rechnerportal
Startseite › Alltag › Kinderkrankengeld-Rechner
Alltag · Rechner

Kinderkrankengeld Rechner 2026: Höhe pro Tag, Höchstbetrag und Anspruchstage

Stand: Rechenweg mit automatischen Tests geprüftMethodik

Mit dem Kinderkrankengeld Rechner sehen Sie sofort: Die Krankenkasse zahlt 2026 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoverdiensts, höchstens 135,63 Euro pro Kalendertag, für bis zu 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil. Der Rechner ermittelt aus Brutto und Netto den Tagessatz, zieht die Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab und zeigt, wie viele Kinderkranktage Ihnen noch bleiben. Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern werden gesondert berücksichtigt.

menu_book Ausführlicher Ratgeber: Kinderkrankengeld-Rechner erklärt

Kinderkrankengeld für 5 Tage

341,64 €

netto nach Sozialabgaben, brutto 390,00 €

Tagessatz

78,00 €

90 % von 86,67 € Netto je Tag, netto 68,33 €

Resttage 2026

10 von 15

15 Tage je Kind, höchstens 35

Bruttoausfall im Zeitraum

633,33 €

Sozialabgaben auf das Kinderkrankengeld

48,36 €

RV 9,3 %, AV 1,3 %, PV 1,8 %

Höchstbetrag je Tag

135,63 €

70 % der kalendertäglichen BBG

Rechtsgrundlage: § 45 SGB V. Kinderkrankengeld beträgt 90 % des ausgefallenen Nettoentgelts (100 % bei beitragspflichtigen Einmalzahlungen im Vorjahr), höchstens 70 % der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze 2026 (69.750,00 € / 360 = 193,75 €), also 135,63 € je Tag. Anspruch 2026: 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, Alleinerziehende 30, bei mehreren Kindern höchstens 35 bzw. 70 Tage; die erhöhten Tage sind bis Ende 2026 befristet. Voraussetzung: gesetzlich versichertes Kind unter 12 Jahren und ärztliches Attest. Stand 2026, ohne Gewähr.

Derzeit ohne Vermittlung oder Angebotsstrecke

Diese Seite dient aktuell nur der Orientierung. rechnerportal.net vermittelt derzeit keine Anbieter und gibt keine individuelle Empfehlung ab.

Mehr Infos bald
PRO
Diese Berechnung als PDF speichern — mit allen Eingaben und Quellen, für Ihre Unterlagen oder den Fachbetrieb.
Mehr über Pro arrow_forward

Kinderkrankengeld 2026: 90 Prozent vom Netto, höchstens 135,63 Euro pro Tag

Wird Ihr Kind krank und müssen Sie zu Hause bleiben, zahlt der Arbeitgeber in vielen Fällen kein Gehalt weiter. Dann springt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Kinderkrankengeld ein. Voraussetzung ist in der Regel, dass Kind und Elternteil gesetzlich versichert sind, das Kind jünger als zwölf Jahre ist und ein ärztliches Attest vorliegt. Alle Werte hier gelten Stand 2026. Verbindlich ist die Berechnung Ihrer Krankenkasse.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld pro Tag? Tabelle nach Einkommen

Die Krankenkasse rechnet mit dem Nettoarbeitsentgelt. Es wird durch 30 geteilt und mit 90 Prozent angesetzt. Die Nettowerte in der Tabelle sind Beispielannahmen, Ihr eigenes Netto finden Sie auf der Gehaltsabrechnung oder berechnen es mit dem Gehaltsrechner.

Brutto im MonatNetto (Annahme)Netto je TagKinderkrankengeld 90 %nach Sozialabgabenfür 5 Tage netto
2.500 €1.700 €56,67 €51,00 €44,68 €223,38 €
3.500 €2.300 €76,67 €69,00 €60,44 €302,22 €
5.000 €3.100 €103,33 €93,00 €81,47 €407,34 €
6.500 €3.900 €130,00 €117,00 €102,49 €512,46 €
8.000 €4.800 €160,00 €135,63 € (Höchstbetrag)118,81 €594,06 €

Mit Einmalzahlung, also 100 Prozent statt 90 Prozent, ergeben sich bei 3.500 Euro brutto 76,67 Euro Kinderkrankengeld und 67,16 Euro nach Abgaben pro Tag, bei 5.000 Euro brutto 103,33 Euro und 90,52 Euro.

Höchstbetrag beim Kinderkrankengeld: ab welchem Netto die Grenze greift

Das Kinderkrankengeld ist gedeckelt auf 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. 2026 liegt diese bei 69.750 Euro im Jahr, geteilt durch 360 ergibt das 193,75 Euro je Tag. 70 Prozent davon sind 135,63 Euro. Wer mehr verdient, erhält trotzdem nicht mehr. Bei 4.500 Euro netto ergibt die 90-Prozent-Regel noch 135 Euro, ab 4.530 Euro netto greift der Höchstbetrag. Im Beispiel mit 4.800 Euro netto und 160 Euro Tagesnetto werden deshalb nur 135,63 Euro vor Abgaben gezahlt.

