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Kapitalertragsteuer Rechner 2026: Abgeltungsteuer, Soli und Teilfreistellung

Stand: Rechenweg mit automatischen Tests geprüftMethodik

Der Kapitalertragsteuer Rechner zeigt, wie viel von Zinsen, Dividenden und Fondsgewinnen nach Steuern bleibt. Auf jeden steuerpflichtigen Euro fallen 2026 ohne Kirchensteuer 26,375 Prozent an: 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Soli darauf. Der Rechner zieht zuerst die Teilfreistellung für Fonds und den Sparerpauschbetrag von 1.000 oder 2.000 Euro ab, berechnet dann Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer und prüft auf Wunsch, ob die Günstigerprüfung weniger Steuer ergibt. Stand 2026.

menu_book Ausführlicher Ratgeber: Kapitalertragsteuer erklärt

Steuer gesamt

1.055,00 €

effektiv 21,1 % der Erträge

Netto nach Steuern

3.945,00 €

Steuerpflichtiger Ertrag

4.000,00 €

− 1.000,00 € Pauschbetrag

Abgeltungsteuer 25 %

1.000,00 €

Solidaritätszuschlag 5,5 %

55,00 €

Kirchensteuer

0,00 €

Rechtsgrundlage: § 32d, § 43a, § 20 Abs. 9 EStG und § 20 InvStG. Abgeltungsteuer 25 %, mit Kirchensteuer nach der Formel Ertrag ÷ (4 + Kirchensteuersatz) auf 24,51 % (8 %) bzw. 24,45 % (9 %) ermäßigt, plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer ohne Freigrenze. Sparerpauschbetrag 2026: 1.000 € bzw. 2.000 € bei Zusammenveranlagung. Teilfreistellung bei Fonds: Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 %. Die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG lohnt sich, wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 % liegt. Verlustverrechnung und Vorabpauschale sind nicht berücksichtigt. Stand 2026, ohne Gewähr.

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Kapitalertragsteuer 2026: 26,375 Prozent auf alles oberhalb des Sparerpauschbetrags

Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer nach § 32d EStG. Die Bank behält sie direkt ein und führt sie an das Finanzamt ab. Steuerfrei bleiben der Sparerpauschbetrag und bei Investmentfonds die Teilfreistellung. Alle Beträge auf dieser Seite stammen aus dem Rechner, Stand 2026.

Welche Erträge unter die Kapitalertragsteuer fallen

Die Abgeltungsteuer erfasst fast alles, was Geldanlagen abwerfen: Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld und Anleihen, Dividenden aus Aktien, Ausschüttungen und Vorabpauschalen von Fonds sowie Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen, Fondsanteilen und Zertifikaten. Verluste aus Wertpapierverkäufen verrechnet die Bank innerhalb eines Jahres automatisch mit Gewinnen, Verluste aus Aktienverkäufen allerdings nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen.

Nicht darunter fallen Mieteinnahmen und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, die nach dem persönlichen Tarif besteuert werden. Auch Kryptowährungen und Gold unterliegen nicht der Abgeltungsteuer, für sie gelten die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte. Wer mit dem Kapitalertragsteuer Rechner arbeitet, sollte deshalb nur die Erträge eintragen, die auch auf der Jahressteuerbescheinigung der Bank stehen.

Kapitalertragsteuer berechnen: 500, 2.000 und 10.000 Euro Ertrag

Die Tabelle zeigt Zinsen oder Dividenden aus Einzelaktien, also ohne Teilfreistellung, bei einer ledigen Person mit vollem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro.

ErtragSteuerpflichtigohne Kirchensteuermit 8 % KiStmit 9 % KiSt
500 €0 €0,00 €0,00 €0,00 €
2.000 €1.000 €263,75 €278,19 €279,95 €
10.000 €9.000 €2.373,75 €2.503,68 €2.519,56 €

Bei 10.000 Euro ohne Kirchensteuer setzt sich die Summe zusammen aus 2.250,00 Euro Abgeltungsteuer und 123,75 Euro Soli. Netto bleiben 7.626,25 Euro, die effektive Belastung auf den gesamten Ertrag beträgt 23,74 Prozent. Mit 9 Prozent Kirchensteuer entfallen 2.200,49 Euro auf die Abgeltungsteuer, 121,03 Euro auf den Soli und 198,04 Euro auf die Kirchensteuer.

Abgeltungsteuer mit Kirchensteuer: warum der Satz unter 25 Prozent fällt

Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar. Damit das auch bei der Abgeltungsteuer wirkt, ermäßigt § 32d Abs. 1 EStG den Steuersatz nach der Formel Ertrag geteilt durch (4 plus Kirchensteuersatz). Daraus ergeben sich 24,51 Prozent bei 8 Prozent Kirchensteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 24,45 Prozent bei 9 Prozent in den übrigen Ländern. Die Gesamtbelastung steigt trotzdem, weil die Kirchensteuer hinzukommt: auf 27,82 Prozent bei 8 Prozent und auf 28,00 Prozent bei 9 Prozent Kirchensteuer, jeweils bezogen auf den steuerpflichtigen Ertrag.

