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Fristenrechner — Fristbeginn und Fristende nach BGB berechnen

Mit dem Fristenrechner ermitteln Sie, wann eine Frist nach den §§ 187 bis 193 BGB beginnt und endet. Ereignisdatum, Fristdauer und Bundesland eingeben — der Rechner berücksichtigt Wochenenden und gesetzliche Feiertage automatisch. Vereinfachte Berechnung, keine Rechtsberatung.

menu_book Ausführlicher Ratgeber: Fristenrechner erklärt

Fristende

Montag, 21. September 2026

Fristbeginn (§ 187 BGB)

Dienstag, 8. September 2026

Rechnerisches Ende

Montag, 21. September 2026

Vereinfachte Fristberechnung nach §§ 187 ff. BGB (Ereignisfrist), keine Rechtsberatung — für gerichtliche oder notarielle Fristen anwaltlichen Rat einholen.

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So nutzen Sie den Fristenrechner

Geben Sie das Ereignisdatum ein — also den Tag, an dem z. B. die Kündigung zugegangen ist oder die Rechnung ankam —, dazu Fristdauer, Einheit (Tage, Wochen oder Monate) und das maßgebliche Bundesland. Der Rechner zeigt den Fristbeginn nach § 187 BGB, das rechnerische Fristende und das tatsächliche Fristende nach der Wochenend- und Feiertagsverschiebung des § 193 BGB. Fällt das Ende auf einen freien Tag, erscheint ein deutlicher Hinweis mit dem verschobenen Datum.

Die verwendeten Regeln

Drei Paragrafen bestimmen das Ergebnis: § 187 Abs. 1 BGB legt fest, dass bei Ereignisfristen der Ereignistag nicht mitzählt — die Frist beginnt am Folgetag. § 188 BGB bestimmt das Ende: Bei Tages- und Wochenfristen ist es der Ablauf des letzten Tages, bei Monatsfristen der Tag des Zielmonats, der dem Ereignistag entspricht; fehlt dieser Tag (31. Februar gibt es nicht), gilt der Monatsletzte. § 193 BGB verschiebt ein Fristende, das auf Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt, auf den nächsten Werktag.

Die Feiertagsberechnung übernimmt der Rechner vollständig: bundeseinheitliche Feiertage, landesspezifische wie Fronleichnam oder Reformationstag und die beweglichen Ostertermine über die Gauß-Formel. Nicht abgebildet sind lokale Sonderfälle wie das Augsburger Friedensfest oder Mariä Himmelfahrt in den katholischen Gemeinden Bayerns.

Typische Anwendungsfälle

Am häufigsten gebraucht wird die Fristberechnung bei Kündigungen und Widerrufen: Wann läuft die 14-tägige Widerrufsfrist ab, bis wann muss der Widerspruch beim Vermieter sein? Auch Zahlungsziele („zahlbar innerhalb von 30 Tagen”) und Gewährleistungsfragen profitieren von einem sauber berechneten Enddatum. Wer beruflich mit Verträgen arbeitet, prüft mit dem Rechner schnell, ob ein Schreiben noch fristgerecht rausgehen kann — und ob der rettende § 193 BGB greift.

Die klare Grenze: Für gerichtliche Fristen, Rechtsmittel und alles, wo ein Fristversäumnis teuer wird, ist der Rechner eine Plausibilitätskontrolle — nicht mehr. Dort gehört die Fristberechnung in anwaltliche Hände.

Eine ausführliche Herleitung mit Rechenbeispielen und typischen Fehlern finden Sie im Ratgeber zum Fristenrechner.

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Der Tag des Ereignisses zählt nicht mit

Das ist die Grundregel des § 187 Abs. 1 BGB: Bei einer Ereignisfrist beginnt die Berechnung erst am Folgetag. Wer am 3. März eine Kündigung erhält, dessen Frist läuft ab dem 4. März.

Anders liegt es beim Fristbeginn nach § 187 Abs. 2 — etwa beim Lebensalter. Dort zählt der Tag selbst mit. Die Unterscheidung entscheidet regelmäßig über einen ganzen Tag.

Wann eine Frist endet

Nach § 188 BGB endet eine nach Wochen oder Monaten bestimmte Frist mit Ablauf des Tages, der dem Ereignistag entspricht. Eine Zweiwochenfrist ab dem 3. März endet am 17. März um 24 Uhr.

