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Mehrwertsteuerrechner — Netto, Brutto und MwSt sofort umrechnen

Mit dem Mehrwertsteuerrechner rechnen Sie Netto- und Bruttobeträge in beide Richtungen um. Geben Sie einen Betrag ein, wählen Sie den Steuersatz und die Rechenrichtung — der Rechner zeigt Ihnen sofort den Nettobetrag, die Mehrwertsteuer und den Bruttobetrag. Ideal für Rechnungen, Angebote und die Buchhaltung.

Netto

100,00 €

MwSt (19%)

19,00 €

Brutto

119,00 €

19% = Regelsatz, 7% = ermäßigter Satz (Lebensmittel, Bücher etc.).

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So bedienen Sie den Mehrwertsteuerrechner

  1. Betrag eingeben — Tragen Sie den Betrag ein, den Sie umrechnen möchten. Der Bereich reicht von 0 bis 10.000.000 EUR. Je nach gewählter Richtung handelt es sich um einen Netto- oder Bruttobetrag.

  2. Rechenrichtung wählen — Wählen Sie zwischen zwei Optionen. Netto → Brutto rechnet einen Nettobetrag auf den Bruttobetrag hoch — zum Beispiel wenn Sie wissen, was ein Produkt ohne Steuer kostet. Brutto → Netto rechnet die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus — nützlich bei Kassenbelegen oder wenn Sie den Nettoanteil kennen möchten.

  3. Steuersatz einstellen — Wählen Sie den passenden Mehrwertsteuersatz. Die Schnellauswahl bietet die zwei gängigsten Sätze: 19 Prozent (Regelsatz für die meisten Waren und Dienstleistungen) und 7 Prozent (ermäßigter Satz für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und öffentlichen Nahverkehr). Über das Eingabefeld können Sie jeden beliebigen Satz zwischen 0 und 100 Prozent eintragen — nützlich für ausländische Steuersätze.

  4. Ergebnisse ablesen — Der Mehrwertsteuerrechner zeigt drei Werte. Der Nettobetrag ist der Preis ohne Steuer. Die Mehrwertsteuer zeigt den reinen Steueranteil in Euro. Der Bruttobetrag ist die Summe aus Netto und Steuer — der Betrag, der tatsächlich gezahlt wird.

Mehrwertsteuerrechner nutzen — MwSt im Alltag und Geschäft richtig anwenden

Die Mehrwertsteuer — offiziell Umsatzsteuer — ist die wichtigste Verbrauchssteuer in Deutschland. Sie wird auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen erhoben und macht einen erheblichen Teil des Endpreises aus. Bei einem Bruttobetrag von 119 EUR entfallen bei 19 Prozent MwSt genau 19 EUR auf die Steuer und 100 EUR auf den Nettowert.

Für Unternehmer und Freiberufler ist die korrekte MwSt-Berechnung Pflicht. Auf jeder Rechnung müssen Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag separat ausgewiesen werden. Der Mehrwertsteuerrechner liefert diese Werte sofort und fehlerfrei — nützlich bei der Angebotserstellung, der Rechnungsprüfung und der Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Der ermäßigte Satz von 7 Prozent gilt für Grundbedarfsgüter. Dazu zählen die meisten Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Schnittblumen und Fahrkarten im öffentlichen Nahverkehr. Die Abgrenzung ist nicht immer intuitiv: Ein Brötchen vom Bäcker zum Mitnehmen unterliegt 7 Prozent, derselbe Brötchenbelag als belegtes Sandwich zum Verzehr vor Ort 19 Prozent.

Für Privatpersonen ist die MwSt-Berechnung vor allem bei größeren Anschaffungen relevant. Wer einen Handwerker beauftragt, erhält eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Der Nettobetrag zeigt, was die eigentliche Leistung kostet — der Mehrwertsteuerrechner macht diesen Anteil transparent und hilft beim Vergleich verschiedener Angebote.

Der Mehrwertsteuerrechner rechnet Netto- und Bruttobeträge in beide Richtungen um und zeigt den enthaltenen Steueranteil. Ob 19 % Regelsatz oder 7 % ermäßigter Satz — Sie erhalten sofort Nettobetrag, MwSt und Bruttobetrag. Ideal für Rechnungen, Angebote und die tägliche Buchhaltung.

3 Tipps: Mehrwertsteuer clever handhaben

  • Ermäßigten Steuersatz kennen: 7 % gelten für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und Nahverkehr — achten Sie auf korrekte Zuordnung.
  • Kleinunternehmerregelung prüfen: Bei unter 22.000 EUR Jahresumsatz können Sie sich von der MwSt befreien lassen und sparen Verwaltungsaufwand.
  • Rechnungen mit MwSt aufbewahren: Unternehmer können die Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern — bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf.