Kinderkrankengeld Tage 2026: wie viele Tage je Kind und Elternteil

Die Tage zählen je Kind und je Elternteil. Zwei berufstätige Eltern mit einem Kind haben zusammen also 30 Tage. Bei mehreren Kindern gilt eine Obergrenze pro Elternteil.

KinderTage je ElternteilAlleinerziehend
115 Arbeitstage30 Arbeitstage
230 Arbeitstage60 Arbeitstage
3 und mehr35 Arbeitstage70 Arbeitstage

Die erhöhte Zahl an Tagen ist bis Ende 2026 befristet. Ob sie 2027 fortgilt, legt der Gesetzgeber noch fest. Der Rechner verwendet die Werte für 2026.

Kinderkrankengeld Berechnung: was vom Tagessatz abgeht

Das Kinderkrankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen des Jahres. Vom Tagessatz zieht die Krankenkasse die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ab:

  • Rentenversicherung 9,3 Prozent
  • Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent
  • Pflegeversicherung 1,8 Prozent

Zusammen sind das 12,4 Prozent. Beiträge zur Krankenversicherung fallen nicht an. Bei 69 Euro Kinderkrankengeld gehen so 8,56 Euro ab, 60,44 Euro kommen an.

Praxisbeispiel: drei Tage krankes Kind bei 3.500 Euro brutto

Frau S. verdient 3.500 Euro brutto und 2.300 Euro netto, sie hat ein Kind. Im Frühjahr war sie bereits 8 Tage zu Hause, im Herbst braucht sie 10 weitere Tage. Der Rechner zeigt: Von 15 Tagen sind noch 7 verfügbar. Diese 7 Tage bringen 483 Euro Kinderkrankengeld, nach Sozialabgaben von 59,89 Euro kommen 423,11 Euro an. Die übrigen 3 Tage wären unbezahlt. Zum Vergleich: Ihr Bruttolohn für 7 Kalendertage liegt bei 816,67 Euro. Der Vater des Kindes hat seine eigenen 15 Tage, die er für die restliche Zeit nutzen kann.

Kinderkrankengeld für Alleinerziehende: doppelte Tage, gleicher Tagessatz

Alleinerziehende erhalten 2026 doppelt so viele Tage, nämlich 30 Arbeitstage je Kind und höchstens 70 im Jahr. Der Tagessatz selbst ist nicht höher, er folgt denselben Regeln wie bei Paaren. Ein Beispiel: Ein alleinerziehender Vater mit zwei Kindern verdient 2.500 Euro brutto und 1.700 Euro netto. Er hat Anspruch auf 60 Kinderkranktage. Hat er im laufenden Jahr bereits 45 Tage genommen und braucht nun 10 weitere, sind noch 15 Tage verfügbar. Die 10 Tage bringen 510 Euro Kinderkrankengeld, nach 63,24 Euro Sozialabgaben 446,76 Euro. Danach bleiben ihm 5 bezahlte Tage für den Rest des Jahres.

Hat er in den letzten zwölf Monaten Weihnachtsgeld erhalten, steigt der Satz auf 100 Prozent. Für dieselben 10 Tage sind es dann 566,67 Euro vor und 496,40 Euro nach Abgaben, also 49,64 Euro mehr. Diese Angabe lohnt sich deshalb in jedem Fall. Welche Nachweise Sie für den Status alleinerziehend und für die Einmalzahlung vorlegen müssen, legt Ihre Krankenkasse fest; fragen Sie dort am besten schon beim ersten Kinderkranktag des Jahres nach.

Für Familien mit wechselnden Betreuungszeiten gilt: Der Anspruch ist an die Person gebunden, die tatsächlich zu Hause bleibt und deren Lohn ausfällt. Wer in einer Woche das Kind betreut, obwohl der andere Elternteil noch freie Tage hätte, verbraucht sein eigenes Kontingent. Eine kurze Absprache zu Jahresbeginn verhindert, dass ein Elternteil im Herbst ohne bezahlte Tage dasteht.

Kinderkrankengeld im Kopf abschätzen

Eine schnelle Probe in drei Schritten: Monatsnetto durch 30 teilen, davon 90 Prozent nehmen, dann 12,4 Prozent Abgaben abziehen. Bei 2.300 Euro netto ergibt das 76,67 Euro, dann 69 Euro, dann 60,44 Euro pro Tag. Als Größenordnung bleibt also gut drei Viertel des Tagesnettos. Liegt Ihr Netto bei 4.530 Euro oder darüber, rechnen Sie direkt mit dem Höchstbetrag von 135,63 Euro vor Abgaben. Zeigt der Rechner einen höheren Tagessatz, stimmt die Eingabe nicht.

Typische Fehler bei der Kinderkrankengeld-Berechnung

  • Brutto statt Netto eingegeben: Die Basis ist das Nettoarbeitsentgelt, nicht das Bruttogehalt.
  • Arbeitstage und Kalendertage vermischt: Die Anspruchstage sind Arbeitstage, der Tagessatz wird aber aus dem Netto je Kalendertag (Netto durch 30) berechnet.
  • Tage beider Eltern zusammengezählt: Jeder Elternteil hat sein eigenes Kontingent von 15 Tagen je Kind, nicht die Familie gemeinsam.
  • Abgaben vergessen: Vom Kinderkrankengeld gehen 12,4 Prozent Sozialbeiträge ab.
  • Mit Krankengeld verwechselt: Wer selbst krank ist, erhält nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung Krankengeld nach anderen Regeln, das der Krankengeld-Rechner berechnet.

