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Mindestlohn 2026: 13,90 Euro pro Stunde als Monatslohn berechnen

Stand: Rechenweg mit automatischen Tests geprüftMethodik

Der Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 Euro brutto pro Stunde, bei 40 Wochenstunden sind das mindestens 2.417,49 Euro im Monat. Der Mindestlohnrechner rechnet den Stundensatz für 2025, 2026 und 2027 in einen Monats- und Jahreslohn um, zeigt die Minijob-Grenze von 603 Euro mit den maximal möglichen Stunden und prüft, ob Ihr eigener Lohn den Mindestlohn einhält. Alle Werte Stand 2026, der nächste Schritt auf 14,60 Euro folgt am 1. Januar 2027.

menu_book Ausführlicher Ratgeber: Mindestlohn-Rechner erklärt

Mindestlohn 2026

13,90 €

ab 1.1.2027: 14,60 €

Monatslohn bei 40,00 Std./Woche

2.417,49 €

Sozialversicherungspflichtig

Jahreslohn

29.009,86 €

Minijob-Grenze 2026

603,00 € im Monat

Maximale Stunden im Minijob

43,38 Std./Monat

etwa 9,98 Stunden pro Woche zum Mindestlohn

Monatslohn = Mindestlohn mal Wochenstunden mal 4,348. Keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben unter anderem Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss, Auszubildende (für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung), Pflichtpraktika und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung. Branchenmindestlöhne können höher liegen.

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Mindestlohn 2026: 13,90 Euro pro Stunde, 2.417,49 Euro bei Vollzeit

Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten: von 12,82 Euro im Jahr 2025 auf 13,90 Euro ab dem 1. Januar 2026 und auf 14,60 Euro ab dem 1. Januar 2027. Grundlage ist die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung. Der Mindestlohnrechner rechnet den Stundensatz in einen Monatslohn um, ordnet ihn als Minijob, Übergangsbereich oder reguläre Beschäftigung ein und prüft Ihren eigenen Lohn. Alle Zahlen stammen aus dem Rechenkern, Stand 2026.

Mindestlohn 2026 monatlich: Tabelle nach Wochenstunden

Die Monatswerte ergeben sich aus Stundensatz mal Wochenstunden mal 4,348. Die Tabelle zeigt den Mindest-Monatslohn für 10, 20, 30 und 40 Wochenstunden in allen drei Jahren.

WochenstundenStunden im Monat2025 (12,82 €)2026 (13,90 €)2027 (14,60 €)
10 h43,48557,41 €604,37 €634,81 €
20 h86,961.114,83 €1.208,74 €1.269,62 €
30 h130,441.672,24 €1.813,12 €1.904,42 €
40 h173,922.229,65 €2.417,49 €2.539,23 €

Für 2026 zusätzlich: Bei 35 Wochenstunden sind mindestens 2.115,30 Euro fällig, bei 38,5 Stunden 2.326,83 Euro und bei 39 Stunden 2.357,05 Euro. Aufs Jahr gerechnet ergibt eine 40-Stunden-Stelle zum Mindestlohn 2026 genau 29.009,86 Euro brutto, 2.254,01 Euro mehr als 2025.

Mindestlohn 2027 und 2026 im Vergleich: was die Erhöhung im Monat bringt

Die Anhebung auf 13,90 Euro war mit 1,08 Euro pro Stunde oder rund 8,4 Prozent die größere der beiden Stufen. Der Schritt auf 14,60 Euro im Jahr 2027 bringt 70 Cent oder rund 5 Prozent. Wie viel das im Geldbeutel ausmacht, hängt direkt von der Arbeitszeit ab. Die Tabelle zeigt das Plus beim Brutto-Monatslohn und beim Brutto-Jahreslohn.

WochenstundenPlus 2026 gegenüber 2025 (Monat)Plus 2026 (Jahr)Plus 2027 gegenüber 2026 (Monat)Plus 2027 (Jahr)
10 h46,96 €563,50 €30,44 €365,24 €
20 h93,91 €1.127,00 €60,88 €730,46 €
30 h140,88 €1.690,50 €91,30 €1.095,70 €
40 h187,84 €2.254,01 €121,74 €1.460,92 €

Für Arbeitgeber mit festen Monatslöhnen heißt das: Jeder Vertrag, der 2026 genau auf dem Mindestlohn lag, muss zum 1. Januar 2027 angehoben werden. Für Beschäftigte lohnt sich der Blick auf die Januar-Abrechnung. Taucht dort noch der alte Betrag auf, fehlt bei Vollzeit jeden Monat ein dreistelliger Bruttobetrag. Auch Minijobber profitieren, weil die Minijob-Grenze mitwächst und die gleichen Stunden erlaubt bleiben.

