Minijob-Rechner — Verdienstgrenze und Stundenspielraum für den 603-Euro-Job berechnen
Der Minijob-Rechner zeigt, ob Ihr monatlicher Verdienst innerhalb der Minijob-Grenze von 603 Euro (Stand 2026) bleibt, wie viel Spielraum Ihnen bis zur Grenze noch bleibt und wie viele Stunden Sie bei Ihrem Stundenlohn maximal arbeiten dürfen.
Monatsverdienst
600,00 €
Status
innerhalb der Grenze
Spielraum bis Grenze
3,00 €
max. Stunden / Monat
40,2
Die Minijob-Grenze von 603 EUR (2026) ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Vereinfachte Berechnung ohne Berücksichtigung von Sonderzahlungen.
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Mehr Infos baldSo funktioniert die Minijob-Grenze
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der Ihr Verdienst eine feste Monatsgrenze nicht dauerhaft überschreiten darf. Für 2026 liegt diese Grenze bei 603 Euro im Monat. Wer darunter bleibt, zahlt in der Regel keine eigenen Sozialabgaben und behält den Bruttolohn fast vollständig.
Dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt
Anders als früher ist die Grenze nicht mehr fest, sondern an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Die Formel lautet: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3. Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro ergeben sich daraus 603 Euro pro Monat. Steigt der Mindestlohn, klettert auch die Minijob-Grenze automatisch nach oben. Im Rechner können Sie die Grenze anpassen, falls sich der Wert ändert.
Ihr Stundenkontingent
Aus Stundenlohn und Grenze ergibt sich, wie viele Stunden Sie monatlich maximal arbeiten dürfen. Bei genau Mindestlohn sind das rund 43 Stunden. Verdienen Sie mehr pro Stunde, sinkt die mögliche Stundenzahl entsprechend. Der Rechner zeigt Ihnen Monatsverdienst, verbleibenden Spielraum bis zur Grenze und die maximale Stundenzahl auf einen Blick.
Was bei Überschreitung gilt
Ein einmaliges Überschreiten der Grenze, etwa durch eine Vertretung oder Mehrarbeit, ist unproblematisch, solange der Jahresdurchschnitt stimmt. Wird die Grenze dauerhaft überschritten, beginnt der sogenannte Übergangsbereich (Midijob) mit anteiligen Sozialbeiträgen. Planen Sie Mehrarbeit deshalb am besten übers ganze Jahr.
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Die Grenze hängt am Mindestlohn
Seit 2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch: Sie entspricht dem Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Dahinter steht die Idee, dass ein Minijob zehn Wochenstunden zum Mindestlohn ermöglichen soll.
Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze automatisch mit. Sie müssen also nicht bei jeder Erhöhung die Stundenzahl reduzieren.
Was der Arbeitgeber zahlt
Für Sie fallen keine Steuern und in der Regel keine eigenen Sozialabgaben an — brutto gleich netto. Der Arbeitgeber zahlt dafür Pauschalabgaben von rund 30 Prozent an die Minijob-Zentrale.
Diese Pauschalen begründen für Sie keine Ansprüche. Sie sind eine Abgabe des Arbeitgebers, kein Versicherungsbeitrag zu Ihren Gunsten.
Kein Krankengeld, kein Arbeitslosengeld
Aus einem Minijob entstehen keine Ansprüche auf Krankengeld und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auch die Krankenversicherung ist damit nicht abgedeckt.
Wer ausschließlich einen Minijob hat, braucht eine anderweitige Absicherung — Familienversicherung, Studentenstatus oder freiwillige Versicherung. Das ist der größte praktische Nachteil.
Die Rentenversicherung und die Befreiung
Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen einen kleinen Eigenanteil und erwerben dafür volle Wartezeitmonate und Entgeltpunkte.
Eine Befreiung auf Antrag ist möglich und spart wenige Euro im Monat — kostet aber Rentenanwartschaften und den Zugang zu Leistungen wie Erwerbsminderungsrente. In den meisten Fällen ist die Befreiung nachteilig.
Was zählt zur Grenze
Maßgeblich ist das regelmäßige monatliche Entgelt im Jahresdurchschnitt. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen anteilig mit.
Ein gelegentliches Überschreiten ist unschädlich, wenn es unvorhersehbar war — bis zu zwei Kalendermonate im Jahr. Wer die Grenze planmäßig überschreitet, rutscht in die Versicherungspflicht.
Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet
Zwei Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern zählen zusammen. Übersteigt die Summe die Grenze, werden beide sozialversicherungspflichtig.
Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt ein Minijob abgabenfrei, jeder weitere wird zur Hauptbeschäftigung hinzugerechnet.
Minijob: was bleibt und was fehlt
- 01 Die Minijob-Grenze ist seit 2025 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch mit, wenn der Mindestlohn angehoben wird.
- 02 Rechnen Sie mit dem Durchschnittsverdienst übers Jahr: Ein einzelner Monat darf die Grenze gelegentlich überschreiten, das Jahresmittel zählt.
- 03 Prüfen Sie vor einer Lohnerhöhung, wie viele Stunden Sie danach noch leisten dürfen, um im Minijob zu bleiben.
Häufige Fragen zum Minijob
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026? expand_more
Warum ändert sich die Grenze jedes Jahr? expand_more
Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten? expand_more
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite? expand_more
Gilt die Grenze pro Job oder insgesamt? expand_more
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Verwandte Begriffe
Minijob
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung bis zur dynamischen Minijob-Grenze, die an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist. Für den Arbeitnehmer bleibt das Entgelt in der Regel pauschal abgabenfrei.
Sozialabgaben
Die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die etwa 20 % des Bruttolohns ausmachen.
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