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Immobilien · Ratgeber

Lastenzuschuss: Wohngeld für Eigentümer Schritt für Schritt berechnet

Stand: Rechenweg mit automatischen Tests geprüftMethodik

Der Lastenzuschuss ist Wohngeld für Eigentümer im selbst genutzten Haus. Statt der Miete zählt die Belastung aus Zinsen, Tilgung, 36 Euro je Quadratmeter und Jahr sowie Grundsteuer, begrenzt auf den Höchstbetrag der Mietenstufe. Eine Familie mit drei Personen und 2.400 Euro brutto erhält in Mietenstufe III so rund 320 Euro im Monat.

Pauschal 36 € je m² und Jahr für Instandhaltung und Betriebskosten.

Nur an Dritte gezahlte Beträge.

Oder GdB unter 100 mit häuslicher Pflege.

Lastenzuschuss im Monat

320 €

3.840 € im Jahr

Angesetzte Belastung

856,80 €

Ihre Belastung 1.063,33 €, gedeckelt auf 686,60 € plus 170,20 € Heizkosten

Gesamteinkommen

1.838,00 €

Mietenstufe III

Rechenweg

  1. Kapitaldienst (Zinsen + Tilgung): 700,00 €
  2. Instandhaltung und Betriebskosten: 110,00 m² × 36 € / 12 = 330,00 € (§ 13 WoGV)
  3. Grundsteuer: 33,33 €, Verwaltungskosten: 0,00 €
  4. Belastung = 1.063,33 € im Monat
  5. Einkommen 1: 2.400,00 € brutto − 102,50 € Werbungskosten − 20 % pauschal (459,50 €) = 1.838,00 €
  6. Monatliches Gesamteinkommen Y = 1.838,00 €
  7. Höchstbetrag Mietenstufe III, 3 Personen: 657,00 € + 29,60 € Klimakomponente = 686,60 €
  8. Belastung angesetzt: min(1.063,33 €, 686,60 €) = 686,60 € + 170,20 € Heizkostenentlastung = M 856,80 €
  9. Formel § 19 WoGG mit a, b, c für 3 Personen: 1,15 × (856,80 − (0,31495956) × 1.838,00) = 319,59 € → gerundet 320 €

Schätzung nach WoGG. Verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle; Vermögen, Unterhalt und Sonderfälle sind nicht berücksichtigt. Rechtsstand 01.01.2025 (gültig 2025 und 2026).

Direkt zum Tool: Lastenzuschuss-Rechner öffnen

Formel

Addieren Sie Zinsen und Tilgung, ein Zwölftel von 36 Euro mal Wohnfläche und ein Zwölftel der Grundsteuer. Diese Belastung wird höchstens bis zum Höchstbetrag samt Klimakomponente angesetzt, dazu kommt die Heizkostenentlastung. Mit dem bereinigten Einkommen geht der Wert in die Wohngeldformel nach § 19 WoGG ein.

Lastenzuschuss = 1,15 × (M − (a + b × M + c × Y) × Y), gerundet

M
angesetzte Belastung bis zum Höchstbetrag plus Heizkostenentlastung, Euro im Monat
Y
monatliches Gesamteinkommen nach Werbungskosten, pauschalem Abzug und Freibeträgen
a, b, c
Koeffizienten nach Haushaltsgröße aus Anlage 2 WoGG

Rechenbeispiel: Familie mit drei Personen, Eigenheim 110 m², Mietenstufe III, 2.400 Euro brutto

  1. 1

    Kapitaldienst aus 450 Euro Zinsen und 250 Euro Tilgung im Monat

    = 700 €

  2. 2

    Instandhaltung und Betriebskosten: 110 m² mal 36 Euro geteilt durch 12

    = 330 €

  3. 3

    Belastung mit 33,33 Euro Grundsteuer im Monat

    = 1.063,33 €

  4. 4

    Höchstbetrag für drei Personen in Mietenstufe III: 657 Euro plus 29,60 Euro Klimakomponente

    = 686,60 €

  5. 5

    Gedeckelte Belastung plus 170,20 Euro Heizkostenentlastung ergibt M

    = 856,80 €

  6. 6

    Einkommen Y: 2.400 Euro brutto minus Werbungskosten-Pauschbetrag minus 20 Prozent

    = 1.838 €

  7. 7

    Wohngeldformel nach § 19 WoGG, ungerundet 319,59 Euro

    = 320 € im Monat

Die Familie erhält rund 320 Euro Lastenzuschuss im Monat, 3.840 Euro im Jahr. Von der Belastung über 1.063,33 Euro zählen nur 686,60 Euro, weil der Höchstbetrag greift.