Teilfreistellung beim ETF: wie viel Steuer auf Fondsgewinne entfällt

Investmentfonds zahlen auf Fondsebene bereits eigene Steuern. Zum Ausgleich stellt § 20 InvStG einen Teil der Erträge beim Anleger frei. Für Aktienfonds und Aktien-ETFs mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil sind es 30 Prozent, für Mischfonds 15 Prozent und für Immobilienfonds 60 Prozent.

FondsartTeilfreistellungSteuer bei 2.000 €Steuer bei 10.000 €Netto bei 10.000 €
Zinsen, Einzelaktien0 %263,75 €2.373,75 €7.626,25 €
Mischfonds15 %184,63 €1.978,13 €8.021,88 €
Aktienfonds, Aktien-ETF30 %105,50 €1.582,50 €8.417,50 €
Immobilienfonds60 %0,00 €791,25 €9.208,75 €

Alle Werte gelten für eine ledige Person ohne Kirchensteuer mit vollem Sparerpauschbetrag. Die Teilfreistellung wird vor dem Pauschbetrag abgezogen. Bei 10.000 Euro Gewinn aus einem Aktien-ETF bleiben so nur 6.000 Euro steuerpflichtig. Wie sich ein Sparplan bis zum Verkauf entwickelt, zeigt der ETF-Sparplan-Rechner.

Sparerpauschbetrag 2026: 1.000 Euro für Ledige, 2.000 Euro für Ehepaare

Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge im Jahr steuerfrei, sofern Sie der Bank einen Freistellungsauftrag erteilt haben. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner mit Zusammenveranlagung erhalten 2.000 Euro. Bei 10.000 Euro Zinsen zahlt ein Ehepaar deshalb 2.110,00 Euro statt 2.373,75 Euro. Der Rechner fragt zusätzlich, wie viel des Pauschbetrags Sie bereits bei einer anderen Bank genutzt haben. Ist er ausgeschöpft, kosten 1.000 Euro Zinsen 263,75 Euro Steuer, netto bleiben 736,25 Euro. Wie viel Zinsen ein Festgeld überhaupt bringt, rechnet der Festgeldrechner aus.

Günstigerprüfung für Kapitalerträge: ein Beispiel mit drei Steuersätzen

Wer ein niedriges Einkommen hat, etwa im Ruhestand oder im Studium, zahlt mit 25 Prozent Abgeltungsteuer unter Umständen mehr als nötig. Auf Antrag besteuert das Finanzamt die Kapitalerträge dann mit dem persönlichen Steuersatz. Beispiel: 5.000 Euro Zinsen, 4.000 Euro davon steuerpflichtig, keine Kirchensteuer.

Persönlicher SteuersatzSteuer inkl. Soli nach TarifAbgeltungsteuer inkl. SoliErsparnis
14 %590,80 €1.055,00 €464,20 €
20 %844,00 €1.055,00 €211,00 €
25 %1.055,00 €1.055,00 €0,00 €

Welcher Satz in Ihrem Fall gilt, zeigt der Einkommensteuer-Rechner mit dem Durchschnittssteuersatz für Ihr zu versteuerndes Einkommen. Die Günstigerprüfung erfasst immer alle Kapitalerträge eines Jahres, nicht nur einzelne Posten.

Praxisbeispiel: Ehepaar mit Aktien-ETF und Kirchensteuer

Ein Ehepaar verkauft Anteile an einem Aktien-ETF mit 3.000 Euro Gewinn und zahlt 9 Prozent Kirchensteuer. Die Teilfreistellung von 30 Prozent stellt 900 Euro frei, der gemeinsame Sparerpauschbetrag weitere 2.000 Euro. Steuerpflichtig sind nur 100 Euro. Darauf fallen 24,45 Euro Abgeltungsteuer, 1,34 Euro Soli und 2,20 Euro Kirchensteuer an, zusammen 28,00 Euro. Netto bleiben 2.972,00 Euro. Wäre derselbe Betrag als Zinsen angefallen, betrüge die Steuer 279,95 Euro.

Plausibilitätsprüfung: ein Viertel plus ein bisschen

Für eine schnelle Schätzung genügt eine Regel: Vom steuerpflichtigen Betrag gehen gut ein Viertel an das Finanzamt, ohne Kirchensteuer 26,375 Prozent, mit Kirchensteuer rund 28 Prozent. Bei Aktien-ETFs wirkt die Teilfreistellung wie ein Rabatt von 30 Prozent auf die Bemessungsgrundlage, die Belastung auf den gesamten Gewinn liegt dann bei 18,46 Prozent, sobald der Pauschbetrag ausgeschöpft ist. Ein Gewinn von 10.000 Euro kostet in diesem Fall 1.846,25 Euro, derselbe Betrag als Zinsertrag 2.637,50 Euro. Bei kleinen Erträgen unterhalb des Pauschbetrags liegt die Belastung bei null, egal um welche Anlageform es sich handelt. Weicht Ihr Ergebnis stark davon ab, prüfen Sie Pauschbetrag und Fondsart.