Mindestlohn und Minijob: maximale Stunden 2025, 2026 und 2027

Die Minijob-Grenze ist seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn mal 130 durch 3, aufgerundet. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Grenze. Die erlaubte Stundenzahl bleibt deshalb fast gleich bei knapp 10 Stunden pro Woche.

JahrMindestlohnMinijob-Grenzemax. Stunden im Monatmax. Stunden pro Woche
202512,82 €556 €43,379,97
202613,90 €603 €43,389,98
202714,60 €633 €43,369,97

Eine feste Vereinbarung über 10 Wochenstunden reicht 2026 schon aus, um die Grenze zu reißen: 604,37 Euro liegen 1,37 Euro über 603 Euro. Die Beschäftigung fällt dann in den Übergangsbereich. Was ein Minijob netto bringt und wie die Rentenversicherung dort funktioniert, zeigt der Minijob-Rechner.

Mindestlohn im Übergangsbereich bis 2.000 Euro

Zwischen der Minijob-Grenze und 2.000 Euro im Monat liegt der Übergangsbereich, auch Midijob genannt. Dort zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialabgaben, die mit dem Lohn schrittweise ansteigen. Mindestlohn-Jobs mit 20 oder 30 Wochenstunden landen 2026 genau hier: 1.208,74 und 1.813,12 Euro. Erst ab rund 33 Wochenstunden überschreitet der Mindestlohn-Monatslohn 2026 die 2.000-Euro-Grenze, mit 35 Stunden sind es 2.115,30 Euro. Die Abzüge im Übergangsbereich berechnet der Midijob-Rechner.

Wer vom Mindestlohn ausgenommen ist

Anspruch auf den Mindestlohn haben grundsätzlich alle volljährigen Arbeitnehmer, egal ob in Vollzeit, Teilzeit oder im Minijob. Es gibt wenige Ausnahmen: Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, Praktikanten in einem Pflichtpraktikum und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Stelle. Werkstudenten gehören nicht dazu. Wie sich ein Werkstudentenjob zum Mindestlohn netto auswirkt, zeigt der Werkstudent-Rechner.

Mindestlohn einhalten: Lohnprüfung mit Beispielen

Der Rechner prüft auf Wunsch einen konkreten Lohn. Sie geben einen Monats- oder Stundenlohn und Ihre Wochenstunden ein, der Rechner vergleicht mit dem Mindestlohn des gewählten Jahres und nennt den Fehlbetrag.

Vereinbarung 2026StundenlohnFehlbetrag je StundeFehlbetrag im Monat
2.300 € bei 40 h13,22 €0,68 €117,49 €
1.400 € bei 25 h12,88 €1,02 €110,93 €
13,50 € je Stunde bei 10 h13,50 €0,40 €17,39 €

Alle drei Beispiele lagen 2025 noch über dem Mindestlohn von 12,82 Euro. Wer seinen Vertrag seit dem Vorjahr nicht angepasst hat, sollte deshalb nachrechnen. Ob Ihr Gehalt insgesamt fair ist, lässt sich mit dem Stundenlohn-Rechner auch jenseits des Mindestlohns einordnen.

Merkhilfe: Mindestlohn-Monatslohn im Kopf überschlagen

Rechnen Sie Wochenstunden mal 4,35 und das Ergebnis mal Stundenlohn. Für den schnellen Überschlag reicht eine Faustregel: Jede Wochenstunde zum Mindestlohn 2026 ist rund 60 Euro im Monat wert, genauer 60,44 Euro. 40 Stunden ergeben damit etwa 2.400 Euro, 20 Stunden etwa 1.200 Euro. Für 2027 sind es rund 63,48 Euro je Wochenstunde. Liegt Ihr Monatslohn weit unter diesem Überschlag, lohnt eine genaue Prüfung.

Typische Fehler beim Umrechnen des Mindestlohns

Der häufigste Fehler ist die Rechnung mit 4 Wochen pro Monat. Aus 40 Stunden würden 160 statt 173,92 Monatsstunden, und ein Lohn von 2.300 Euro sähe wie 14,38 Euro pro Stunde aus, obwohl er tatsächlich bei 13,22 Euro liegt. Zweiter Fehler: Der Mindestlohn wird als Nettobetrag verstanden. Er ist immer brutto. Dritter Fehler: Minijobber planen mit 10 Wochenstunden und übersehen, dass sie damit 2026 schon über 603 Euro liegen. Vierter Fehler: Sonderzahlungen werden unzulässig verrechnet. Ob ein Zuschlag auf den Mindestlohn angerechnet werden darf, hängt von seiner Art ab, im Zweifel hilft eine Beratungsstelle.

