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Nachtzuschlag mit Pause berechnen: Wie die Pause die Nachtstunden kürzt

Stand: Rechenweg mit automatischen Tests geprüftMethodik

Liegt die genaue Lage der Pause nicht fest, wird sie anteilig auf die Nachtstunden umgelegt. Bei einer Schicht von 22 bis 6 Uhr mit 30 Minuten Pause bleiben so 6,57 Nachtstunden. Bei 20 Euro Stundenlohn und 25 Prozent Zuschlag ergibt das 32,85 Euro Nachtzuschlag, der hier vollständig steuerfrei bleibt.

Die Schicht geht über Mitternacht.

Nachtstunden

6,57

23–6 Uhr, von 7,50 h Arbeit

Zuschlag

29,57 €

25 % auf 118,26 €

Steuerfrei bis

39,69 €

Zuschlag voll steuerfrei

Nachtlohn gesamt

147,83 €

Grundlohn + Zuschlag für die Nachtstunden

Kernzeit 0–4 Uhr

3,75 h

40 % steuerfrei, wenn die Arbeit vor 0 Uhr begann

Nachtarbeit nach EStG (20–6 Uhr)

7,50 h

Zeitfenster für steuerfreie Zuschläge

Nachtzeit nach § 2 Abs. 3 ArbZG ist 23 bis 6 Uhr. Steuerfrei bleiben Zuschläge nach § 3b EStG bis 25 % des Grundlohns (20–6 Uhr) bzw. 40 % (0–4 Uhr bei Arbeitsbeginn vor Mitternacht), der Grundlohn zählt bis 50 € je Stunde. Die Pause wird anteilig auf die Nachtstunden verteilt. Ob und in welcher Höhe ein Zuschlag gezahlt wird, regeln Tarif- oder Arbeitsvertrag.

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Formel

Ermitteln Sie die Anwesenheitszeit in der Nachtzeit von 23 bis 6 Uhr und kürzen Sie sie im Verhältnis von Arbeitszeit zu Anwesenheit. Die Nachtstunden mal Stundenlohn ergeben den Grundlohn für die Nacht, davon der vereinbarte Prozentsatz ist der Zuschlag.

Nachtstunden = Anwesenheit in der Nachtzeit × Arbeitszeit ÷ Anwesenheit; Zuschlag = Nachtstunden × Stundenlohn × Prozentsatz

Anwesenheit
Zeit von Schichtbeginn bis Schichtende einschließlich Pause
Arbeitszeit
Anwesenheit abzüglich Pause

Rechenbeispiel: Schicht von 22 bis 6 Uhr, 30 Minuten Pause, 20 Euro Stundenlohn, 25 Prozent Zuschlag

  1. 1

    Anwesenheit von 22 bis 6 Uhr sind 480 Minuten, abzüglich der Pause

    = 450 Arbeitsminuten oder 7,5 Stunden

  2. 2

    Nachtzeit von 23 bis 6 Uhr umfasst 420 Minuten Anwesenheit, anteilig gekürzt um den Pausenanteil von 30 zu 480

    = 394 Nachtminuten, also 6,57 Nachtstunden

  3. 3

    Grundlohn für die Nachtstunden: 6,57 mal 20 Euro

    = 131,40 Euro

  4. 4

    Zuschlag von 25 Prozent auf diesen Grundlohn

    = 32,85 Euro Nachtzuschlag

  5. 5

    Steuerfreien Rahmen nach § 3b EStG bestimmen: 40 Prozent für die Stunden zwischen 0 und 4 Uhr, 25 Prozent für die übrigen Nachtstunden

    = 44,10 Euro steuerfrei möglich

  6. 6

    Zuschlag mit dem steuerfreien Rahmen vergleichen

    = 0 Euro steuerpflichtig

Die Pause kürzt die Nachtstunden von 7 auf 6,57. Der Nachtzuschlag beträgt 32,85 Euro und liegt unter dem steuerfreien Rahmen von 44,10 Euro. Zusammen mit dem Grundlohn bringen die Nachtstunden 164,25 Euro.

Typische Fehler

errorPause komplett in die Tagstunden gelegt

Wer die Pause gedanklich vor 23 Uhr verortet, erhält volle 7 Nachtstunden. Das ist nur richtig, wenn die Pause tatsächlich zu diesem Zeitpunkt genommen wird. Ohne feste Pausenzeit ist die anteilige Umlage die neutralere und besser begründbare Annahme.

errorZuschlag auf die gesamte Schicht berechnet

Der Nachtzuschlag steht nur für die Stunden in der Nachtzeit zu. Die Stunde von 22 bis 23 Uhr zählt nach dem Arbeitszeitgesetz nicht zur Nachtarbeit, auch wenn sie steuerlich bereits im Fenster ab 20 Uhr liegt. Prüfen Sie, welches Fenster Ihr Tarifvertrag verwendet.

errorSteuerfreiheit mit Sozialversicherungsfreiheit gleichgesetzt

Die Grenzen für Steuerfreiheit und Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung sind nicht identisch. Der Rechner zeigt den steuerfreien Rahmen nach § 3b EStG. Wie hoch die Beiträge ausfallen, entnehmen Sie Ihrer Lohnabrechnung.