Kinderkrankengeld, Elterngeld und Kindergeld im Zusammenspiel

Kinderkrankengeld ersetzt ausgefallenen Arbeitslohn. Wer in Elternzeit ist und nicht arbeitet, hat keinen Lohnausfall; wer in Teilzeit während der Elternzeit arbeitet, sollte die Frage mit der Krankenkasse klären. Wie hoch das Elterngeld ausfällt, zeigt der eigene Rechner. Das Kindergeld läuft während kranker Tage unverändert weiter. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrem Anspruch und zur Höhe wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Kinderkrankengeld: drei Hinweise für mehr Geld und weniger Wartezeit

  1. 01 Geben Sie an, ob Sie in den letzten zwölf Monaten Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten haben. Dann steigt der Satz von 90 auf 100 Prozent des Nettos, bei 2.300 Euro netto sind das 67,16 statt 60,44 Euro pro Tag nach Abgaben.
  2. 02 Notieren Sie genommene Kinderkranktage für jeden Elternteil getrennt. Die 15 Tage je Kind stehen beiden Eltern einzeln zu, verfallen aber zum Jahresende.
  3. 03 Reichen Sie die ärztliche Bescheinigung für das kranke Kind sofort bei Ihrer Krankenkasse ein. Viele Kassen bieten dafür eine App, die Auszahlung dauert dann meist nur wenige Tage.

Fragen zu Höhe und Tagen beim Kinderkrankengeld

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld 2026? expand_more
Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, 100 Prozent, wenn Sie in den letzten zwölf Monaten eine beitragspflichtige Einmalzahlung erhalten haben. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 135,63 Euro pro Kalendertag, das sind 70 Prozent der täglichen Beitragsbemessungsgrenze von 193,75 Euro. Davon gehen noch Sozialbeiträge ab.
Wie wird das Kinderkrankengeld berechnet? expand_more
Die Krankenkasse teilt Ihr monatliches Netto durch 30 und nimmt davon 90 Prozent. Bei 2.300 Euro netto sind das 76,67 Euro Netto je Tag und ein Kinderkrankengeld von 69 Euro. Davon zieht die Kasse 12,4 Prozent für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab, es bleiben 60,44 Euro pro Tag.
Wie viele Kinderkrankentage gibt es 2026? expand_more
2026 stehen jedem gesetzlich versicherten Elternteil 15 Arbeitstage je Kind zu, Alleinerziehenden 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern ist die Summe auf 35 Arbeitstage je Elternteil begrenzt, bei Alleinerziehenden auf 70. Diese Regelung ist bis Ende 2026 befristet, für 2027 ist eine Anschlussregelung abzuwarten.
Wie viel Prozent vom Netto ist Kinderkrankengeld? expand_more
Im Regelfall 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Haben Sie in den zwölf Monaten vor dem Kinderkrankentag Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder eine andere beitragspflichtige Einmalzahlung erhalten, sind es 100 Prozent. Nach Abzug der Sozialbeiträge von 12,4 Prozent kommen bei 2.300 Euro Monatsnetto 60,44 Euro von 76,67 Euro Tagesnetto an.
Ist das Kinderkrankengeld bei allen Krankenkassen gleich hoch? expand_more
Ja. Das Kinderkrankengeld ist eine gesetzliche Leistung nach Paragraf 45 SGB V, der Satz, der Höchstbetrag und die Zahl der Tage sind für AOK, TK und alle anderen gesetzlichen Kassen identisch. Unterschiede gibt es nur beim Antragsweg und bei der Bearbeitungszeit. Ein Rechner einer bestimmten Kasse liefert deshalb dasselbe Ergebnis.
Was passiert, wenn die Kinderkrankentage aufgebraucht sind? expand_more
Weitere Tage zahlt die Krankenkasse nicht. Sie können mit dem Arbeitgeber unbezahlte Freistellung, Urlaub oder Überstundenabbau vereinbaren. Der Rechner zeigt, wie viele der gewünschten Tage noch bezahlt werden und wie viele unbezahlt bleiben würden, wenn Sie Ihre bereits genommenen Tage eingeben.
Rechner auf Ihrer Website einbinden

Sie können diesen Rechner kostenlos und ohne Anmeldung auf Ihrer eigenen Website zeigen. Kopieren Sie dazu den Code und fügen Sie ihn in Ihre Seite ein. Die Höhe passt sich automatisch an, die Quelle bleibt verlinkt. Mehr zur Einbindung

Verwandte Rechner

Passende nächste Schritte zu dieser Berechnung.

Derzeit ohne Vermittlung oder Angebotsstrecke

Dieser Abschnitt dient aktuell nur der zusätzlichen Einordnung. rechnerportal.net vermittelt derzeit keine Anbieter und spricht keine individuelle Empfehlung aus.

Mehr Infos bald