Typische Fehler bei der Abgeltungsteuer

  • Verkaufserlös statt Gewinn: Besteuert wird nur die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis, nicht der gesamte Erlös.
  • Pauschbetrag doppelt gezählt: Wer Freistellungsaufträge bei mehreren Banken hat, darf in Summe nur 1.000 oder 2.000 Euro freistellen.
  • Soli-Freigrenze angenommen: Die Freigrenze beim Soli gilt nur für die Einkommensteuer nach Tarif, nicht für die Abgeltungsteuer.
  • Dividenden ausländischer Aktien: Einbehaltene ausländische Quellensteuer kann teilweise angerechnet werden. Das bildet dieser Rechner nicht ab, rechnen Sie in solchen Fällen mit dem deutschen Anteil. Wie hoch die Ausschüttungen eines Depots überhaupt ausfallen, zeigt der Dividendenrechner.

Abgeltungsteuer senken: drei legale Stellschrauben

  1. 01 Verteilen Sie Freistellungsaufträge so, dass der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro, bei Ehepaaren 2.000 Euro, dort liegt, wo die Erträge anfallen. Ein ungenutzter Rest bei der einen Bank hilft nicht, wenn die andere Bank Steuer einbehält; zurück gibt es das Geld erst über die Steuererklärung.
  2. 02 Bei Aktien-ETFs sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. 2.000 Euro Ertrag aus einem Aktien-ETF kosten ledig 105,50 Euro Steuer, dieselben 2.000 Euro als Zinsen 263,75 Euro.
  3. 03 Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, beantragen Sie die Günstigerprüfung in der Anlage KAP. Bei 5.000 Euro Ertrag und 14 Prozent Steuersatz spart das 464,20 Euro.

Häufige Fragen zu Abgeltungsteuer, Soli und Günstigerprüfung

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer 2026? expand_more
Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent, dazu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer, zusammen 26,375 Prozent des steuerpflichtigen Ertrags. Mit Kirchensteuer sinkt der Abgeltungsteuersatz leicht auf 24,51 Prozent bei 8 Prozent und 24,45 Prozent bei 9 Prozent Kirchensteuer; die Gesamtbelastung steigt dann auf 27,82 beziehungsweise 28,00 Prozent.
Wie berechnet man die Kapitalertragsteuer? expand_more
Vom Ertrag wird zuerst die Teilfreistellung abgezogen, falls es sich um Fondserträge handelt, dann der noch verfügbare Sparerpauschbetrag. Auf den Rest fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an, darauf 5,5 Prozent Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei 10.000 Euro Zinsen bleiben nach 1.000 Euro Pauschbetrag 9.000 Euro steuerpflichtig, die Steuer beträgt 2.373,75 Euro.
Fällt auf Kapitalerträge immer Soli an? expand_more
Ja. Anders als bei der Einkommensteuer gibt es beim Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer keine Freigrenze. Jeder Euro Abgeltungsteuer löst 5,5 Cent Soli aus. Nur über die Günstigerprüfung, bei der die Kapitalerträge in den normalen Tarif wandern, kann die Soli-Freigrenze der Einkommensteuer greifen.
Wie funktioniert die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen? expand_more
Sie beantragen in der Steuererklärung, dass Ihre Kapitalerträge nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz statt mit 25 Prozent besteuert werden. Das Finanzamt vergleicht beide Wege und nimmt den günstigeren. Beispiel aus dem Rechner: 5.000 Euro Ertrag, 4.000 Euro steuerpflichtig, bei 20 Prozent persönlichem Satz 844 Euro statt 1.055 Euro.
Wie viel Steuer zahle ich beim Verkauf von Fondsanteilen? expand_more
Auf den Gewinn, nicht auf den Verkaufserlös. Bei einem Aktienfonds oder Aktien-ETF bleiben 30 Prozent des Gewinns steuerfrei, bei Mischfonds 15 Prozent und bei Immobilienfonds 60 Prozent. Ein Gewinn von 10.000 Euro aus einem Aktien-ETF kostet ledig ohne Kirchensteuer 1.582,50 Euro, als Zinsertrag wären es 2.373,75 Euro.
Kann man die Kapitalertragsteuer rückwärts berechnen? expand_more
Ja, über den Faktor. Ohne Kirchensteuer bleiben von jedem steuerpflichtigen Euro 73,625 Cent, der Rechner zeigt für 1.000 Euro steuerpflichtigen Ertrag 736,25 Euro netto. Teilen Sie den Nettobetrag durch 0,73625, erhalten Sie den steuerpflichtigen Ertrag vor Steuern. Pauschbetrag und Teilfreistellung müssen Sie danach wieder hinzurechnen.
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