Lastenzuschuss: Wohngeld für Eigentümer Schritt für Schritt berechnet
Stand: Rechenweg mit automatischen Tests geprüftMethodik
Der Lastenzuschuss ist Wohngeld für Eigentümer im selbst genutzten Haus. Statt der Miete zählt die Belastung aus Zinsen, Tilgung, 36 Euro je Quadratmeter und Jahr sowie Grundsteuer, begrenzt auf den Höchstbetrag der Mietenstufe. Eine Familie mit drei Personen und 2.400 Euro brutto erhält in Mietenstufe III so rund 320 Euro im Monat.
Pauschal 36 € je m² und Jahr für Instandhaltung und Betriebskosten.
Nur an Dritte gezahlte Beträge.
Oder GdB unter 100 mit häuslicher Pflege.
Lastenzuschuss im Monat
320 €
3.840 € im Jahr
Angesetzte Belastung
856,80 €
Ihre Belastung 1.063,33 €, gedeckelt auf 686,60 € plus 170,20 € Heizkosten
Gesamteinkommen
1.838,00 €
Mietenstufe III
Rechenweg
- Kapitaldienst (Zinsen + Tilgung): 700,00 €
- Instandhaltung und Betriebskosten: 110,00 m² × 36 € / 12 = 330,00 € (§ 13 WoGV)
- Grundsteuer: 33,33 €, Verwaltungskosten: 0,00 €
- Belastung = 1.063,33 € im Monat
- Einkommen 1: 2.400,00 € brutto − 102,50 € Werbungskosten − 20 % pauschal (459,50 €) = 1.838,00 €
- Monatliches Gesamteinkommen Y = 1.838,00 €
- Höchstbetrag Mietenstufe III, 3 Personen: 657,00 € + 29,60 € Klimakomponente = 686,60 €
- Belastung angesetzt: min(1.063,33 €, 686,60 €) = 686,60 € + 170,20 € Heizkostenentlastung = M 856,80 €
- Formel § 19 WoGG mit a, b, c für 3 Personen: 1,15 × (856,80 − (0,31495956) × 1.838,00) = 319,59 € → gerundet 320 €
Schätzung nach WoGG. Verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle; Vermögen, Unterhalt und Sonderfälle sind nicht berücksichtigt. Rechtsstand 01.01.2025 (gültig 2025 und 2026).
Direkt zum Tool: Lastenzuschuss-Rechner öffnen
Formel
Addieren Sie Zinsen und Tilgung, ein Zwölftel von 36 Euro mal Wohnfläche und ein Zwölftel der Grundsteuer. Diese Belastung wird höchstens bis zum Höchstbetrag samt Klimakomponente angesetzt, dazu kommt die Heizkostenentlastung. Mit dem bereinigten Einkommen geht der Wert in die Wohngeldformel nach § 19 WoGG ein.
Lastenzuschuss = 1,15 × (M − (a + b × M + c × Y) × Y), gerundet
- M
- angesetzte Belastung bis zum Höchstbetrag plus Heizkostenentlastung, Euro im Monat
- Y
- monatliches Gesamteinkommen nach Werbungskosten, pauschalem Abzug und Freibeträgen
- a, b, c
- Koeffizienten nach Haushaltsgröße aus Anlage 2 WoGG
Rechenbeispiel: Familie mit drei Personen, Eigenheim 110 m², Mietenstufe III, 2.400 Euro brutto
- 1
Kapitaldienst aus 450 Euro Zinsen und 250 Euro Tilgung im Monat
= 700 €
- 2
Instandhaltung und Betriebskosten: 110 m² mal 36 Euro geteilt durch 12
= 330 €
- 3
Belastung mit 33,33 Euro Grundsteuer im Monat
= 1.063,33 €
- 4
Höchstbetrag für drei Personen in Mietenstufe III: 657 Euro plus 29,60 Euro Klimakomponente
= 686,60 €
- 5
Gedeckelte Belastung plus 170,20 Euro Heizkostenentlastung ergibt M
= 856,80 €
- 6
Einkommen Y: 2.400 Euro brutto minus Werbungskosten-Pauschbetrag minus 20 Prozent
= 1.838 €
- 7
Wohngeldformel nach § 19 WoGG, ungerundet 319,59 Euro
= 320 € im Monat
Die Familie erhält rund 320 Euro Lastenzuschuss im Monat, 3.840 Euro im Jahr. Von der Belastung über 1.063,33 Euro zählen nur 686,60 Euro, weil der Höchstbetrag greift.
