente im Monat
1.446,00 €
17.351,99 € im Jahr
Abschlag
− 10,8 %
36 Monate vor 65, 175,08 € im Monat
Hinzuverdienstgrenze 2026
20.763,75 €
im Jahr, rund 1.730,31 € im Monat
Entgeltpunkte gesamt
38,13
28 eigene + 10,13 aus Zurechnungszeit
Zurechnungszeit
135 Monate
bis 66 Jahre und 3 Monate
Rentenformel
38,13 × 0,892 × 1
× 42,52 € Rentenwert
Rechtsgrundlage: §§ 43, 64, 77 und 253a SGB VI. Rentenformel: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert (42,52 € ab 1. Juli 2026). Beginnt die Rente vor dem 65. Geburtstag, sinkt der Zugangsfaktor um 0,3 % je Monat, höchstens um 10,8 %. Die Zurechnungszeit bei Rentenbeginn 2026 reicht bis 66 Jahre und 3 Monate und wird mit dem bisherigen Durchschnitt an Entgeltpunkten je Jahr bewertet. Hinzuverdienstgrenze 2026: 20.763,75 € (voll) bzw. mindestens 41.527,50 € (teilweise) im Jahr; darüber werden 40 % angerechnet. Brutto vor Kranken- und Pflegeversicherung und Steuer. Stand 2026, ohne Gewähr.
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Formel
Addieren Sie zu Ihren eigenen Entgeltpunkten die Punkte aus der Zurechnungszeit. Multiplizieren Sie die Summe mit dem Zugangsfaktor, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro.
Rente = (EP eigen + EP Zurechnung) × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × 42,52 Euro
- EP Zurechnung
- durchschnittliche Entgeltpunkte je Jahr mal die Jahre bis 66 Jahre und 3 Monate, im Rechner vereinfacht
- Zugangsfaktor
- 1 minus 0,3 Prozent je Monat vor dem 65. Geburtstag, höchstens 10,8 Prozent Abschlag
- Rentenartfaktor
- 1,0 bei voller, 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderung
Rechenbeispiel: volle EM-Rente, 55 Jahre, 30 Entgeltpunkte
- 1
Eigene Entgeltpunkte aus dem Versicherungsverlauf
= 30
- 2
Zurechnungszeit von 55 Jahren bis 66 Jahre und 3 Monate in Monaten
= 135
- 3
Zusätzliche Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit bei einem Punkt pro Jahr
= 11,25
- 4
Entgeltpunkte insgesamt
= 41,25
- 5
Rente ohne Abschlag mit Rentenwert 42,52 Euro
= 1.753,95 Euro
- 6
Abschlag von 10,8 Prozent, Zugangsfaktor 0,892
= 189,43 Euro
- 7
Bruttorente im Monat
= 1.564,52 Euro
Ohne Zurechnungszeit läge die Rente bei nur 1.137,84 Euro. Rund ein Viertel der Rente stammt in diesem Beispiel aus Jahren, die Sie gar nicht mehr gearbeitet haben.
Typische Fehler
errorNur die Entgeltpunkte aus der Renteninformation angesetzt
Die Renteninformation zeigt Ihre bisher erworbenen Punkte. Bei der Erwerbsminderungsrente kommen die Punkte aus der Zurechnungszeit hinzu, die bei jüngeren Versicherten einen großen Teil der Rente ausmachen. Wer sie weglässt, unterschätzt die Rente deutlich.
errorDen Abschlag für vermeidbar gehalten
Wer vor dem 62. Geburtstag erwerbsgemindert wird, trägt fast immer den vollen Abschlag von 10,8 Prozent, und zwar dauerhaft. Er bleibt auch bestehen, wenn die EM-Rente später in eine Altersrente übergeht. Planen Sie deshalb mit dem gekürzten Betrag.
errorDie teilweise EM-Rente als ausreichendes Einkommen eingeplant
Die teilweise Erwerbsminderungsrente beträgt nur die Hälfte der vollen Rente. Sie ist darauf ausgelegt, dass Sie weiterhin einige Stunden täglich arbeiten. Im Beispiel wären das 782,26 Euro brutto, dafür steigt die Hinzuverdienstgrenze auf 41.527,50 Euro im Jahr.
Zurechnungszeit: der Baustein, der die EM-Rente trägt
Die Erwerbsminderungsrente soll Menschen absichern, die ihr Erwerbsleben nicht zu Ende bringen konnten. Deshalb tut die Rentenversicherung so, als hätten Sie bis zum Ende der Zurechnungszeit weitergearbeitet. Bei Rentenbeginn 2026 reicht diese Zeit bis 66 Jahre und 3 Monate, bis 2031 steigt sie auf 67 Jahre.
Wie viele Punkte diese fiktiven Jahre bringen, hängt von Ihrem bisherigen Verlauf ab. Die Rentenversicherung bewertet sie mit dem Durchschnitt Ihrer bisherigen Beitragszeiten, der Rechner vereinfacht das auf einen festen Wert je Jahr. Wer lange in Teilzeit gearbeitet hat oder Lücken im Verlauf hat, bekommt entsprechend weniger Punkte gutgeschrieben.
Das Beispiel zeigt die Wirkung. Mit 55 Jahren fehlen 135 Monate bis zum Ende der Zurechnungszeit, das bringt 11,25 zusätzliche Punkte. Aus 30 werden 41,25 Entgeltpunkte, die Rente ohne Abschlag steigt von 1.275,60 auf 1.753,95 Euro.
Den Durchschnittswert je Jahr können Sie grob selbst abschätzen: Teilen Sie Ihre bisherigen Entgeltpunkte durch die Jahre, in denen Sie Beiträge gezahlt haben. Wer immer etwa durchschnittlich verdient hat, liegt nahe bei einem Punkt pro Jahr.
Abschlag, Rentenart und was am Ende auf dem Konto landet
Der Abschlag berechnet sich nach dem Abstand zum 65. Geburtstag, gedeckelt bei 36 Monaten. Wer mit 63 Jahren erwerbsgemindert wird, trägt nur 7,2 Prozent Abschlag, dafür fällt die Zurechnungszeit kurz aus. Für die meisten Betroffenen unter 62 bleibt es bei 10,8 Prozent.
Ob Sie die volle oder die teilweise Rente erhalten, entscheidet die Rentenversicherung nach dem Umfang, in dem Sie noch arbeiten können. Unter drei Stunden täglich gilt die volle, zwischen drei und unter sechs Stunden die teilweise Erwerbsminderung. Die Einstufung beruht auf medizinischen Gutachten, der Rechner übernimmt sie nur als Eingabe.
Vom Bruttobetrag gehen noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner ab. Die Ergebnisse sind eine Orientierung auf dem Stand 2026. Verbindlich ist allein der Rentenbescheid, bei Fragen zu Ihrem Verlauf hilft eine Beratungsstelle der Rentenversicherung.