Praxisbeispiel: Teilzeitkraft mit 30 Wochenstunden

Eine Verkäuferin arbeitet 30 Stunden pro Woche zum Mindestlohn. 2025 standen ihr 1.672,24 Euro brutto im Monat zu, 2026 sind es 1.813,12 Euro und ab 2027 1.904,42 Euro. Alle drei Beträge liegen im Übergangsbereich, sie zahlt also reduzierte Sozialabgaben. Aufs Jahr gerechnet verdient sie 2026 21.757,39 Euro und 2027 22.853,09 Euro. Welche Abzüge im Einzelnen anfallen, hängt von Steuerklasse und Beschäftigungsart ab. Der Rechner nennt die Bruttowerte, eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung ersetzt er nicht.

Mindestlohn 2026: drei Grenzen, die Sie kennen sollten

  1. 01 Mit 10 Wochenstunden zum Mindestlohn 2026 kommen Sie auf 604,37 Euro und damit knapp über die Minijob-Grenze von 603 Euro. Für einen Minijob sind höchstens 9,98 Wochenstunden oder 43,38 Monatsstunden möglich.
  2. 02 Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag zum 1. Januar 2027: Bei unverändertem Monatslohn und 40 Wochenstunden müssen dann mindestens 2.539,23 Euro brutto gezahlt werden, 121,74 Euro mehr als 2026.
  3. 03 Notieren Sie Ihre tatsächlich geleisteten Stunden. Wer regelmäßig länger arbeitet als vereinbart, rutscht bei festem Monatslohn schnell unter 13,90 Euro pro Stunde, und genau das zeigt die Lohnprüfung im Rechner.

Häufige Fragen zum Mindestlohn 2026 und 2027

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026? expand_more
Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto je Stunde. 2025 waren es 12,82 Euro, das ist ein Plus von 1,08 Euro oder rund 8,4 Prozent. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Beide Stufen legt die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung fest.
Wie viel ist der Mindestlohn 2026 im Monat? expand_more
Das hängt von den Wochenstunden ab. Bei 40 Stunden sind es 2.417,49 Euro brutto im Monat, bei 38,5 Stunden 2.326,83 Euro, bei 30 Stunden 1.813,12 Euro und bei 20 Stunden 1.208,74 Euro. Gerechnet wird mit 4,348 Wochen pro Monat, der Rechner nutzt dieselbe Formel.
Ist der Mindestlohn brutto oder netto? expand_more
Der Mindestlohn ist ein Bruttobetrag. Von 13,90 Euro pro Stunde gehen je nach Beschäftigungsart noch Sozialabgaben und gegebenenfalls Lohnsteuer ab. Im Minijob bleibt nahezu das volle Brutto, in einer regulären Beschäftigung deutlich weniger. Was netto übrig bleibt, rechnet der Netto-vom-Stundenlohn-Rechner des Portals aus.
Wie viele Stunden darf ich 2026 im Minijob zum Mindestlohn arbeiten? expand_more
Bei 13,90 Euro und einer Minijob-Grenze von 603 Euro sind höchstens 43,38 Stunden im Monat möglich, das entspricht 9,98 Stunden pro Woche. 2025 lag die Grenze bei 556 Euro und 43,37 Stunden, 2027 sind es 633 Euro und 43,36 Stunden. Die Grenze wächst mit dem Mindestlohn.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2027? expand_more
Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der Mindestlohn 14,60 Euro brutto je Stunde, 70 Cent mehr als 2026. Bei 40 Wochenstunden ergibt das 2.539,23 Euro im Monat und 30.470,78 Euro im Jahr. Die Minijob-Grenze steigt gleichzeitig auf 633 Euro. Die nächste Anpassung ist zum 1. Januar 2028 vorgesehen.
Wer bekommt keinen Mindestlohn? expand_more
Ausgenommen sind Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, Pflichtpraktikanten sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung. Für Azubis gilt stattdessen eine eigene Mindestausbildungsvergütung. Alle anderen Arbeitnehmer haben Anspruch, auch Minijobber, Werkstudenten und Beschäftigte in Teilzeit.
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