Typische Fehler
errorDie volle Kreditrate als Belastung in die Formel setzen
Die Belastung zählt nur bis zum Höchstbetrag der Mietenstufe. Im Beispiel fallen 376,73 Euro weg. Wer die volle Rate einsetzt, erwartet einen deutlich höheren Zuschuss, als die Wohngeldstelle bewilligt.
errorDen Werbungskosten-Pauschbetrag beim Einkommen vergessen
Vom Brutto gehen zuerst 102,50 Euro Werbungskosten im Monat ab, bei Renten 8,50 Euro, erst danach der pauschale Abzug von 10, 20 oder 30 Prozent. Ohne diesen Schritt liegt das Einkommen zu hoch und der Zuschuss zu niedrig.
Warum Eigentümer den Lastenzuschuss oft übersehen
Wohngeld gilt vielen als Leistung für Mieter. Dabei steht der Lastenzuschuss Eigentümern unter denselben Einkommensbedingungen zu, sobald sie ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen. Typische Fälle sind junge Familien mit hoher Kreditrate und einem Verdiener, Alleinerziehende nach einer Trennung, die im gemeinsamen Haus bleiben, und Rentner mit abbezahltem Haus und kleiner Rente.
Gerade bei der letzten Gruppe hilft die Pauschale für Instandhaltung und Betriebskosten. Auch ohne Kredit zählen 36 Euro je Quadratmeter und Jahr als Belastung, bei 110 Quadratmetern 330 Euro im Monat. Dazu kommt die Grundsteuer. Wer eine kleine Rente bezieht, erreicht damit leicht einen Anspruch, obwohl er keine Miete und keine Rate zahlt.
Wohnort und Einkommen: was den Lastenzuschuss verschiebt
Die Mietenstufe entscheidet über den Höchstbetrag und damit darüber, wie viel der Belastung überhaupt zählt. Für dieselbe Familie mit demselben Haus und Einkommen ergibt der Rechner in Mietenstufe I nur 247 Euro, in Stufe III 320 Euro, in Stufe V 401 Euro und in Stufe VII 489 Euro im Monat. Der Unterschied entsteht allein durch den Deckel: Je teurer die Region eingestuft ist, desto mehr von einer hohen Kreditrate geht in die Formel ein. Die Stufe richtet sich nach der Gemeinde, nicht nach dem Kaufpreis Ihres Hauses. Kleinere Orte im Umland einer Großstadt liegen oft zwei Stufen niedriger als die Stadt selbst; die Wohngeldstelle nennt Ihnen die Stufe verbindlich.
Der Zuschuss sinkt mit steigendem Einkommen schneller, als viele erwarten. Im Beispiel kosten 600 Euro mehr brutto im Monat mehr als 200 Euro Zuschuss. Umgekehrt lohnt es sich, Freibeträge vollständig anzugeben: Alleinerziehende, Haushaltsmitglieder mit einem Grad der Behinderung von 100 und Rentner mit Grundrentenzeiten senken ihr anrechenbares Einkommen spürbar. Vermögen, Unterhalt und einmalige Einnahmen prüft die Wohngeldstelle im Einzelfall, das Ergebnis des Rechners ist deshalb eine Schätzung. Für 2027 liegt ein Kabinettsentwurf mit geänderter Formel vor; beschlossen ist er noch nicht.