Typische Fehler

errorDie volle Kreditrate als Belastung in die Formel setzen

Die Belastung zählt nur bis zum Höchstbetrag der Mietenstufe. Im Beispiel fallen 376,73 Euro weg. Wer die volle Rate einsetzt, erwartet einen deutlich höheren Zuschuss, als die Wohngeldstelle bewilligt.

errorDen Werbungskosten-Pauschbetrag beim Einkommen vergessen

Vom Brutto gehen zuerst 102,50 Euro Werbungskosten im Monat ab, bei Renten 8,50 Euro, erst danach der pauschale Abzug von 10, 20 oder 30 Prozent. Ohne diesen Schritt liegt das Einkommen zu hoch und der Zuschuss zu niedrig.

Warum Eigentümer den Lastenzuschuss oft übersehen

Wohngeld gilt vielen als Leistung für Mieter. Dabei steht der Lastenzuschuss Eigentümern unter denselben Einkommensbedingungen zu, sobald sie ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen. Typische Fälle sind junge Familien mit hoher Kreditrate und einem Verdiener, Alleinerziehende nach einer Trennung, die im gemeinsamen Haus bleiben, und Rentner mit abbezahltem Haus und kleiner Rente.

Gerade bei der letzten Gruppe hilft die Pauschale für Instandhaltung und Betriebskosten. Auch ohne Kredit zählen 36 Euro je Quadratmeter und Jahr als Belastung, bei 110 Quadratmetern 330 Euro im Monat. Dazu kommt die Grundsteuer. Wer eine kleine Rente bezieht, erreicht damit leicht einen Anspruch, obwohl er keine Miete und keine Rate zahlt.

Wohnort und Einkommen: was den Lastenzuschuss verschiebt

Die Mietenstufe entscheidet über den Höchstbetrag und damit darüber, wie viel der Belastung überhaupt zählt. Für dieselbe Familie mit demselben Haus und Einkommen ergibt der Rechner in Mietenstufe I nur 247 Euro, in Stufe III 320 Euro, in Stufe V 401 Euro und in Stufe VII 489 Euro im Monat. Der Unterschied entsteht allein durch den Deckel: Je teurer die Region eingestuft ist, desto mehr von einer hohen Kreditrate geht in die Formel ein. Die Stufe richtet sich nach der Gemeinde, nicht nach dem Kaufpreis Ihres Hauses. Kleinere Orte im Umland einer Großstadt liegen oft zwei Stufen niedriger als die Stadt selbst; die Wohngeldstelle nennt Ihnen die Stufe verbindlich.

Der Zuschuss sinkt mit steigendem Einkommen schneller, als viele erwarten. Im Beispiel kosten 600 Euro mehr brutto im Monat mehr als 200 Euro Zuschuss. Umgekehrt lohnt es sich, Freibeträge vollständig anzugeben: Alleinerziehende, Haushaltsmitglieder mit einem Grad der Behinderung von 100 und Rentner mit Grundrentenzeiten senken ihr anrechenbares Einkommen spürbar. Vermögen, Unterhalt und einmalige Einnahmen prüft die Wohngeldstelle im Einzelfall, das Ergebnis des Rechners ist deshalb eine Schätzung. Für 2027 liegt ein Kabinettsentwurf mit geänderter Formel vor; beschlossen ist er noch nicht.

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Häufige Fragen: Lastenzuschuss-Rechner

Was bringt eine höhere Kreditrate, wenn der Höchstbetrag schon erreicht ist? expand_more
Nichts. Liegt die Belastung bereits über dem Höchstbetrag, ändert eine höhere Rate am Lastenzuschuss nichts. Im Beispiel wird die Belastung von 1.063,33 Euro auf 686,60 Euro gekürzt. Erst wenn die Belastung unter den Höchstbetrag fällt, wirkt jede Änderung der Rate auf das Ergebnis.
Zählen Heizkosten zur Belastung beim Lastenzuschuss? expand_more
Nein. Heizkosten gehören weder zum Kapitaldienst noch zur Pauschale von 36 Euro je Quadratmeter. Sie werden über eine feste Heizkostenentlastung berücksichtigt, die nur von der Haushaltsgröße abhängt, für drei Personen 170,20 Euro im Monat. Ihr tatsächlicher Verbrauch spielt dafür keine Rolle.
Lohnt sich der Antrag bei 3.000 Euro brutto noch? expand_more
Für die Familie aus dem Beispiel ja. Bei sonst gleichen Angaben ergibt der Rechner mit 3.000 Euro brutto noch 114 Euro Lastenzuschuss im Monat, bei 1.800 Euro brutto wären es 512 Euro. Bei 3.600 Euro brutto entfällt der Anspruch. Eine Schätzung mit Ihren eigenen Zahlen zeigt, ob sich der Antrag lohnt.
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Der Lastenzuschuss gleicht nur einen Teil der Belastung aus. Läuft Ihre Zinsbindung in den nächsten Jahren aus, senkt ein günstigerer Zins die Rate oft dauerhaft stärker als jeder Zuschuss.
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