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Mietkaution-Rechner — Höhe und Verzinsung der Kaution

Der Mietkaution-Rechner ermittelt die Kautionshöhe aus Kaltmiete und Anzahl der Monatsmieten und zeigt, wie die gesetzlich vorgeschriebene Verzinsung über die Mietdauer wirkt.

Kaution

2.400,00 €

Mit Zinsen

2.547,27 €

Zinsertrag

147,27 €

Gesetzlich höchstens 3 Kaltmieten (hier 3 angerechnet). Die Kaution muss verzinst angelegt werden.

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Was bei der Kaution gilt

Kaltmiete und Monatszahl bestimmen die Höhe, die Verzinsung den Endbetrag. Der Rechner bildet beides ab.

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Höchstens drei Nettokaltmieten

§ 551 BGB begrenzt die Kaution auf das Dreifache der Nettokaltmiete — also ohne Betriebskosten und ohne Heizkosten.

Eine höhere Forderung ist unwirksam, und zwar nur bezüglich des übersteigenden Teils. Der Rest der Vereinbarung bleibt bestehen; Sie können zu viel Gezahltes zurückfordern.

Zahlung in drei Raten

Sie dürfen die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen. Die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren mit den folgenden Mieten.

Dieses Recht ist unabdingbar. Eine Vertragsklausel, die die Zahlung in einer Summe verlangt, ist unwirksam — auch wenn Sie unterschrieben haben.

Getrennte Anlage ist Pflicht

Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen, zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist.

Diese Trennung schützt Sie bei einer Insolvenz des Vermieters. Kommt er der Pflicht nicht nach, dürfen Sie die Mietzahlung in Höhe der Kaution zurückbehalten, bis er es nachweist.

Die Zinsen stehen Ihnen zu

Erträge aus der Anlage erhöhen die Sicherheit und stehen dem Mieter zu. Sie werden bei der Abrechnung ausgezahlt.

Bei den Zinssätzen der letzten Jahre geht es um kleine Beträge — der Anspruch besteht trotzdem, und die Abrechnung muss ihn ausweisen.

Wann die Kaution zurückkommt

Ein fester Zeitpunkt steht nicht im Gesetz. Der Vermieter hat eine angemessene Prüffrist, üblicherweise drei bis sechs Monate.

Für ausstehende Betriebskostenabrechnungen darf er einen angemessenen Teil länger einbehalten — aber nur diesen Teil, nicht die gesamte Kaution. Ein pauschales Einbehalten bis zur nächsten Abrechnung ist unzulässig.

Wofür der Vermieter sie verwenden darf

Für offene Mieten, Betriebskostennachzahlungen und Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen. Nicht für vertragsgemäßen Verschleiß.

Abgewohnte Teppiche, vergilbte Tapeten und Bohrlöcher in üblichem Umfang sind normale Abnutzung. Ein Übergabeprotokoll mit Fotos ist hier die beste Absicherung — nachträglich steht Aussage gegen Aussage.

Mietkaution: Grenzen und Rechte

  1. 01 Die Kaution darf höchstens drei Kaltmieten betragen.
  2. 02 Sie darf in drei Monatsraten gezahlt werden — fragen Sie danach.
  3. 03 Die Kaution muss verzinst angelegt werden; die Zinsen stehen Ihnen zu.

Häufige Fragen zur Mietkaution

Wie hoch darf die Mietkaution sein? expand_more
Höchstens drei Nettokaltmieten. Mehr darf der Vermieter nicht verlangen.
Muss die Kaution verzinst werden? expand_more
Ja, sie ist getrennt vom Vermietervermögen und zum üblichen Sparzins anzulegen. Die Zinsen gehören dem Mieter.
Kann ich die Kaution in Raten zahlen? expand_more
Ja, gesetzlich in drei gleichen Monatsraten ab Mietbeginn.

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