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Gehaltsrechner — Nettolohn aus dem Bruttogehalt sofort berechnen

Mit dem Gehaltsrechner ermitteln Sie Ihr monatliches Nettogehalt aus dem Bruttolohn. Geben Sie Ihr Bruttogehalt und die Steuerklasse ein, wählen Sie Kirchensteuer und Kinderfreibetrag — der Rechner zeigt Ihnen das Nettogehalt, die Abgabenquote und eine vollständige Aufschlüsselung aller Abzüge.

menu_book Ausführlicher Ratgeber: Gehaltsrechner erklärt
Kirchensteuer
Kinder

Netto / Monat

2.096,85 €

Netto / Jahr

25.162,20 €

Abgabenquote

40.1 %

Aufschlüsselung

Bruttogehalt3.500,00 €
Rentenversicherung (9,3%)-325,50 €
Krankenversicherung (~8,2%)-287,00 €
Arbeitslosenvers. (1,3%)-45,50 €
Pflegeversicherung-80,50 €
Lohnsteuer (StKl 1)-630,00 €
Solidaritätszuschlag-34,65 €
Nettogehalt2.096,85 €

Vereinfachte Berechnung mit Näherungswerten. Für genaue Werte nutzen Sie den offiziellen BMF-Rechner.

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Brutto-Netto berechnen — Schritt für Schritt

  1. Bruttogehalt eingeben — Stellen Sie über den Schieberegler Ihr monatliches Bruttogehalt ein. Der Bereich reicht von 450 bis 20.000 EUR. Verwenden Sie den Betrag aus Ihrem Arbeitsvertrag oder der letzten Gehaltsabrechnung — vor allen Abzügen.

  2. Steuerklasse wählen — Wählen Sie Ihre Lohnsteuerklasse (1 bis 6) über die Schaltflächen. Steuerklasse 1 gilt für Ledige, Klasse 3 und 5 für Verheiratete mit unterschiedlicher Einkommensverteilung, Klasse 4 für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen und Klasse 6 für Zweit- und Nebenjobs. Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der Lohnsteuer maßgeblich.

  3. Kirchensteuer und Kinder angeben — Aktivieren Sie den Schalter für Kirchensteuer, wenn Sie Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft sind. Die Kirchensteuer beträgt 9 Prozent der Lohnsteuer. Aktivieren Sie den Kinderschalter, wenn Sie Kinder haben — der Beitragssatz zur Pflegeversicherung sinkt dann von 2,3 auf 1,7 Prozent.

  4. Ergebnisse ablesen — Der Gehaltsrechner zeigt drei Übersichtswerte. Das Nettogehalt pro Monat ist der Betrag, der auf Ihrem Konto landet. Das Jahresnettogehalt multipliziert den Monatswert mit zwölf. Die Abgabenquote zeigt den prozentualen Anteil aller Abzüge am Bruttogehalt. Darunter finden Sie die vollständige Aufschlüsselung: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer — jeweils mit Eurobetrag.

Brutto und Netto richtig verstehen

Die Differenz zwischen Brutto- und Nettogehalt überrascht viele Arbeitnehmer — besonders beim Berufseinstieg. Bei einem Bruttogehalt von 3.500 EUR in Steuerklasse 1 ohne Kirchensteuer bleiben nach allen Abzügen rund 2.350 bis 2.450 EUR netto übrig. Die Abgabenquote liegt damit bei etwa 30 bis 33 Prozent.

Die Abzüge setzen sich aus zwei Blöcken zusammen: Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Die Sozialversicherung — Rente, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung — macht rund 20 Prozent des Bruttogehalts aus und wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Der Gehaltsrechner zeigt den Arbeitnehmeranteil. Die Lohnsteuer variiert stark nach Steuerklasse und Einkommenshöhe.

Die Steuerklassenwahl hat bei Ehepaaren erheblichen Einfluss auf das monatliche Netto. Die Kombination 3/5 lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient — der Besserverdienende zahlt in Klasse 3 weniger Lohnsteuer. Bei ähnlichem Einkommen ist 4/4 die bessere Wahl. Am Jahresende gleicht die Steuererklärung die Differenzen aus — die Steuerklasse bestimmt also nur die monatliche Verteilung, nicht die Gesamtlast.

Der Solidaritätszuschlag fällt seit 2021 für die meisten Arbeitnehmer weg. Nur bei einer Lohnsteuer über 81 EUR monatlich wird er noch erhoben — das betrifft vor allem höhere Einkommen ab etwa 6.000 EUR brutto in Steuerklasse 1.

Der Gehaltsrechner berechnet aus Ihrem Bruttogehalt alle gesetzlichen Abzüge und zeigt das verbleibende Nettogehalt. Sozialabgaben, Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag werden einzeln aufgeschlüsselt. So sehen Sie auf einen Blick, wie viel von Ihrem Bruttolohn tatsächlich auf dem Konto ankommt.

3 Tipps: Mehr Netto vom Brutto

  • Steuererklärung machen: Arbeitnehmer erhalten im Schnitt über 1.000 EUR zurück — machen Sie jedes Jahr eine Steuererklärung.
  • Vermögenswirksame Leistungen nutzen: Bis zu 40 EUR monatlich vom Arbeitgeber sind oft ungenutzt — fragen Sie in der Personalabteilung nach.
  • Steuerklasse als Ehepaar prüfen: Ein Wechsel der Steuerklassen-Kombination kann die monatliche Steuerlast erheblich senken.

