Wann lohnt sich der Kinderfreibetrag statt Kindergeld? Beispiel mit zwei Kindern
Stand: Rechenweg mit automatischen Tests geprüftMethodik
Der Kinderfreibetrag lohnt sich erst bei höheren Einkommen. Ein Ehepaar mit zwei Kindern erhält 2026 zunächst 518 Euro Kindergeld im Monat, 6.216 Euro im Jahr. Bei 120.000 Euro zu versteuerndem Einkommen sparen die Freibeträge von 19.512 Euro aber 7.198,22 Euro Einkommensteuer. Das Finanzamt erstattet die Differenz von 982,22 Euro automatisch.
Kinder
Kindergeld im Monat
518 €
Kindergeld im Jahr
6.216 €
Berechtigte Kinder
2 von 2
Anspruch je Kind (2026: 259 € je Kind und Monat)
- Kind 1 (6 Jahre): 259 € – Unter 18 Jahren besteht der Anspruch ohne weitere Voraussetzung.
- Kind 2 (12 Jahre): 259 € – Unter 18 Jahren besteht der Anspruch ohne weitere Voraussetzung.
Direkt zum Tool: Kindergeldrechner öffnen
Formel
Berechnen Sie die Einkommensteuer einmal ohne und einmal mit den Freibeträgen für Kinder. Ist die Ersparnis größer als das Kindergeld des Jahres, gilt der Freibetrag, und das Kindergeld wird der Steuer wieder hinzugerechnet.
Vorteil Freibetrag = ESt ohne Freibeträge − ESt mit Freibeträgen − Kindergeld im Jahr
- Freibeträge
- 2026 je Kind 6.828 Euro Kinderfreibetrag plus 2.928 Euro für Betreuung, Erziehung und Ausbildung, zusammen 9.756 Euro
- Kindergeld im Jahr
- 259 Euro je Kind und Monat mal zwölf
Rechenbeispiel: Ehepaar, zwei Kinder, 120.000 Euro zvE
- 1
Zu versteuerndes Einkommen bei Zusammenveranlagung
= 120.000 Euro
- 2
Kindergeld je Kind und Monat 2026
= 259 Euro
- 3
Kindergeld für beide Kinder im Monat
= 518 Euro
- 4
Kindergeld im Jahr, das in die Günstigerprüfung eingeht
= 6.216 Euro
Die Freibeträge von zusammen 19.512 Euro senken die Einkommensteuer von 28.466,46 auf 21.268,24 Euro, eine Ersparnis von 7.198,22 Euro. Das sind 982,22 Euro mehr als das Kindergeld, diesen Betrag gleicht das Finanzamt mit dem Steuerbescheid aus.
Typische Fehler
errorGeglaubt, man müsse sich zwischen Kindergeld und Freibetrag entscheiden
Sie wählen nicht selbst. Das Kindergeld wird immer monatlich ausgezahlt, das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung von Amts wegen, ob der Freibetrag günstiger ist. Wichtig ist nur, dass Sie die Anlage Kind ausfüllen, damit die Prüfung stattfinden kann.
errorDie volle Steuerersparnis zusätzlich zum Kindergeld erwartet
Wenn der Freibetrag gewinnt, erhalten Sie nur die Differenz zum bereits gezahlten Kindergeld. Im Beispiel sind das 982,22 Euro, nicht 7.198,22 Euro. Das Kindergeld gilt steuerlich als Vorauszahlung auf die Entlastung durch den Freibetrag.
errorDie Schwelle eines Kindes auf zwei Kinder übertragen
Mit jedem Kind steigen sowohl Kindergeld als auch Freibeträge. Weil die Freibeträge in eine tiefere Progressionszone rutschen, liegt die Schwelle für zwei Kinder höher als für eins. Rechnen Sie deshalb immer mit Ihrer tatsächlichen Kinderzahl.
Warum hohe Einkommen vom Freibetrag profitieren
Das Kindergeld ist ein fester Betrag, unabhängig vom Einkommen. Der Freibetrag dagegen wirkt über die Steuer, und seine Entlastung hängt vom Grenzsteuersatz ab. Je höher das Einkommen, desto mehr Steuer spart jeder freigestellte Euro. Irgendwann übersteigt diese Ersparnis das Kindergeld.
Im Beispiel mit 120.000 Euro zvE liegt das Paar im Splittingtarif bereits in einem Bereich mit hohem Grenzsteuersatz. Die 19.512 Euro Freibeträge kappen genau das obere, besonders hoch besteuerte Einkommen. Bei 80.000 Euro zvE sähe es anders aus: Dort sparen die Freibeträge nur 5.847,20 Euro, das Kindergeld von 6.216 Euro ist also günstiger und bleibt unangetastet.
Für Familien mit mittlerem Einkommen bedeutet das: Das Kindergeld ist hier die bessere Förderung, eine Rückforderung gibt es nicht. Wer knapp unter der Schwelle liegt, verliert durch das Kindergeld nichts gegenüber dem Freibetrag.
Die Günstigerprüfung läuft zudem für jedes Jahr neu. Steigt Ihr Einkommen etwa durch eine Beförderung über die Schwelle, erhalten Sie ab diesem Jahr die Differenz erstattet. Sinkt es wieder, bleibt einfach das Kindergeld. Ein Wechsel oder eine Meldung an die Familienkasse ist dafür nicht nötig.
Was die Günstigerprüfung für die Praxis heißt
Einen Antrag auf den Freibetrag gibt es nicht. Voraussetzung ist lediglich eine Steuererklärung mit der Anlage Kind. Wer keine Steuererklärung abgibt, verschenkt gegebenenfalls die Differenz. Bei hohen Einkommen lohnt sich die Erklärung deshalb fast immer, schon wegen der Günstigerprüfung.
Bei getrennt lebenden oder nicht verheirateten Eltern steht jedem Elternteil grundsätzlich der halbe Freibetrag zu, entsprechend wird auch nur das halbe Kindergeld gegengerechnet. Die Prüfung erfolgt dann für jeden Elternteil gesondert.
Neben Kindergeld und Steuer lohnt mit Kindern auch ein Blick auf den Versicherungsschutz im Haushalt, etwa ob die Haftpflicht als Familientarif abgeschlossen ist. Die Werte hier gelten für 2026 und ersetzen keine steuerliche Beratung im Einzelfall.