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Grundsteuer Rechner online — Neue Grundsteuer ab 2025 berechnen

Grundsteuer Rechner online: Berechnen Sie Ihre neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell — mit Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz Ihrer Gemeinde.

Den Grundsteuerwert finden Sie auf Ihrem Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt.

470 %
100 %470 % (Berlin)1.000 %

Grundsteuer / Jahr

218,55 €

Pro Quartal

54,64 €

Pro Monat

18,21 €

Berechnungsweg (Bundesmodell)
1. Grundsteuerwert150.000,00 €
2. × Steuermesszahl0.31 ‰ (Grundsteuer B (Wohnen))
= Steuermessbetrag46,50 €
3. × Hebesatz470 %
= Grundsteuer / Jahr218,55 €

Hinweis zu Bundesland-Modellen

Dieser Rechner verwendet das Bundesmodell, das in den meisten Bundesländern gilt. Abweichende Modelle verwenden: Bayern (Flächenmodell),Baden-Württemberg (Bodenwertmodell),Hamburg und Niedersachsen (Flächen-Lage-Modell),Hessen (Flächen-Faktor-Modell). Für diese Länder kann das Ergebnis abweichen.

Berechnung nach dem Bundesmodell (GrStG, ab 2025). Steuermesszahlen: 0,31 ‰ (Wohnen), 0,34 ‰ (Nichtwohnen), 6,0 ‰ (LuF). Die Grundsteuer wird quartalsweise zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Verbindlich ist der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.

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So bedienen Sie den Grundsteuer-Rechner

  1. Grundsteuerwert eingeben — Tragen Sie den Grundsteuerwert ein, der auf Ihrem Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts steht. Dieser Wert wurde im Rahmen der Grundsteuerreform neu berechnet und bildet die Basis für die Grundsteuer ab 2025.

  2. Grundsteuerart wählen — Wählen Sie die passende Grundsteuerart. Für Wohnhäuser und Eigentumswohnungen gilt die niedrigste Steuermesszahl (0,31 ‰). Gewerbegrundstücke und unbebaute Grundstücke werden mit 0,34 ‰ berechnet. Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) hat eine eigene Messzahl von 6,0 ‰.

  3. Hebesatz einstellen — Geben Sie den Hebesatz Ihrer Gemeinde ein. Sie finden ihn auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde, auf dem Grundsteuerbescheid oder durch eine kurze Internetsuche. Der Rechner bietet Schnellauswahl-Buttons für große Städte.

  4. Ergebnis ablesen — Der Rechner zeigt die jährliche Grundsteuer sowie die vierteljährliche und monatliche Belastung. Der Berechnungsweg ist in drei transparenten Schritten dargestellt.

Grundsteuer ab 2025 — das neue Recht verstehen

Die Grundsteuerreform tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Alle rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland wurden neu bewertet. Die Berechnung erfolgt nach dem Bundesmodell in drei Schritten.

Schritt 1 — Grundsteuerwert: Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert auf Basis von Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Gebäudeart, Baujahr und Wohnfläche. Dieser Wert steht auf Ihrem Grundsteuerwertbescheid und ist die Basis für alles Weitere.

Schritt 2 — Steuermessbetrag: Der Grundsteuerwert wird mit der Steuermesszahl multipliziert. Für Wohngrundstücke beträgt diese 0,31 ‰ — bewusst niedrig gehalten, um Wohnen nicht übermäßig zu belasten. Nichtwohngrundstücke werden mit 0,34 ‰ berechnet.

Schritt 3 — Hebesatz: Der Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Dieser variiert stark — von unter 200 % in kleinen Gemeinden bis über 800 % in einigen Großstädten. Die Gemeinden haben die Hebesätze zum Teil deutlich angepasst, um das Grundsteueraufkommen insgesamt stabil zu halten.

Der Grundsteuer-Rechner berechnet Ihre neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell in drei transparenten Schritten. Geben Sie Ihren Grundsteuerwert ein, wählen Sie die Grundsteuerart und den Hebesatz Ihrer Gemeinde — und sehen Sie sofort die jährliche, vierteljährliche und monatliche Belastung.

3 Tipps: Grundsteuer optimieren

  • Bescheid prüfen: Fehler bei Wohnfläche, Bodenrichtwert oder Baujahr sind häufig. Ein Einspruch innerhalb eines Monats nach Zustellung kann die Steuer senken.
  • Hebesatz aktuell halten: Viele Gemeinden haben die Hebesätze 2025 angepasst. Prüfen Sie den aktuellen Satz auf der Website Ihrer Gemeinde.
  • Fälligkeit beachten: Grundsteuer ist quartalsweise fällig. Alternativ können Sie Jahreszahlung zum 01.07. beantragen — das vereinfacht die Buchhaltung.

Wie sich der Betrag zusammensetzt

Drei Faktoren: Grundsteuerwert mal Steuermesszahl mal Hebesatz der Gemeinde. Die ersten beiden setzt das Finanzamt fest, den dritten die Kommune.

Der Hebesatz ist der einzige Teil, der örtlich stark variiert — zwischen Nachbargemeinden liegen oft mehrere hundert Prozentpunkte.

