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Krankengeld-Rechner — Höhe je Tag und Zeitraum berechnen

Der Krankengeld-Rechner ermittelt, wie viel die gesetzliche Krankenkasse nach Ende der Lohnfortzahlung zahlt. Grundlage sind 70 Prozent des Bruttoentgelts, gedeckelt auf 90 Prozent des Nettos und den gesetzlichen Höchstbetrag 2026.

Auszahlung für 30 Tage

1.813,32

Es greift die Grenze von 90 Prozent des Nettoentgelts.

Regelentgelt je Tag

116,67

Krankengeld brutto je Tag

69,00

Krankengeld netto je Tag

60,44

Sozialabgaben im Zeitraum

256,68

Berechnung nach § 47 SGB V mit den Werten für 2026: Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € im Monat, gesetzlicher Höchstbetrag 135,63 € am Tag. Vom Krankengeld gehen die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab; die Krankenversicherung trägt die Kasse.

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Zwei Grenzen, von denen meist die zweite greift

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts. Diese Zahl steht in jedem Ratgeber — und ist in der Praxis selten die maßgebliche. Denn zugleich gilt: Es darf 90 Prozent des Nettoentgelts nicht übersteigen.

Weil das Netto bei den meisten Beschäftigten deutlich unter 78 Prozent des Bruttos liegt, ist die Nettogrenze in der Regel die schärfere. Wer 3.000 Euro brutto und 2.000 Euro netto verdient, bekommt nicht 70 Euro am Tag, sondern 60 — die 90-Prozent-Grenze zieht.

Als dritte Grenze kommt der gesetzliche Höchstbetrag hinzu. Er greift, sobald das Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung liegt.

Was vom Krankengeld noch abgeht

Das Krankengeld ist steuerfrei, aber nicht abgabenfrei. Von der Bruttoleistung zahlen Versicherte weiterhin ihre Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Nur den Krankenversicherungsbeitrag übernimmt die Kasse.

In der Summe sind das rund zwölf Prozent, die vom errechneten Betrag noch abgehen. Der Rechner weist deshalb beides aus: das Brutto-Krankengeld nach den gesetzlichen Grenzen und den Betrag, der nach Abzug der Sozialabgaben tatsächlich überwiesen wird.

Ein Hinweis zur Steuer: Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Es wird selbst nicht besteuert, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen — bei der Steuererklärung kann daraus eine Nachzahlung entstehen.

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Erst sechs Wochen Entgeltfortzahlung

Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang das volle Gehalt weiter. Erst danach beginnt das Krankengeld der Krankenkasse.

Voraussetzung ist ein Arbeitsverhältnis von mindestens vier Wochen. Bei einer neuen Erkrankung beginnt der Anspruch von vorn — bei derselben Erkrankung nur, wenn dazwischen sechs Monate Arbeitsfähigkeit lagen oder seit Beginn zwölf Monate vergangen sind.

70 Prozent brutto, höchstens 90 Prozent netto

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, darf aber 90 Prozent des Nettoentgelts nicht übersteigen. Die Deckelung greift bei den meisten Einkommen.

Vom Krankengeld gehen zusätzlich Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Netto bleiben deshalb rund 75 bis 80 Prozent des bisherigen Nettos.

78 Wochen — aber nicht am Stück gerechnet

Bei derselben Erkrankung besteht Anspruch für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung werden angerechnet.

Tritt während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Erkrankung hinzu, verlängert das die Höchstdauer nicht. Der Zeitraum wird pro Erkrankung gerechnet, nicht pro Diagnose.

Die lückenlose Krankschreibung ist entscheidend

Der Anspruch entsteht ab dem Tag der ärztlichen Feststellung. Eine Lücke zwischen zwei Bescheinigungen kann den Anspruch beenden.

Die Folgebescheinigung sollte deshalb spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der vorherigen ausgestellt werden. Dieser Formfehler kostet in der Praxis mehr Krankengeldansprüche als alle inhaltlichen Streitfragen zusammen.

Steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt

Krankengeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Wer im selben Jahr auch Arbeitslohn bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben.

Eine Nachzahlung ist die Regel, nicht die Ausnahme. Legen Sie einen Teil zurück.

Kinderkrankengeld ist etwas anderes

Für die Pflege eines erkrankten Kindes gibt es Kinderkrankengeld mit eigener Anspruchsdauer je Kind und Elternteil. Es wird unabhängig vom eigenen Krankengeld gezahlt.

Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung — nicht die eigene Arbeitsunfähigkeit.

Krankengeld einordnen

  1. 01 Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber läuft sechs Wochen. Erst danach beginnt das Krankengeld.
  2. 02 Lassen Sie die Folgebescheinigung immer spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der alten ausstellen — sonst kann der Anspruch entfallen.
  3. 03 Vom Krankengeld gehen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Rechnen Sie mit rund zwölf Prozent Abzug.

Häufige Fragen zu Krankengeld und Entgeltfortzahlung

Warum sind es meist weniger als 70 Prozent des Bruttos? expand_more
Weil zusätzlich die Grenze von 90 Prozent des Nettoentgelts gilt und der jeweils niedrigere Betrag maßgeblich ist. Bei den meisten Beschäftigten greift diese Nettogrenze, sodass das Krankengeld unterhalb der rechnerischen 70 Prozent liegt.
Wie hoch ist das Krankengeld maximal? expand_more
Der gesetzliche Höchstbetrag liegt 2026 bei 135,63 Euro am Tag. Er ergibt sich aus 70 Prozent des maximalen Regelentgelts, das wiederum aus der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat folgt. Höheres Einkommen erhöht das Krankengeld nicht.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt? expand_more
Bei derselben Erkrankung längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, abzüglich der sechs Wochen Lohnfortzahlung. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Erkrankung hinzu, verlängert das den Anspruch nicht.

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