Wie viel Steuer fällt 2026 auf 5.000 Euro Zinsen oder Dividenden an?
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Auf 5.000 Euro Zinsen oder Dividenden zahlen Ledige 2026 ohne Kirchensteuer insgesamt 1.055 Euro. Die ersten 1.000 Euro bleiben über den Sparerpauschbetrag steuerfrei, auf die übrigen 4.000 Euro fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag an. Netto bleiben 3.945 Euro, die effektive Belastung liegt bei 21,1 Prozent.
Steuer gesamt
1.055,00 €
effektiv 21,1 % der Erträge
Netto nach Steuern
3.945,00 €
Steuerpflichtiger Ertrag
4.000,00 €
− 1.000,00 € Pauschbetrag
Abgeltungsteuer 25 %
1.000,00 €
Solidaritätszuschlag 5,5 %
55,00 €
Kirchensteuer
0,00 €
Rechtsgrundlage: § 32d, § 43a, § 20 Abs. 9 EStG und § 20 InvStG. Abgeltungsteuer 25 %, mit Kirchensteuer nach der Formel Ertrag ÷ (4 + Kirchensteuersatz) auf 24,51 % (8 %) bzw. 24,45 % (9 %) ermäßigt, plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer ohne Freigrenze. Sparerpauschbetrag 2026: 1.000 € bzw. 2.000 € bei Zusammenveranlagung. Teilfreistellung bei Fonds: Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 %. Die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG lohnt sich, wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 % liegt. Verlustverrechnung und Vorabpauschale sind nicht berücksichtigt. Stand 2026, ohne Gewähr.
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Formel
Ziehen Sie vom Kapitalertrag den noch freien Sparerpauschbetrag ab. Auf den Rest berechnen Sie 25 Prozent Abgeltungsteuer und darauf 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Bei Fonds verringert vorher die Teilfreistellung den steuerpflichtigen Teil.
Steuer = (Ertrag × (1 − Teilfreistellung) − Pauschbetrag) × 25 % × 1,055
- Pauschbetrag
- 1.000 Euro für Ledige, 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung
- Teilfreistellung
- Aktienfonds 30, Mischfonds 15, Immobilienfonds 60 Prozent, bei Zinsen und Einzelaktien null
Rechenbeispiel: 5.000 Euro Zinsen, ledig, ohne Kirchensteuer
- 1
Kapitalertrag im Jahr
= 5.000 Euro
- 2
Sparerpauschbetrag abziehen
= 1.000 Euro
- 3
Steuerpflichtiger Ertrag
= 4.000 Euro
- 4
Abgeltungsteuer mit 25 Prozent
= 1.000 Euro
- 5
Solidaritätszuschlag mit 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer
= 55 Euro
- 6
Steuer insgesamt
= 1.055 Euro
- 7
Ertrag nach Steuern
= 3.945 Euro
Der effektive Steuersatz auf den gesamten Ertrag liegt bei 21,1 Prozent, weil der Pauschbetrag einen Teil steuerfrei stellt. Auf jeden weiteren Euro Zinsen fallen dagegen die vollen 26,375 Prozent an.
Typische Fehler
errorDen Sparerpauschbetrag mehrfach eingeplant
Der Pauschbetrag gilt einmal je Person und Jahr, egal auf wie viele Banken Sie die Freistellungsaufträge verteilen. Haben Sie bei einer anderen Bank schon 600 Euro freigestellt, bleiben nur 400 Euro übrig, und die Steuer auf 5.000 Euro steigt auf 1.213,25 Euro.
errorETF-Erträge wie Zinsen versteuert
Bei Aktienfonds und Aktien-ETFs sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Aus 5.000 Euro Ertrag werden so nur 2.500 Euro steuerpflichtig, die Steuer sinkt auf 659,38 Euro. Wer mit dem vollen Satz rechnet, überschätzt die Belastung deutlich.
errorDie Steuer erst in der Steuererklärung erwartet
Deutsche Banken ziehen die Abgeltungsteuer direkt ab und führen sie ans Finanzamt ab. Sie erhalten also nur den Nettobetrag. Eine Steuererklärung brauchen Sie dafür in der Regel nicht, sie kann sich aber bei einem niedrigen persönlichen Steuersatz lohnen.
Zinsen, Dividenden und Fondsgewinne werden unterschiedlich belastet
Der Steuersatz von 25 Prozent plus Soli gilt für alle Kapitalerträge gleich. Wie viel am Ende tatsächlich an Steuer anfällt, hängt aber stark davon ab, woher der Ertrag stammt. Zinsen aus Tages- und Festgeld sowie Dividenden einzelner Aktien werden in voller Höhe herangezogen. Bei Investmentfonds sorgt die Teilfreistellung dafür, dass ein Teil steuerfrei bleibt.
Der Grund dafür liegt in der Besteuerung auf Fondsebene. Fonds zahlen in Deutschland auf bestimmte Erträge bereits selbst Steuern, die Teilfreistellung gleicht das beim Anleger pauschal aus. Aktienfonds erhalten deshalb 30 Prozent, Mischfonds 15 Prozent und Immobilienfonds 60 Prozent.
Für das Beispiel heißt das: Dieselben 5.000 Euro kosten als Zinsen 1.055 Euro Steuer, als Gewinn aus einem Aktien-ETF nur 659,38 Euro. Bei der Wahl zwischen Tagesgeld und ETF sollten Sie deshalb nicht die Bruttorendite, sondern den Ertrag nach Steuern vergleichen.
Wenn Kirchensteuer oder ein niedriger Steuersatz dazukommen
Sind Sie kirchensteuerpflichtig, sinkt der Abgeltungssatz leicht, weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe gegengerechnet wird. Bei 9 Prozent Kirchensteuer liegt er bei 24,45 Prozent, bei 8 Prozent bei 24,51 Prozent. Die Gesamtbelastung steigt trotzdem, weil die Kirchensteuer obendrauf kommt.
Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, etwa im Ruhestand oder in Elternzeit, kann die Günstigerprüfung in der Steuererklärung zu einer Erstattung führen. Das Finanzamt besteuert die Kapitalerträge dann mit Ihrem niedrigeren Tarif. Der Antrag lohnt sich vor allem bei geringen übrigen Einkünften.
Wichtig ist auch, wo Sie Ihren Freistellungsauftrag platzieren. Die Bank kann nur den Pauschbetrag berücksichtigen, der bei ihr hinterlegt ist. Liegt er bei einem Konto ohne Erträge, zieht die andere Bank die volle Steuer ab. Das Geld ist nicht verloren, lässt sich aber erst über die Steuererklärung zurückholen. Prüfen Sie die Verteilung deshalb einmal im Jahr.
Die Werte gelten für 2026 und ersetzen keine steuerliche Beratung im Einzelfall.