Vom Netto zum Brutto und zurück

Netto mal 1,19 ergibt brutto. Brutto geteilt durch 1,19 ergibt netto — nicht minus 19 Prozent.

Bei 119 Euro brutto sind es 100 Euro netto und 19 Euro Steuer. Wer 19 Prozent von 119 abzieht, kommt auf 96,39 und liegt fast vier Prozent daneben. Das ist der häufigste Fehler in der Praxis.

Der Steueranteil am Bruttopreis

Er beträgt bei 19 Prozent nicht 19, sondern 15,97 Prozent des Bruttobetrags. Bei 7 Prozent sind es 6,54 Prozent.

Deshalb ist ein „Rabatt in Höhe der Mehrwertsteuer” kein Rabatt von 19 Prozent, sondern von 15,97. Der Unterschied ist bei größeren Beträgen erheblich.

Wann sieben Prozent gelten

Der ermäßigte Satz gilt unter anderem für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, den öffentlichen Nahverkehr, Eintritte in Kultureinrichtungen und die kurzfristige Beherbergung.

Die Abgrenzung ist im Detail berüchtigt kleinteilig: Milch sieben Prozent, Sojadrink neunzehn; Essen zum Mitnehmen sieben, im Lokal verzehrt neunzehn.

Vorsteuerabzug bei Unternehmen

Unternehmen ziehen die auf Eingangsrechnungen gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer ab. Für sie ist die Steuer damit ein durchlaufender Posten, nicht Kosten.

Deshalb verhandeln Unternehmen über Nettopreise, Verbraucher über Bruttopreise. Wer beide Welten mischt, vergleicht Preise, die 19 Prozent auseinanderliegen.

Die Kleinunternehmerregelung

Nach § 19 UStG können Unternehmen unterhalb bestimmter Umsatzgrenzen auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten. Sie stellen dann brutto gleich netto in Rechnung — dürfen aber auch keine Vorsteuer ziehen.

Für Kunden ohne Vorsteuerabzug ist das ein echter Preisvorteil. Für Geschäftskunden dagegen nicht: Sie hätten die Steuer ohnehin zurückbekommen.

Was auf der Rechnung stehen muss

Ab 250 Euro brutto verlangt das Umsatzsteuergesetz unter anderem den Nettobetrag, den Steuersatz, den Steuerbetrag und die Steuernummer oder USt-IdNr.

Fehlen diese Angaben, ist der Vorsteuerabzug gefährdet. Für Privatpersonen spielt das keine Rolle — für Selbstständige entscheidet es über echtes Geld.

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Deutschland? expand_more
Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 19 %. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs gilt der ermäßigte Satz von 7 %, darunter Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Nahverkehr und Hotelübernachtungen.
Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer? expand_more
Es gibt keinen Unterschied — beide Begriffe meinen dasselbe. Umsatzsteuer ist der korrekte rechtliche Begriff (UStG), Mehrwertsteuer ist der umgangssprachliche Begriff. Auf Rechnungen wird meist USt oder MwSt abgekürzt.
Wie berechne ich die MwSt aus einem Bruttopreis? expand_more
Teilen Sie den Bruttopreis durch 1,19 (bei 19 %) um den Nettopreis zu erhalten. Die MwSt ergibt sich aus der Differenz. Beispiel: 119 EUR brutto / 1,19 = 100 EUR netto, MwSt = 19 EUR. Bei 7 %: durch 1,07 teilen.
Wer muss Mehrwertsteuer zahlen? expand_more
Letztlich zahlt der Endverbraucher die MwSt über den Kaufpreis. Unternehmen führen die eingenommene MwSt ans Finanzamt ab, können aber die selbst gezahlte Vorsteuer auf Einkäufe gegenrechnen. Die effektive Belastung trifft nur den Endkunden.
Was ist die Kleinunternehmerregelung? expand_more
Unternehmer mit weniger als 22.000 EUR Jahresumsatz können auf die MwSt-Erhebung verzichten. Sie dürfen dann keine MwSt auf Rechnungen ausweisen, können aber auch keine Vorsteuer abziehen. Für Kunden ist das günstiger, für Unternehmer reduziert es den Verwaltungsaufwand.
Kann ich im Ausland gezahlte MwSt zurückfordern? expand_more
Nicht-EU-Bürger können die MwSt auf Einkäufe in Deutschland über Tax-Free-Shopping zurückerhalten. Innerhalb der EU gibt es für Unternehmen das Vorsteuervergütungsverfahren. Privatpersonen können im EU-Ausland gezahlte MwSt nicht zurückfordern.

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