Kind fünf Tage krank: wie viel Gehalt ersetzt das Kinderkrankengeld?
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Bei 3.000 Euro Nettogehalt zahlt die Krankenkasse 2026 für jeden Tag mit krankem Kind 90 Euro brutto Kinderkrankengeld. Davon gehen 11,16 Euro für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab, es bleiben 78,84 Euro. Für fünf Tage sind das 394,20 Euro, gut 100 Euro weniger als das Nettogehalt, das in diesen Tagen ausfällt.
Kinderkrankengeld für 5 Tage
341,64 €
netto nach Sozialabgaben, brutto 390,00 €
Tagessatz
78,00 €
90 % von 86,67 € Netto je Tag, netto 68,33 €
Resttage 2026
10 von 15
15 Tage je Kind, höchstens 35
Bruttoausfall im Zeitraum
633,33 €
Sozialabgaben auf das Kinderkrankengeld
48,36 €
RV 9,3 %, AV 1,3 %, PV 1,8 %
Höchstbetrag je Tag
135,63 €
70 % der kalendertäglichen BBG
Rechtsgrundlage: § 45 SGB V. Kinderkrankengeld beträgt 90 % des ausgefallenen Nettoentgelts (100 % bei beitragspflichtigen Einmalzahlungen im Vorjahr), höchstens 70 % der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze 2026 (69.750,00 € / 360 = 193,75 €), also 135,63 € je Tag. Anspruch 2026: 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, Alleinerziehende 30, bei mehreren Kindern höchstens 35 bzw. 70 Tage; die erhöhten Tage sind bis Ende 2026 befristet. Voraussetzung: gesetzlich versichertes Kind unter 12 Jahren und ärztliches Attest. Stand 2026, ohne Gewähr.
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Formel
Teilen Sie das Nettogehalt durch 30 und nehmen Sie davon 90 Prozent, höchstens 135,63 Euro. Ziehen Sie 12,4 Prozent für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab und multiplizieren Sie mit den Kranktagen.
Auszahlung = min(Netto ÷ 30 × 90 %; 135,63 Euro) × (1 − 12,4 %) × Tage
- 90 %
- Ersatzrate, 100 Prozent bei beitragspflichtiger Einmalzahlung in den letzten zwölf Monaten
- 12,4 %
- Arbeitnehmeranteile Rente 9,3, Arbeitslosenversicherung 1,3 und Pflege 1,8 Prozent
Rechenbeispiel: 4.000 Euro brutto, 3.000 Euro netto, fünf Tage
- 1
Nettogehalt je Kalendertag, 3.000 Euro geteilt durch 30
= 100 Euro
- 2
Kinderkrankengeld brutto mit 90 Prozent
= 90 Euro pro Tag
- 3
Abzüge für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
= 11,16 Euro pro Tag
- 4
Auszahlung je Tag
= 78,84 Euro
- 5
Auszahlung für fünf Tage
= 394,20 Euro
- 6
Verbleibende Kinderkrankentage für dieses Kind im Jahr
= 10
Für die fünf Tage fallen 666,67 Euro Bruttogehalt und rund 500 Euro Nettogehalt weg. Das Kinderkrankengeld gleicht davon knapp vier Fünftel aus.
Typische Fehler
errorDen Bruttotagessatz als Auszahlung eingeplant
Die Krankenkasse zieht vom Kinderkrankengeld die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Rechnen Sie deshalb mit rund 88 Prozent des Bruttotagessatzes als Auszahlung, im Beispiel 78,84 statt 90 Euro pro Tag.
errorDie Weihnachtsgeld-Regel vergessen
Wer in den zwölf Monaten vor dem Kranktag eine beitragspflichtige Einmalzahlung wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld bekommen hat, erhält 100 statt 90 Prozent. Im Beispiel steigt die Auszahlung für fünf Tage damit von 394,20 auf 438 Euro.
errorTage im Kalender statt im Kontingent gezählt
Wer schon zwölf von 15 Tagen genommen hat, erhält bei fünf weiteren Kranktagen nur noch für drei Tage Kinderkrankengeld. Die übrigen zwei Tage sind unbezahlt. Führen Sie deshalb im Jahresverlauf mit, wie viele Tage je Kind bereits verbraucht sind.
Warum am Monatsende trotzdem etwas fehlt
Kinderkrankengeld ersetzt das ausgefallene Gehalt nie ganz. Zwei Stellschrauben sorgen dafür: Die Krankenkasse rechnet nur mit 90 Prozent des Nettos, und sie zieht vom Kinderkrankengeld noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Aus 100 Euro Netto je Kalendertag werden so 78,84 Euro Auszahlung.
Der Rechner setzt den Gehaltsausfall mit einem Dreißigstel des Monatsgehalts je Tag an, im Beispiel 666,67 Euro brutto für fünf Tage. Je nach Arbeitsvertrag kürzt der Arbeitgeber anders, etwa nach tatsächlichen Arbeitstagen. Wie groß die Lücke bei Ihnen am Ende ist, zeigt deshalb erst die Gehaltsabrechnung des Folgemonats.
Die Abzüge haben auch eine gute Seite. Weil die Krankenkasse Rentenbeiträge abführt, laufen Ihre Rentenansprüche während der Kranktage weiter, und auch der Schutz in der Arbeitslosenversicherung bleibt bestehen. Die Tage hinterlassen also keine Lücke im Versicherungsverlauf.
Einen Vorteil hat die Berechnung trotzdem: Das Kinderkrankengeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt und kann damit den Steuersatz auf das übrige Einkommen leicht erhöhen. In der Steuererklärung müssen Sie es deshalb angeben.
Mit dem Kontingent planen statt Tag für Tag
2026 stehen jedem Elternteil 15 Arbeitstage je Kind zu, Alleinerziehenden 30. Bei mehreren Kindern liegt die Obergrenze bei 35 beziehungsweise 70 Tagen im Jahr. Die Regelung ist bis Ende 2026 befristet, für 2027 steht eine Anschlussregelung noch aus.
Paare können die Tage strategisch aufteilen. Wer von beiden das höhere Netto hat, bekommt pro Tag mehr Kinderkrankengeld, bis der Höchstbetrag greift. Gleichzeitig verliert dieser Elternteil aber auch mehr Gehalt. Oft entscheidet deshalb eher der Arbeitsplatz als die Rechnung, wer zu Hause bleibt.
Beachten Sie außerdem, dass der Antrag eine ärztliche Bescheinigung für das Kind braucht. Reichen Sie sie zeitnah bei Ihrer Krankenkasse ein, damit die Zahlung nicht verzögert wird. Die Beträge hier sind eine Orientierung auf dem Stand 2026. Verbindlich ist die Berechnung Ihrer Krankenkasse.