Bundesmodell und Ländermodelle

Elf Länder wenden das Bundesmodell an, das Grundstückswert, Bodenrichtwert und statistische Nettokaltmiete einbezieht.

Fünf Länder haben eigene Wege gewählt: Bayern rechnet reine Flächen, Baden-Württemberg nach Bodenwert, Hamburg, Hessen und Niedersachsen mit Flächen- und Lagefaktoren. Ein bundesweiter Vergleich der Belastung ist deshalb kaum möglich.

Warum viele Bescheide anders ausfallen als erwartet

Die Reform sollte aufkommensneutral sein — insgesamt, nicht für jeden Einzelnen. Innerhalb einer Gemeinde verschiebt sich die Last zwischen Grundstücksarten und Lagen erheblich.

Unbebaute und großflächige Grundstücke in guten Lagen zahlen häufig mehr, Eigentumswohnungen in einfachen Lagen oft weniger. Wer nur die eigene Veränderung sieht, hält die Reform für eine Steuererhöhung — für andere ist sie eine Senkung.

Zwei Bescheide, zwei Fristen

Sie erhalten den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt, danach den Grundsteuerbescheid von der Gemeinde.

Einwendungen gegen die Bewertung müssen sich gegen die ersten beiden richten — und zwar binnen eines Monats. Wer erst beim Gemeindebescheid widerspricht, ist zu spät: Die Bewertung ist dann bestandskräftig.

Umlagefähig auf Mieter

Die Grundsteuer gehört zu den Betriebskosten nach § 2 BetrKV und ist auf Mieter umlagefähig. Änderungen wirken sich damit direkt auf die Nebenkosten aus.

Bei Gewerbeeinheiten im Haus kann eine getrennte Abrechnung nötig sein, weil dort andere Messzahlen gelten.

Änderungen müssen gemeldet werden

Anbau, Aufstockung, Abriss oder eine Nutzungsänderung sind dem Finanzamt anzuzeigen. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat nach Ablauf des Jahres.

Anders als früher wird nicht mehr turnusmäßig neu bewertet — die Aktualität hängt an Ihrer Meldung.

Grundsteuer nach der Reform

  1. 01 Grundsteuerwertbescheid prüfen: Der Grundsteuerwert vom Finanzamt ist die Basis für alles. Fehler bei Wohnfläche, Bodenrichtwert oder Baujahr können zu überhöhter Steuer führen — Einspruch lohnt sich oft.
  2. 02 Hebesatz Ihrer Gemeinde nachschlagen: Der Hebesatz variiert stark — von unter 200 % in kleinen Gemeinden bis über 900 % in einigen Städten. Prüfen Sie den aktuellen Satz auf der Website Ihrer Gemeinde.
  3. 03 Fälligkeit beachten: Die Grundsteuer wird quartalsweise fällig (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.). Alternativ können Sie Jahreszahlung zum 01.07. beantragen.

Häufige Fragen zur neuen Grundsteuer

Wie berechnet sich die neue Grundsteuer? expand_more
In drei Schritten: 1. Grundsteuerwert (vom Finanzamt festgestellt) × 2. Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) = Steuermessbetrag × 3. Hebesatz (von der Gemeinde festgelegt) = Grundsteuer.
Wo finde ich meinen Grundsteuerwert? expand_more
Auf dem Grundsteuerwertbescheid Ihres Finanzamts, der Ihnen nach der Grundsteuererklärung zugestellt wurde. Falls nicht erhalten, fragen Sie beim zuständigen Finanzamt nach.
Was ist die Steuermesszahl? expand_more
Die Steuermesszahl ist ein gesetzlich festgelegter Faktor, der den Grundsteuerwert in den Steuermessbetrag umrechnet. Für Wohngrundstücke beträgt sie 0,31 ‰, für Nichtwohngrundstücke 0,34 ‰.
Was ist der Hebesatz? expand_more
Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt und liegt typischerweise zwischen 200 % und 900 %. Er wird jährlich vom Gemeinderat beschlossen und kann sich ändern.
Gilt das Bundesmodell in allen Bundesländern? expand_more
Nein. Bayern (Flächenmodell), Baden-Württemberg (Bodenwertmodell), Hamburg und Niedersachsen (Flächen-Lage-Modell) sowie Hessen (Flächen-Faktor-Modell) verwenden eigene Berechnungsmodelle.
Kann ich gegen den Grundsteuerwertbescheid Einspruch einlegen? expand_more
Ja, innerhalb eines Monats nach Zustellung. Häufige Fehlerquellen: falsche Wohnfläche, falscher Bodenrichtwert, falsches Baujahr oder falsche Gebäudeart. Ein Steuerberater kann die Erfolgschancen einschätzen.
Gilt das Bundesmodell überall? expand_more
Nein. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen und Hessen verwenden eigene Modelle.
Wann ist die Grundsteuer fällig? expand_more
Quartalsweise zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Alternativ Jahreszahlung zum 01.07. auf Antrag.
Kann ich Einspruch einlegen? expand_more
Ja, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids. Häufige Fehler: falsche Wohnfläche, falscher Bodenrichtwert, falsches Baujahr.

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