Bei Monatsfristen greift eine Sonderregel: Fehlt der entsprechende Tag im Zielmonat, endet die Frist am letzten Tag des Monats. Eine Monatsfrist ab dem 31. Januar endet am 28. beziehungsweise 29. Februar.

Wochenende und Feiertag verschieben das Ende

§ 193 BGB verlängert Fristen, die an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag enden, auf den nächsten Werktag.

Wichtig: Diese Regel verschiebt nur das Ende, nicht den Beginn und nicht die Zwischentage. Und maßgeblich sind die Feiertage am jeweiligen Ort — sie unterscheiden sich zwischen den Bundesländern erheblich.

Warum das Bundesland zählt

Fronleichnam, Allerheiligen, Mariä Himmelfahrt und das Reformationsfest gelten nur in einem Teil der Länder. Ob eine Frist verschoben wird, hängt damit vom Ort ab.

Bei bundesweiten Sachverhalten ist der Ort maßgeblich, an dem die Handlung vorzunehmen ist — etwa der Sitz des Gerichts oder der Behörde, nicht Ihr Wohnort.

Zugang statt Absendung

Für den Fristbeginn zählt in aller Regel der Zugang, nicht das Absenden. Ein Brief, der am Freitag eingeworfen wird, gilt als zugegangen, wenn unter normalen Umständen mit Kenntnisnahme zu rechnen ist.

Umgekehrt gilt für die Fristwahrung meist der Eingang beim Empfänger. Wer am letzten Tag abschickt, hat die Frist nicht gewahrt — außer das Gesetz stellt ausdrücklich auf die Absendung ab.

Wo der Rechner an Grenzen stößt

Die §§ 187 bis 193 BGB sind die allgemeine Regel. Zahlreiche Spezialvorschriften weichen davon ab — im Arbeitsrecht, im Prozessrecht und bei Verjährungsfristen.

Die Verjährung etwa beginnt nach § 199 BGB regelmäßig erst mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wer sie taggenau ab Entstehung rechnet, liegt um bis zu zwölf Monate daneben.

Fristen sicher berechnen

  1. 01 Rechnen Sie Fristen nie vom Ereignistag selbst: Bei Ereignisfristen zählt der Tag des Ereignisses nicht mit — die Frist beginnt erst am Folgetag (§ 187 BGB).
  2. 02 Wählen Sie das Bundesland des zuständigen Orts (z. B. Sitz des Gerichts oder Vermieters) — Feiertage unterscheiden sich erheblich zwischen den Ländern.
  3. 03 Reizen Sie Fristen nicht bis zum letzten Tag aus: Die Verschiebungsregel des § 193 BGB hilft nur, wenn das Ende auf Wochenende oder Feiertag fällt — nicht bei verspätetem Einwurf.

Häufige Fragen zur Fristberechnung nach BGB

Wann beginnt eine Frist nach BGB? expand_more
Bei Ereignisfristen (Zugang einer Kündigung, Zustellung eines Schreibens) beginnt die Frist mit dem Tag nach dem Ereignis, § 187 Abs. 1 BGB. Der Ereignistag selbst wird nicht mitgezählt — ein Klassiker unter den Rechenfehlern.
Was passiert, wenn das Fristende auf ein Wochenende fällt? expand_more
Nach § 193 BGB verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag, wenn es auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt. Endet eine 14-Tage-Frist etwa am Samstag, dem 3. Oktober (Feiertag), bleibt bis Montag, den 5. Oktober Zeit.
Wie werden Monatsfristen berechnet? expand_more
Eine Monatsfrist endet an dem Tag des Zielmonats, der dem Ereignistag entspricht (§ 188 Abs. 2 BGB). Fehlt dieser Tag — etwa der 31. im Februar —, endet die Frist am letzten Tag des Monats (§ 188 Abs. 3 BGB).
Warum muss ich ein Bundesland auswählen? expand_more
Gesetzliche Feiertage sind Ländersache: Fronleichnam gilt z. B. in Bayern, aber nicht in Hamburg; der Reformationstag im Norden und Osten, nicht im Süden. Für die Verschiebung nach § 193 BGB zählen die Feiertage am maßgeblichen Ort.
Gilt der Rechner auch für gerichtliche Fristen? expand_more
Die Grundregeln sind dieselben, aber bei Rechtsmittel- und Notfristen entscheiden Details wie Zustellungszeitpunkt und Eingangszeitpunkt bei Gericht. Solche Fristen sollten Sie nie allein mit einem Online-Rechner bestimmen — im Zweifel anwaltlichen Rat einholen.

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