Was vom Brutto abgeht

Zwei Blöcke: Sozialabgaben und Lohnsteuer. Die Beitragssätze 2026 liegen bei 18,6 Prozent Rentenversicherung, 14,6 Prozent Krankenversicherung zuzüglich Zusatzbeitrag von rund 1,7 Prozent und 3,4 Prozent Pflegeversicherung für Kinderlose. Alle Sätze teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Darauf kommt die Lohnsteuer, die anders als die Sozialabgaben progressiv wirkt. Genau diese Mischung macht das Nettogehalt schwer im Kopf zu überschlagen.

Warum die Beitragsbemessungsgrenze den Verlauf knickt

Sozialabgaben fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an. Oberhalb davon steigt das Netto bei einer Gehaltserhöhung sprunghaft stärker, weil nur noch Steuer abgeht.

Deshalb bringt dieselbe Bruttoerhöhung bei 40.000 und bei 100.000 Euro Jahresgehalt sehr unterschiedliche Nettobeträge — die reine Prozentrechnung führt hier zuverlässig in die Irre.

Was von einer Gehaltserhöhung ankommt

Durch die Progression bleiben netto typischerweise 50 bis 60 Prozent. Von 500 Euro brutto mehr kommen also grob 250 bis 300 Euro an.

Das ist der Grund, warum steuerfreie oder pauschal besteuerte Gehaltsbestandteile oft attraktiver sind als eine Bruttoerhöhung gleicher Höhe — beim Sachbezug, beim Jobticket oder beim Dienstrad bleibt deutlich mehr übrig.

Steuerklasse 3/5 oder 4/4?

Bei ähnlichen Gehältern ist 4/4 die unauffällige Wahl. Bei einem klaren Hauptverdiener bringt 3/5 unterjährig mehr Netto.

Entscheidend ist: Die Steuerklasse ändert die Jahressteuerschuld nicht. Sie verschiebt nur, wann gezahlt wird. Wer mit 3/5 monatlich mehr hat, zahlt bei der Steuererklärung häufig nach. Relevant wird die Wahl trotzdem, weil Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld am Netto anknüpfen.

Was der Spitzensteuersatz wirklich bedeutet

Der Satz von 42 Prozent greift 2026 ab rund 67.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, die Reichensteuer von 45 Prozent deutlich darüber.

Ein verbreitetes Missverständnis: Der Spitzensteuersatz gilt nur für den Teil des Einkommens oberhalb der Schwelle, nicht für das gesamte Einkommen. Wer die Grenze knapp überschreitet, verliert also nichts — er zahlt lediglich auf die letzten Euro mehr.

Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte

Eintragen lassen sich Werbungskosten über 1.230 Euro, die Pendlerpauschale, Kinderbetreuungskosten, Unterhaltszahlungen und Behinderungspauschbeträge.

Der Effekt ist reine Liquidität: Sie bekommen das Geld monatlich statt einmal im Folgejahr über die Steuererklärung. Bei langem Arbeitsweg lohnt der Antrag fast immer — die Pendlerpauschale allein übersteigt bei 30 Kilometern einfacher Strecke den Pauschbetrag deutlich.

Was der Rechner nicht abbilden kann

Nicht enthalten sind betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, Sachbezüge, Kirchensteuer je nach Bundesland und individuelle Freibeträge.

Für die Größenordnung und für Vergleiche zwischen zwei Angeboten reicht die Rechnung. Für die Planung auf den Euro genau bleibt die Lohnabrechnung maßgeblich.

Häufige Fragen zu Brutto, Netto und Steuerklasse

Wie berechnet sich das Nettogehalt? expand_more
Vom Bruttogehalt werden Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) und Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Freibeträgen) abgezogen. Bei einem Brutto von 4.000 EUR in Steuerklasse 1 bleiben je nach Region etwa 2.500–2.700 EUR netto.
Welche Steuerklasse ist für mich am besten? expand_more
Singles haben Steuerklasse 1 (oder 2 mit Kind). Verheiratete wählen zwischen 3/5 (ein Hauptverdiener) und 4/4 (ähnliche Gehälter). Die Kombination 3/5 bringt dem Hauptverdiener mehr Netto, führt aber oft zu Nachzahlungen bei der Steuererklärung.
Wie hoch sind die Sozialabgaben 2026? expand_more
Die Beitragssätze 2026: Rentenversicherung 18,6 %, Krankenversicherung 14,6 % + Zusatzbeitrag (ca. 1,7 %), Pflegeversicherung 3,4 % (kinderlos 4,0 %), Arbeitslosenversicherung 2,6 %. Der Arbeitnehmer zahlt jeweils die Hälfte, also insgesamt rund 20–21 % des Brutto.
Ab welchem Gehalt zahlt man den Spitzensteuersatz? expand_more
Der Spitzensteuersatz von 42 % greift 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 67.000 EUR. Die sogenannte Reichensteuer (45 %) beginnt ab etwa 278.000 EUR. Wichtig: Der Spitzensteuersatz gilt nur für den Einkommensanteil oberhalb der Grenze, nicht für das gesamte Gehalt.
Was bringt eine Gehaltserhöhung wirklich netto? expand_more
Durch die progressive Besteuerung kommen von einer Gehaltserhöhung netto etwa 50–60 % an. Bei einer Erhöhung von 500 EUR brutto bleiben ca. 250–300 EUR netto. Je höher das Einkommen, desto stärker greift die Progression.
Welche Freibeträge kann ich auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen? expand_more
Werbungskosten über 1.230 EUR, Fahrtkosten (Pendlerpauschale), Kinderbetreuungskosten, Unterhaltszahlungen und Behinderungspauschbeträge können als Freibetrag eingetragen werden. Das erhöht Ihr monatliches Netto sofort, statt auf die Steuererstattung warten zu müssen.

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