Warum die Pause anteilig verteilt wird

Auf dem Dienstplan steht meist nur, dass eine Pause genommen wird, aber nicht wann. Für die Arbeitszeit spielt das keine Rolle, für den Nachtzuschlag schon. Eine Pause um 22.30 Uhr kürzt keine einzige Nachtstunde, eine Pause um 3 Uhr kürzt sie voll. Um ohne diese Information zu einem fairen Ergebnis zu kommen, verteilt der Rechner die Pause gleichmäßig über die gesamte Schicht. Jede Stunde der Anwesenheit trägt denselben Anteil der Pause.

Im Beispiel liegen 7 der 8 Anwesenheitsstunden in der Nachtzeit. Von den 30 Minuten Pause entfallen rechnerisch gut 26 Minuten auf die Nacht, übrig bleiben 394 Nachtminuten. Wer die tatsächliche Pausenlage kennt, kann das Ergebnis anpassen, indem er die Nachtstunden von Hand korrigiert. Für einen Überschlag oder die Kontrolle der Lohnabrechnung reicht die anteilige Umlage aber in den meisten Fällen aus. Legt Ihr Betrieb die Pause dagegen fest in die Nacht, etwa von 2 bis 2.30 Uhr, ziehen Sie die volle Pause von den Nachtstunden ab. Im Beispiel wären es dann 6,5 statt 6,57 Nachtstunden, der Zuschlag sänke um gut 30 Cent pro Schicht. Das ist wenig, summiert sich über ein Jahr mit regelmäßigen Nachtschichten aber zu einem Betrag, den Sie in der Lohnabrechnung nachvollziehen können sollten.

Zwei Nachtfenster, zwei Rechnungen

Der Rechner arbeitet mit zwei unterschiedlichen Zeitfenstern. Für die Nachtstunden gilt die Nachtzeit nach § 2 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz von 23 bis 6 Uhr. Für die Steuerfreiheit nach § 3b EStG beginnt die Nacht dagegen schon um 20 Uhr, und zwischen 0 und 4 Uhr sind sogar 40 Prozent steuerfrei, wenn die Arbeit vor Mitternacht aufgenommen wurde. Der Grundlohn wird dafür höchstens mit 50 Euro je Stunde angesetzt. In der Beispielschicht ergibt sich so ein steuerfreier Rahmen von 44,10 Euro, der den tatsächlichen Zuschlag von 32,85 Euro deutlich übersteigt. Ihr Tarifvertrag kann eigene Nachtzeiten und Prozentsätze festlegen, die dann für den Zuschlag maßgeblich sind.

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Häufige Fragen: Nachtschicht-Rechner

Wie verteile ich eine feste Pause um 2 Uhr auf die Nachtstunden? expand_more
Liegt die Pause fest in der Nachtzeit, ziehen Sie sie vollständig von den Nachtstunden ab. Aus 7 Nachtstunden werden bei 30 Minuten Pause dann 6,5 Nachtstunden. Der Rechner verteilt dagegen anteilig, weil er die Lage der Pause nicht kennt.
Warum ist der steuerfreie Rahmen höher als mein Zuschlag? expand_more
Der Rahmen nach § 3b EStG beschreibt, bis zu welchem Betrag ein Zuschlag steuerfrei bleiben kann. Er berücksichtigt 40 Prozent für die Stunden zwischen 0 und 4 Uhr. Zahlt Ihr Arbeitgeber nur 25 Prozent, schöpfen Sie diesen Rahmen nicht aus.
Ändert sich der Zuschlag, wenn die Schicht erst um 23 Uhr beginnt? expand_more
Ja, bei 23 bis 6 Uhr liegt die gesamte Anwesenheit in der Nachtzeit, die Pause geht deshalb vollständig von den Nachtstunden ab. Mit 30 Minuten Pause bleiben 6,5 Nachtstunden, etwas weniger als bei der Schicht ab 22 Uhr. Tragen Sie die neuen Zeiten einfach im Rechner ein.
Gilt der Grundlohn-Deckel bei einem Stundenlohn von 20 Euro? expand_more
Nein, der steuerliche Deckel greift erst bei einem Grundlohn über 50 Euro je Stunde. Bei 20 Euro wird der volle Stundenlohn für die Berechnung des steuerfreien Rahmens angesetzt. Erst höhere Stundenlöhne werden für diesen Zweck gekappt.

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